Z-Stellung

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Unter Z-Stellung bzw. z-stellen wird bei der Deutschen Bahn und ihren Vorgängerunternehmen die Abstellung momentan nicht benötigter Eisenbahnfahrzeuge bezeichnet. Gilt ein Fahrzeug als z-gestellt, kann das zwei Dinge bedeuten:

  1. zurückgestellt von der Ausbesserung“: Das bedeutet, dass das abgestellte Fahrzeug vorerst keine Instandhaltungsarbeiten oder Hauptuntersuchungen erhält. Andererseits darf es aber nicht ausgeschlachtet oder absichtlich technisch fahruntüchtig gemacht werden. Es muss auch wieder einsatzbereit gemacht werden können. Im Speziellen ist hier der Fall zu beachten, dass ein Fahrzeug wegen derzeit nicht vorhandenem Bedarf (beispielsweise im Güterverkehr während einer Wirtschaftskrise) oder wegen derzeit nicht vorhandener Mittel zur Aufarbeitung (was viele Museumslokomotiven betrifft) nur vorübergehend mit dem Ziel einer späteren Wiederinbetriebnahme abgestellt wird.
  2. zurückgestellt zur Zerlegung“: Fahrzeuge, die mit diesem Titel z-gestellt werden, sind so gut wie verschrottet. Hier dürfen alle Teile entnommen werden, außerdem landen diese Fahrzeuge meistens auf verlassenen Abstellgleisen, die nur noch eine zeitliche Brücke darstellen, bevor eine Verschrottung stattfindet.
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