Zinnaer Münzvertrag

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Der Zinnaer Münzvertrag von 1667 wurde im Kloster Zinna, ca. 50 km südlich von Berlin, zwischen Kurbrandenburg und Kursachsen zur Vereinheitlichung ihres Münzwesens geschlossen. Der Münzvertrag definiert den 101/2-Taler-Münzfuß ("101/2-Taler-Fuß", Zinnaer Münzfuß).

Die beiden Staaten vereinbarten, als Münzfuß den 9 Talerfuß der Reichsmünzordnung von 1559/66 für den Taler beizubehalten, aber die Scheidemünzen leichter, nämlich im 10 1/2 Talerfuß auszumünzen.

Mit dem Vertragsbeitritt des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg im Jahr 1668 wurde zugleich vereinbart, den 10 1/2 Talerfuß auch auf die Ausprägung der 2/3, 1/3 und 1/6 Talermünzen anzuwenden.

Siehe auch

Literatur

  • Wolfgang Trapp, Kleines Handbuch der Münzkunde und des Geldwesens in Deutschland, Reclam Verlag, Stuttgart 1999, ISBN 3-15-018026-0