Diskussion:Berücksichtigungszeit

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Stephan Klage in Abschnitt Fehlender Abschnitt
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Und was ist das?

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Super, jetzt weiß ich, wonach sich die Berücksichtigungszeit richtet (Paragraph schlagmichtot), dass sie eine juristische Zeit ist und von wem sie festgestellt wird. Was ich nicht erfahren habe ist: was ist diese Berücksichtigungszeit überhaupt? Wofür wird sie gebraucht und was berücksichtigt sie? Diese Punkte sollte die Einleitung als erstes klären. Gruß --cliffhanger Beschweren? Bewerten! 12:25, 12. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Fehlender Abschnitt

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Was aktuell noch komplett fehlt (aber mir fehlt gerade die Zeit zur Einarbeitung, daher zunächst der Hinweis) ist Regelung des §70 (3a) SBG VI: Höherwertung von Beitragszeiten um max. 50% auf max. 1 Entgeltpunkt (d.h. Durchschnittsentgelt) bei vorliegen von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (exakter: Pflichtbeitragszeit) und Kinderberücksichtigungszeit. Vgl. dazu auch: [1] --AMH-DS (Diskussion) 14:12, 29. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

done--Stephan Klage (Diskussion) 21:34, 29. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Mehrlinge: dopplet oder nicht

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Unter Referenz 5 steht ganz klar, dass die Berücksichtigungszeit bei Mehrlingen entsprechend der Zahl vervielfältigt wird. Unter Referenz 4 steht nichts dazu, nur, dass die Erziehungszeit verlängert wird. Es gibt also keine Beweise für die Behauptung, bei Zwillingen bekommt man nur 10 statt 20 Jahre Berücksichtigungszeit, und die offizielle Auskunft der DRV sagt, dass man sie doch bekommt. Es steht also nicht nur eine falsche Aussage im Text, sondern es gibt nicht einmal eine Quelle.