Wikipedia:WikiProjekt Schweizer Denkmallisten/Meeting mit dem FB KGS vom 23. Mai 2013

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Meeting mit dem Fachbereich Kulturgüterschutz (FB KGS) im Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) zum Thema Wiki Loves Monuments - Protokoll[Quelltext bearbeiten]

Datum: 23. Mai 2013

Teilnehmer: Rino Büchel (Chef FB KGS, BABS), Hans Schüpbach (stv. Chef FB KGS, BABS), Beat Estermann (Berner Fachhochschule, E-Government-Institut / Wikipedianer)

Einleitende Bemerkungen[Quelltext bearbeiten]

Der FB KGS im BABS begrüsst die Wiedergabe der schweizerischen Denkmallisten im Rahmen der Wikipedia und ist bereit, die Community dabei gemäss seinen Möglichkeiten zu unterstützen.

Er würde auch eine erneute Durchführung des „Wiki Loves Monuments“-Fotowettbewerbs begrüssen. In der Vergangenheit hat der Fotowettbewerb für zusätzliche öffentliche Aufmerksamkeit für die Kulturgüter gesorgt, was positiv ist. Wie aus einem kürzlich erfolgten Treffen mit den kantonalen KGS-Vertretern (z.T. Denkmalpflege, z.T. Bevölkerungsschutz) hervorging, wird diese Wahrnehmung grundsätzlich auch von den kantonalen Fachstellen geteilt.

Zuständigkeiten im Bereich Denkmalschutz / Kulturgüterschutz[Quelltext bearbeiten]

Die Hoheit über den Bereich Kultur liegt grundsätzlich bei den Kantonen, dies gilt auch für den Bereich des Denkmalschutzes. In der Regel werden „geschützte“ und „schützenswerte“ Objekte in den kantonalen Bauinventaren ausgewiesen. Zuständig für die Festlegung des Schutzstatus sind in der Regel die kantonale Denkmalpflege und der kantonale archäologische Dienst. Mittlerweile werden die Daten aus den kantonalen Bauinventaren auch in mehreren Kantonen in den kantonalen Geo-Informations-Systemen wiedergegeben.

Artikel 5 des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) sieht zudem vor, dass der Bund Inventare von Objekten mit nationaler Bedeutung erstellen kann. Aktuell gibt es drei solche Inventare, für welche verschiedene Bundesämter zuständig sind:

  • ISOS (Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung); Bundesamt für Kultur (BAK), Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege.
  • IVS (Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz); Bundesamt für Strassen (ASTRA), Bereich Langsamverkehr
  • BLN (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung); Bundesamt für Umwelt (BAFU), Sektion Landschaftsmanagement.

Daneben sieht Art 3 der Verordnung vom 17. Oktober 1984 über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten (Kulturgüterschutzverordnung, KGSV; SR 520.31) vor, dass die Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung in einem vom Bundesrat genehmigten Gesamtverzeichnis festgehalten werden. Dabei erstellen die Kantone Verzeichnisse der auf ihrem Gebiet liegenden Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung (KGS-Inventar), während die Eidgenössische Kommission für Kulturgüterschutz zusammen mit dem FB KGS im BABS die Gesamtkoordination und eine Eichung nach einheitlichen Kriterien wahrnimmt. Als Grundlage für die Erstellung des KGS-Inventars dienen die kantonalen Bauinventare.

Der FB KGS im BABS kommt demnach nur als Ansprechpartner für die Listen der A- und B-Objekte des KGS-Inventars in Frage. Die übrigen Verzeichnisse liegen nicht in seiner Kompetenz. Das gilt etwa auch für das Inventar der ISOS-Objekte, für welches das Bundesamt für Kultur zuständig ist (ISOS-Objekte werden in den Kantonslisten des KGS-Inventar lediglich als ergänzende Information mit aufgeführt).

Kategorisierung der Objekte des Denkmalschutzes bzw. des Kulturgüterschutzes[Quelltext bearbeiten]

Im Rahmen des Denkmalschutzes kommen in den verschiedenen Kantonen unterschiedliche Kategoriensysteme zur Anwendung. In vielen Kantonen gibt es die Unterscheidung zwischen „schützenswerten“ und „erhaltenswerten“ Objekten. Teilweise wird auch eine Einteilung in „A-Objekte“, „B-Objekte“ und „C-Objekte“ vorgenommen. Diese hat jedoch nichts mit der Kategorisierung im Rahmen des KGS-Inventars zu tun.

Im Rahmen des KGS-Inventars werden auf Bundesebene Listen von A-Objekten (Kulturgüter von nationaler Bedeutung) und B-Objekten (Kulturgüter von regionaler Bedeutung) geführt. C-Objekte werden nicht auf Bundesebene definiert, sondern liegen in der Kompetenz von Kantonen oder sogar Gemeinden. Die meisten Kantone führen im Zusammenhang mit dem KGS-Inventar keine Listen mit C-Objekten. Eine Ausnahme bildet der Kanton Zürich, welcher die KGS C-Kategorie in sein eigenes Geodatenportal integriert hat.

Mit Blick auf die Erstellung der Denkmallisten der Wikipedia gibt der FB KGS im BABS folgende Empfehlungen ab:

  • Kulturgüterschutz (A- und B-Objekte des KGS-Inventars) und Denkmalschutz (schützenswerte Objekte der kantonalen Bauinventare) sollten klar getrennt werden. – Zwar sind die Bauten des KGS-Inventars auch in den kantonalen Bauinventaren enthalten, doch ist eine Vermischung aufgrund der unterschiedlichen Semantik bei der Kategorisierung unbedingt zu vermeiden.
  • Bei den Gemeinde-Listen kann unterschieden werden zwischen: „Kulturgütern von nationaler Bedeutung“ (KGS A-Objekte), „Kulturgütern von regionaler Bedeutung“ (KGS B-Objekte) und „weiteren Baudenkmälern“ (schützenswerte Objekte aus den kantonalen Bauinventaren, welche auf den KGS-Listen nicht verzeichnet sind). Von der standardmässigen Bezeichnung der letzten Kategorie als „KGS C-Objekte“ sollte abgesehen werden, da es sich dabei in der Logik der Bewertung des kantonalen Denkmalschutzes durchaus um sogenannte „A-Objekte“ handeln kann, die entsprechend vor baulichen Veränderungen geschützt sind. Eine Bezeichnung von solchen Objekten als „C-Objekte“ würde Verwirrung stiften und von den kantonalen Ämtern daher möglicherweise negativ aufgenommen.
  • Eine Ausdifferenzierung von Unterkategorien des Denkmalschutzes ist nicht sehr hilfreich, da es aktuell zwischen den Kantonen keine gemeinsame Semantik gibt.
  • Als eindeutiger Identifikator der KGS A-Objekte und der KGS B-Objekte kann die KGS-Nummer dienen (das BABS wird die KGS-Nummern der B-Objekte bis Mitte Juni 2013 für Wikipedia verfügbar machen). Parallel dazu wird für alle Objekte in einem separaten Feld sinnvollerweise auch der kantonale Identifikator aus dem Bauinventar erfasst (die kantonalen Identifikatoren liegen dem BABS aber nicht vor, sie müssten von den jeweiligen Kantonen zur Verfügung gestellt werden).

Kennzeichnung der Kulturgüter in Informationssystemen[Quelltext bearbeiten]

Die Verwendung der blau-weissen Plaquette des Kulturgüterschutzes (KGS-Schild) ist nur für KGS A-Objekte zugelassen. Jede andere Verwendung ist gesetzlich verboten (Internationales Haager Abkommen von 1954; KGS-Gesetz von 1966, zurzeit in Revision). Auch im Rahmen von Informationssystemen darf die blau-weisse Plaquette daher nur für A-Objekte verwendet werden. Für B-Objekte oder weitere Baudenkmäler muss ein anderes Symbol verwendet werden. Dabei sollten auch keine Symbole zur Anwendung kommen, die der blau-weissen Plaquette des Kulturgüterschutzes nachempfunden sind, wie z.B. identische Plaquette in anderen Farbtönen.

Qualität der Kulturgüterlisten / Korrekturen[Quelltext bearbeiten]

Grundsätzlich sind die Listen mit den A-Objekten qualitativ einwandfrei. Sie werden in halbjährlichem Rhythmus angepasst. In den letzten Überarbeitungszyklen betrafen die Anpassungen in erster Linie Gemeindefusionen. Zudem wurden bei Mehrfachobjekten Präzisierungen vorgenommen, um eine Doppelerfassung von einzelnen Objekten zu vermeiden.

Bei den B-Objekten sind jene Listen, welche per 2013 aktualisiert wurden, grundsätzlich in einem qualitativ guten Zustand. Eine Ausnahme bildet die Liste des Kantons Wallis, bei der die Koordinaten noch nicht überprüft werden konnten. Dasselbe gilt für die provisorischen Listen älteren Datums (2009). In der Regel geben diese Listen einen erweiterten Stand von 1995 wieder, was bedeuten kann, dass darauf Objekte figurieren, die mittlerweile zerstört worden sind (z.B. durch einen Brand). Zudem ist zu bedenken, dass früher die Geolokalisierung nicht mit derselben Präzision erfolgte wie heute. Es ist daher bei diesen älteren Listen noch mit etlichen Korrekturen bei den Koordinaten zu rechnen.

Bei künftigen Überarbeitungen sieht der FB KGS im BABS vor, die Änderungen in den von ihm publizierten Kantonslisten in einer separaten Farbe zu markieren, so dass eine Übernahme der Änderungen in die Wikipedia erleichtert wird (Website KGS -> KGS Inventar -> A-Objekte/B-Objekte).

Der FB KGS im BABS ist auch an den Korrekturen interessiert, welche die Wikipedia-Community in den Listen entdeckt bzw. vornimmt. Falls es eine Möglichkeit gäbe, diese ohne grossen Aufwand nachzuverfolgen, würde dies sehr begrüsst.

Die nächste grössere Revision des KGS-Inventars ist für ca. 2020 geplant. Dabei sollen nach Möglichkeit auch die B-Objekte schweizweit unter einheitlichen Kriterien bewertet werden. Zudem ist dann auch mit Änderungen bzw. Neuaufnahme bei den A-Objekten zu rechnen. So werden etwa jüngere Bauten hinzukommen; bei der Revision 2009 wurden nur Objekte überprüft, die mindestens 30 Jahre alt waren.

Sonderfall[Quelltext bearbeiten]

Im Falle des Kantons Appenzell Ausserrhoden (AR) wurde die B-Liste des KGS-Inventars auf Wunsch des Kantons nach speziellen Vorgaben erstellt (vgl. Vorbemerkung in der B-Liste im Internet: http://www.bevoelkerungsschutz.admin.ch/internet/bs/de/home/themen/kgs/kgs_inventar/b-objekte.parsys.000110.downloadList.35429.DownloadFile.tmp/ar2013.pdf). Die weiteren Baudenkmäler von AR sind aber gemeindeweise im Internet aufgeführt: http://www.ar.ch/departemente/departement-inneres-und-kultur/denkmalpflege/schutzobjekte/

Konventionen zur Festlegung der Koordinaten[Quelltext bearbeiten]

Im Zusammenhang mit dem KGS-Inventar werden die Koordinaten folgendermassen festgelegt:

  • Einzelobjekte: nach Möglichkeit aufgrund der Position des orangen Punktes im GWR-Layer (Gebäude- und Wohnungsregister), auf der GIS-Plattform des FB KGS unter Grundlagen anklickbar (http://map.kgs.admin.ch/ ). In jedem Fall aber soll die Koordinate auf dem Grundriss des jeweiligen Haus liegen (z.B. in der Mitte).
  • Brücken: In der Regel auf der Mitte der Brücke. Brücken, die zwei Gemeinden miteinander verbinden, werden aus methodischen Gründen im KGS-Inventar als 2 Datensätze geführt (pro Gemeinde 1 Satz)!
  • Mehrfachobjekte: auf dem Hauptgebäude (z.B. Kloster, Schloss) oder im Zentrum des Perimeters (Parkanlage, Garten, archäologische Fundstelle usw.)

Zu beachten ist, dass bei den kantonalen Bauinventaren andere Konventionen gelten können; Auskunft können die jeweiligen kantonalen Stellen geben.

Inhaltliche Beschreibung der Objekte[Quelltext bearbeiten]

Ziel des FB KGS im BABS ist es, nach und nach für jedes A-Objekt des KGS-Inventars einen Kurztext zu erstellen, ein paar Fotos sowie pdf-Dokumente und weiterführende Links online verfügbar zu machen. Für Museen und Archive liegen Kurztexte bereits vor (basierend u.a. auf dem Schweizer Museumsführer). Bei den Bauten konnten Kurzbeschriebe der Schweizerischen Gesellschaft für Kunstgeschichte verwendet werden. Begonnen wurde auch bereits eine Verlinkung mit entsprechenden Wikipedia-Artikeln. Diese Informationen sind auf der KGS-GIS-Plattform aufgeschaltet. Dort können neben den A-Objekten des KGS-Inventars auch weitere nationale Geodaten-Layer zugeschaltet werden (z.B. Wanderwege, die 3 Art. 5 NHG-Inventare ISOS, IVS und BLN usw.).

Der FB KGS im BABS verfügt zum Teil über eigenes Bildmaterial zu den Kulturgütern. Die inhaltliche Kompetenz liegt jedoch in erster Linie bei den kantonalen Ämtern (Denkmalpflege und Archäologie), welche über ausführlichere inhaltliche Beschreibungen verfügen. Zudem verfügen auch Fachgesellschaften, wie z.B. die Schweizerische Gesellschaft für Kunstgeschichte, über inhaltliche Informationen zu den Objekten.

Kontakt[Quelltext bearbeiten]

Die Mitarbeiter des FB KGS im BABS stehen für weitere Auskünfte zur Verfügung; die Kontaktnahme erfolgt am besten wiederum via User:Beat Estermann (beat.estermann@ – at-Zeichen für E-Mailbfh.ch).