Woiwodschaftsmarschall

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Woiwodschaftsmarschall (polnisch: Marszałek Województwa) ist in Polen der oberste Chef der Exekutive der Selbstverwaltung einer Woiwodschaft. Der Woiwodschaftsmarschall wird vom Landtag (Sejmik) nominiert. Der Woiwodschaftsmarschall ist gleichzeitig der Vorsitzende des Woiwodschaftsvorstandes (etwa Landesregierung). Sein Stellvertreter wird Vizemarschall genannt.

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