ADB:Lichtwer, Magnus Gottfried (Dichter)

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Artikel „Lichtwer, Magnus Gottfried (Dichter)“ von Franz Muncker in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 18 (1883), S. 558–561, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Lichtwer,_Magnus_Gottfried_(Dichter)&oldid=- (Version vom 26. April 2024, 13:00 Uhr UTC)
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Lichtwer: Magnus Gottfried L., stammte aus einer livländischen Familie. Sein Urgroßvater Augustin L. war im Anfang des 17. Jahrhunderts nach Sachsen eingewandert, wo er und seine Nachkommen in kurfürstliche Dienste traten. Dessen jüngster Enkel, des Dichters Vater und wie dieser geheißen, 1680 geboren, studirte zu Leipzig und Halle, wurde an letzterem Orte zum Dr. jur. promovirt und nach einer Reise in die Niederlande zum kursächsischen Stiftsrath bei der Regierung in Wurzen ernannt, später zum Appellationsrath in [559] Dresden befördert, jedoch mit dem Wohnsitz in Wurzen, wo er zugleich Stiftsherr und darnach Scholasticus des Domcapitels wurde. Als ihn 1721 ein verzehrendes Fieber hinwegraffte, waren von seinen sieben Kindern nur zwei noch am Leben, eine Tochter von sieben Jahren und ein Söhnchen, Magnus Gottfried, geb. in Wurzen am 30. Januar 1719. Von dem beträchtlichen Erlös aus einem Gütchen, das sie alsbald verkaufte, bestritt die Wittwe, Dorothea Magdalena geb. Wichmanshausen aus Quedlinburg, die Kosten seiner Erziehung. Eben so klug als gut, leitete sie dieselbe mit zärtlicher Sorgfalt. Frühzeitig kam L. in die Schule, wo sich sein Sinn für die schönen Wissenschaften schnell entwickelte. 1737 verlor er – bald nach dem Tod seiner Schwester – auch die Mutter. Noch in demselben Jahre bezog er die Universität Leipzig. Er trieb allgemeine philosophische, historische und sprachliche Studien; sein eigentliches Fach aber war die Jurisprudenz. Gegen Ostern 1741 verließ er die Hochschule, um in Dresden eine Anstellung zu suchen. Nachdem er sich zwei Jahre vergeblich darum bemüht hatte, siedelte er um Ostern 1743 nach Wittenberg über. Hier besuchte er noch einmal ein Jahr lang rechtswissenschaftliche Collegien. Im April 1744 erwarb er sich den juristischen Doctortitel (einige Tage darnach auch den philosophischen) mit einer Dissertation über das Näherrecht „Retractum legalem in locatione locum non habere“. Um sein mütterliches Erbe in Empfang zu nehmen, begab er sich im Mai darauf nach Quedlinburg. Mit geringer Unterbrechung ein volles Jahr lang nahm die verwickelte Angelegenheit seine Anwesenheit in Anspruch. Wegen einer gefährlich scheinenden Augenkrankheit, die er sich daselbst zuzog, reiste er zu mehreren Aerzten der näheren und weiteren Umgegend, ohne die ersehnte Hülfe zu finden. Doch blieb ihm wider sein Erwarten das Augenlicht, so lang er lebte, vollkommen erhalten. Im Sommersemester 1747 eröffnete er mit der Schrift „De jure aperiendi sepulcri“ Vorlesungen an der Universität Wittenberg über die Wolffische Logik und über die Institutionen des Justinian. Er fand Anklang als Docent und dehnte daher seine Collegien 1748 auch auf die Wolffische Moral aus. In demselben Jahre gab er eine Abhandlung „De factis legatis“ heraus, welche ebenso wie seine früheren juristischen Schriften mit Beifall von den Fachgenossen aufgenommen wurde. Die akademische Laufbahn jedoch mußte er aufgeben. Von dem andauernden lauten Sprechen hatte er einen Blutsturz bekommen, und auch, als er davon geheilt war, blieb ihm eine empfindliche Schwäche der Brust. Um seine Erbschaftsangelegenheit in der Nähe besser zu ordnen, siedelte er im Juni 1749 nach Halberstadt über. Kurz vorher, am 29. Mai, hatte er sich mit einer Tochter seiner ehemaligen Hauswirthin zu Wittenberg, Henriette Sophie Albinus, verheirathet, die ihm in glücklicher Ehe drei Mädchen gebar. In Halberstadt bewarb er sich sogleich mit Erfolg um ein Canonicat am Stift St. Bonifaz und St. Moritz sowie um die Stelle eines Referendars (ohne Gehalt) bei der Regierung daselbst. 1752 wurde er zum wirklichen Regierungsrath befördert, bald darauf auch zum Mitglied der Landesdeputation bestimmt, 1760 überdies zum fungirenden, 1763 zum wirklichen weltlichen Consistorialrath und zugleich zum Criminalrichter ernannt; 1765–72 war er dazu als Vormundschaftsrath im Pupillencollegium thätig. Im Stiftscollegium stieg er bis zum Rang eines Subseniors auf. Die Arbeiten des Berufes wurden durch die unruhigen und kriegerischen Zeiten noch vermehrt. L. widmete sich ihnen mit gewissenhafter Strenge und gründlichster Sorgfalt. Sein Scharfsinn und sein mannigfaches Wissen, namentlich seine Kenntnisse in der Kirchengeschichte und im geistlichen Recht, kamen ihm dabei trefflich zu statten. Seine freien Augenblicke widmete er der Erziehung seiner Töchter und seiner Neigung zu den Wissenschaften und [560] zur Poesie. 1748 hatte er „Vier Bücher Aesopischer Fabeln in gebundener Schreibart“, die er während seines zweijährigen Aufenthaltes in Dresden entworfen und schon zu Quedlinburg ausgeführt hatte, anonym zu Leipzig herausgegeben. Er erzählte in dem heiteren Plauderton Lafontaine’s, den kurz vorher auch Hagedorn (1738) und Gellert (1746) in ihren Fabeln angestimmt hatten. Er schilderte nicht so breit und räumte dem moralisirenden Raisonnement keinen so weiten Umfang ein wie Hagedorn; seiner Darstellung fehlte aber auch die elegante Glätte und die charakteristische Detailmalerei des Hamburger Dichters. Eben so wenig vermochte er Gellert’s ungezwungene Correctheit und anmuthige Leichtigkeit ganz zu erreichen. Namentlich im Anfang war seine Diction bisweilen schwerfällig, prosaisch, pedantisch-lehrhaft und öfters nicht allzu klar. Allein dafür entschädigte seine einfache Natürlichkeit und seine gesunde reine Moral. Durch die Originalität seiner Erfindungen übertraf er seine Vorgänger. Außer den Fabeln im engeren Sinn (meist Thierfabeln) enthielt die Sammlung mehrere Parabeln und allgemein didaktische Erzählungen, etwa in der Art der mittelalterlichen „Beispiele“. Die Moral bezog sich gewöhnlich wie bei Gellert auf alltägliche Verhältnisse und Mißstände des socialen Lebens; doch war die Pointe auch ein paarmal satirisch gegen das wissenschaftliche und litterarische Treiben der Zeitgenossen gerichtet. Anfangs nahm Kritik und Leserwelt, die sich an Gellert entzückte, wenig Notiz von Lichtwer’s Fabeln, bis Gottsched sie 1751 in seinem „Neuesten aus der anmuthigen Gelehrsamkeit“ kräftig lobte. Er ging noch weiter, kundete Namen und Wohnort des ihm persönlich unbekannten Poeten aus und bat ihn um Beiträge für seine Monatsschrift. L. folgte der Aufforderung, ohne jedoch damit in die Reihen der unbedingten Parteigänger Gottsched’s zu treten. Einige (künstlerisch unbedeutende, meist heitere) Gedichte in Reimen oder in Alkäischen Versen, die er an jenen sandte, nahm er 1758 als Anhang in die zweite, nur wenig veränderte Ausgabe seiner Fabeln auf. Rascher und nachdrücklicher als vor zehn Jahren ließen sich jetzt die anerkennenden Stimmen vernehmen. Ramler veranstaltete im Verein mit einem – wahrscheinlich halberstädtischen – Freunde 1761 gar eine nach eignem Gutdünken verbesserte Auswahl dieser Fabeln. L., den schon Eingriffe des Censors in seine Autorrechte maßlos aufregten, war trotz allem Lob, das Ramler’s Vorrede seinem Talente spendete, leidenschaftlich empört über die „niederträchtige und strafbare“ Verstümmelung seines Werkes und erklärte sich sogleich in mehreren Zeitungen und in der Vorrede zur dritten Auflage seiner Fabeln (1762) so heftig gegen den „Verfälscher“, daß er dadurch Lessing und Mendelssohn zur Vertheidigung ihres gemeinsamen Freundes im 232. bis 236. Litteraturbrief herausforderte. Aber er erkannte, daß die Stellen, an denen Ramler mit unbefugter Hand nachgebessert hatte, in der That der Feile bedurften. Ohne auch nur Eine Aenderung des verabscheuten Correctors anzunehmen, modelte er seine Sammlung völlig um, beseitigte mehrere Fabeln, fügte neue hinzu, kürzte oder veredelte die Darstellung durchweg und legte in einige Stücke eine andere Moral. Mit dieser Arbeit nahm L. von der Poesie Abschied. 1758 hatte er noch „Das Recht der Vernunft“ herausgegeben, ein Lehrgedicht in fünf Büchern, unter Gottsched’s eifriger Theilnahme und in seinem Geschmack geschrieben, trocken moralisirend, in steifen Alexandrinern gereimte Prosa ohne viel Phantasie, Pathos oder Empfindung, aber klar und präcis vorgetragen, reiche Belesenheit und überall sittlichen Ernst bekundend. Auf Gottsched’s Rath widmete L. diese Versification der Hauptlehren des natürlichen Rechts nach Wolffischen Begriffen König Friedrich dem Großen, der mit einem freundlichen Cabinetschreiben dankte. Auch durch die Ernennung zum Ehrenmitgliede der Leipziger Gesellschaft der [561] freien Künste (1758) – schon 1752 war er in die Königsberger deutsche Gesellschaft aufgenommen worden – wurde L. für die mißbilligenden Urtheile der Kritik und für die Gleichgültigkeit des Publicums getröstet. 1763 trat er noch einmal, aber ohne sich zu nennen, vor das Publicum mit der seit einigen Jahren vorbereiteten Uebersetzung des „Octavius“ betitelten Gesprächs zwischen einem Heiden und einem Christen über die Religion von Marcus Minutius Felix. Ueber den spätrömischen Verfasser, den Inhalt und die Schicksale seines Werkes gab die kenntnißreiche Vorrede Aufschluß; historische, kritische und antiquarische Noten begleiteten die mit sorgfältiger Treue und sichtbarer Liebe zur Sache verfertigte Uebersetzung. Mit zunehmendem Alter zog sich L. immer mehr in den Kreis seiner Familie und seiner Amtsgenossen zurück; den Umgang mit Dichtern oder Schöngeistern vermied er geradezu. Seit seinem 60. Lebensjahre nahmen seine Körperkräfte merklich ab. Heftige Hämorrhoidalanfälle stellten sich ein; Koliken und schließlich der kalte Brand gesellten sich dazu. Sanft entschlief L. in der Nacht vom 6. auf den 7. Juli 1783. Seine Gattin folgte ihm am 24. Januar 1788.

Lichtwer’s Lebensabriß am Ende seiner Inauguraldissertation, von ihm selbst aufgesetzt, 1744. – Christian Heinrich Schmid, Biographie der Dichter, Leipzig 1770, II, 474 ff. (gleichfalls nach eignen Angaben Lichtwer’s). – Friedrich Wilhelm Eichholz, Lichtwer’s Leben und Verdienste nebst einigen Beilagen, Halberstadt 1784. – Lichtwer’s Schriften, herausgegeben von seinem Enkel Ernst Ludwig Magnus v. Pott. Mit einer Vorrede und Biographie Lichtwer’s von Friedrich Cramer, Halberstadt 1828.