Diskussion:Einestages

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 88.130.18.85 in Abschnitt Klarnamenszwang
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Klarnamenszwang

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Einestages ist eines der ganz wenigen Meinungsforen mit einem Klarnamenszwang. Der Gesetzgeber will dies - zum Schutz der grundrechtlichen Meinungsfreiheit (Art. 5 Grundgesetz) - nicht.

Warum wird hier § 13 VI TMG nicht beachtet?

Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Pseudonymit%C3%A4t_im_Internet (nicht signierter Beitrag von 88.130.18.85 (Diskussion) 17:31, 4. Apr. 2013 (CEST))Beantworten