Bundesrichter

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Als Bundesrichter werden in einigen föderal organisierten Staaten die Richter an den Gerichten in Trägerschaft des Gesamtstaates bezeichnet, in Unterscheidung zu den Richtern an Gerichten in Trägerschaft untergeordneter Gebietskörperschaften (Länder, Bundesstaaten, Kantone etc.).


Der Begriff Bundesrichter wird unter anderem hier verwendet: