Zauberei

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Dieser Artikel beschäftigt sich mit Zauberei vor magisch-sympathetischem und religiösem Hintergrund. Zaubern als Bühnenprogramm mit Tricks siehe Zauberkunst.

In der Völkerkunde und der Religionswissenschaft bezeichnet der Begriff Zauberei magische Handlungen und Praktiken. Zauber werden entweder zum Schutz der eigenen Person, eines Auftraggebers oder Schutzsuchenden eingesetzt oder zur Abwehr feindlicher Mächte (Abwehrzauber), auch um erkannten oder vermeintlichen Feinden zu schaden (Schadenszauber). Meist handelt es sich um Analogiezauber, bei dem symbolische Handlungen einen abbildhaften Erfolg in der Wirklichkeit herbeiführen sollen (zum Beispiel: was der Zauberer an einer Puppe vornimmt, soll auch mit dem gemeinten Opfer geschehen).

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Zauberei im Märchen

Märchen berichten von Personen mit der Fähigkeit zur Zauberei, unter anderem Zauberer, Feen, Hexen, Geister, Magieren und Menschen mit geheimem Wissen.

[Bearbeiten] Zauberei im Islam

Nach koranischer Darstellung (Sure 2:102) dient Zauberei dazu, zwischen einem Mann und seiner Gattin ein Zerwürfnis hervorzurufen. In Sure 2:102 wird beschrieben, was Zauberei bzw. schwarze Magie alles bewirken kann, unter anderem Streitigkeiten zwischen Mann und Frau hervorzurufen. Jedoch ist Zauberei bzw. Magie im Islam strengstens verboten.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • Dieter Harmening: Wörterbuch des Aberglaubens. Reclam, Stuttgart 2005, ISBN 3-15-010553-6
  • Wilhelm Schwartz: Volkstümliche Schlaglichter. Zeitschrift des Vereins für Volkskunde 1, de Gruyter, Berlin, Leipzig 1891, S. 17 – 36, 220 und 279; 2 (1892), S. 245 ff. ISSN 0179-0064
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