X-chromosomaler Erbgang

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Ein X-chromosomaler Erbgang ist ein Erbgang, bei dem das merkmalstragende Gen auf dem X-Chromosom liegt. Weil bei vielen Tierarten, darunter dem Menschen, männliche Individuen (neben dem Y-Chromosom) nur ein X-Chromosom besitzen, sind sie bezüglich Genen auf dem X-Chromosom immer reinerbig, genauer hemizygot. Darum tritt bei ihnen ein phänotypisches Merkmal, das auf dem X-Chromosom codiert ist, auch bei rezessiver Vererbung immer auf.

Relevant werden die Regeln der X-chromosomalen Vererbung beispielsweise bei Krankheiten, die durch ein mutiertes Allel eines X-chromosomalen Gens hervorgerufen werden. Frauen erkranken bei der häufigeren rezessiven X-chromosomalen Vererbung nur, wenn sie das Merkmal auf beiden X-Chromosomen tragen. Sind sie heterozygot, so geben sie das Gen mit 50%iger Wahrscheinlichkeit an ihre Söhne weiter, die dann erkranken. Töchter sind zu 50 % ebenfalls latente Überträgerinnen, ohne selbst erkrankt zu sein. Beispiele für solche Erbkrankheiten sind die Bluterkrankheit und die Rot-Grün-Sehschwäche.

Bei dominanten Allelen sind die Mütter selbst erkrankt und geben das Merkmal zu je 50 % an Söhne und Töchter weiter, die beide ebenfalls erkranken. Wenn der Vater das Allel trägt, ist er auch in diesem Fall immer erkrankt. Er gibt das Allel an alle Töchter (nie an Söhne) weiter, die bei dominantem Erbgang auch erkranken und bei rezessiven Erbgang ihrerseits Überträgerinnen werden. Beispiele für solche Erkrankungen sind das Rett-Syndrom, das Bloch-Sulzberger-Syndrom und die meisten Fälle des Alport-Syndroms.

Siehe auch