Wikipedia:Auskunft

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Wikipedia:Suchhilfe)
Letzter Kommentar: vor 50 Minuten von 77.0.30.70 in Abschnitt Heizöl andicken?
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Abkürzung: WP:AU, WP:AUS

Du konntest eine Information in Wikipedia trotz Benutzung der Suchfunktion der Wikipedia, einer Suchmaschine und des Archivs dieser Seite (Suchfeld unten) nicht finden? Dann beantworten Wikipedianer auf dieser Seite allgemeine Wissensfragen.

Bedenke dabei bitte:

  • So manche Antwort auf eine Frage ist im Internet per Suchmaschine schneller gefunden, als die Frage hier gestellt und beantwortet werden kann.
  • Die Auskunft ist kein Diskussionsforum. Daher ist auch nicht die Ausbreitung von Meinungen oder eigenen Theorien das Ziel, sondern die Verbreitung von belegbarem Wissen.

Für viele Anliegen gibt es spezielle Seiten:

Wie stelle ich meine Frage am besten?
  • Die Kurzanleitung erklärt, wie du eine Frage stellst.
  • Die Fragen werden ausschließlich auf dieser Seite beantwortet, nicht per E-Mail usw. Daher bitte keine persönlichen Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, Mail) hinterlassen.
  • Wenn deine Frage ausreichend beantwortet wurde oder du eine Lösung gefunden hast, lass es uns wissen.
  • Für alle entsprechenden Fragen gelten die Hinweise zu Gesundheitsthemen, Rechtsthemen und Rechtsauskunft sowie zum Pilzesammeln.
Fragen beantworten
  • Du weißt die Antwort oder kennst wenigstens Hinweise darauf? Dann antworte so kurz wie möglich, so lang wie nötig, mit Links auf Wikipedia-Artikel oder andere Quellen, die zum Verständnis beitragen.
  • Wenn die Antwort noch nicht in der Wikipedia steht und relevant ist, vervollständige bitte die Artikel zum Thema und verlinke hier auf die entsprechenden Passagen. Sollte eine Ergänzung nicht ohne Weiteres möglich sein (z. B. weil entsprechende Belege fehlen oder es sich bei dem Geäußerten hauptsächlich um persönliche Ansichten der Autoren handelt), setze bitte einen entsprechenden Hinweis auf die Diskussionsseite der betreffenden Artikel. Die Auskunft soll nämlich auch helfen, die Artikel der Wikipedia zu verbessern.
  • Bitte rücke deine Antwort mit Doppelpunkt(en) am Zeilenanfang passend ein!

Abschnitte, die älter als 3 Tage oder seit einem Tag mit dem Baustein {{Erledigt|1=~~~~}} gekennzeichnet sind, werden automatisch archiviert. Möglicherweise findest du auch im Archiv die Antwort auf deine Frage. (Gesamtarchivdiese Wocheletzte Woche). Eine Sammlung von häufig gestellten Fragen findest du auf der FAQ-Unterseite.

Maschinenverschleiß auf atomarer Ebene

[Quelltext bearbeiten]

Ich frage mich, ob bei z.b. der Umdrehung einer Nockenwelle oder einer Umdrehung eines Radlagers eines PKW Atome "abgeschliffen" oder abgetragen werden oder ob der Verschleiß derart gering ist, dass das nicht bei jeder Umdrehung passiert. Kann man das einfach näherungsweise berechnen? --176.199.210.203 22:08, 6. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Es gibt von den Lagerherstellern Auslegungswerte für die Haltbarkeit, gerechnet in Umläufen unter den gegebenen Betriebsbedingungen (und in Maschinenbaulehrbüchern steht dazu natürlich auch was). Das sind nun keine in Stein gemeißelten Werte in der Art "eine Million Umdrehungen hält es aus, bei der einemillionundersten ist es garantiert kaputt", sondern es sind natürlich nur größenordnungmäßige Orientierungswerte. Aber es ist bekannt, wie verschlissene Lager aussehen, man kann angeben, was für Strukturfehler dabei auftreten, und das ist dann irgendwas im Bereich zwischen Mikrometer und Millimeter, je nachdem, mit was für einer Konstruktion man es zu tun hat. Und daraus lassen sich "Verschleißvolumina" abschätzen, die sich dann auf "Verschleiß pro Umdrehung" herunterbrechen lassen. Und wenn der Verschleiß auch zeitlich ungleichmäßig verläuft und im Neuzustand nach kurzer Einlaufzeit - in der vergleichsweise viel Material abgetragen wird - zunächst einmal nur wenig passiert: Ja, da die Atome so winzig und deswegen so zahlreich sind, werden bei jeder Umdrehung davon sogar "ganz viele" umpositioniert und durch die Gegend geschoben. --77.8.11.197 01:32, 7. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wie kommst du zu der Einschätzung, dass pro Umdrehung "ganz viele" Atome "umpositioniert" und durch die Gegend "geschoben" werden? Ist das eine gefühlte Antwort oder irgendwie überschlagen? Ein Feinmechaniker sagte mir mal, dass ein hydodynamisches Gleitlager so reibungsarm sei, dass unter idealen Bedingungen kein Molekül seinen Platz verlassen würde. Seine Begründung war allerdings ähnlich begründet wie deine, die das Gegenteil behauptet. --176.199.210.203 03:15, 7. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Weiß nicht, ob es Teil einer Antwort sein kann, aber ...
Bei Schiffsschrauben tritt das Phänomen der Kavitation auf, bei dem - so ich mich recht erinnere - Van Der Waals Kräfte auftreten bzw Ursache sind. 176.7.157.30 03:06, 7. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn die Metallteile auf einem guten Ölfilm laufen und sich nicht berühren, werden keine Atome abgeschliffen. In Lagern können lokal sehr hohe Drücke auftreten (besonders bei Verschmutzungen, die das Öl am fliessen behindern), die die Öl-Moleküle beschädigen können. Dann ist der Ölfilm nicht mehr optimal und es kann zum Verschleiss der Metallteile kommen. --Hareinhardt (Diskussion) 09:19, 7. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Verschleiß ist generell ein Hochkomplexes Thema. Das beginnt bei den beteiligten Materialien, bei den Schmierstoffen, Temperaturen und geht weiter über Relativgeschwindigkeiten, die Lasten und schließlich auch über Oberflächenqualitäten Positionsgenauigkeiten etc. Ohne genaue Kenntnis dieser ganzen Umstände wird keiner eine Abschätzung abgeben.--Oberkaffeetante (Diskussion) 11:04, 7. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
(BK) +1 zu Hareinhardt. Der Verschleiss wie du ihn Beschreibst tritt vor allem beim Start auf, also zu dem Zeitpunkt wenn der Schmierfilm noch nicht aufgebaut ist. Und auch dann, wenn das Gleitlager falsch belastet wird. So können Vibrationen und Schläge dazu führen, dass der Ölfilm reisst. Und klar wenn das Öl verschmutzt und schlecht wird, ist das der Lebensdauer des Lagers auch nicht zuträglich. Unter Idealbedingungen hält ein Gleitlager ewig. Nur ist das reine Theorie, in der Praxis hast du es immer wieder mit irgendwelchen Spielverderber zu tun, und sei es jetzt die (Lager-)Temperatur. Wenn es eben anfängt, und es Abrieb gibt. Und dieser Abrieb im Öl landet und nicht heraus gefiltert wird, dann ist das ein selbstverstärkender Effekt. Das zu berechnen ist nicht wirklich praktikabel. Denn es gibt 1. viele Variablen, die 2. oft nicht mal richtig bekannt sind. --Bobo11 (Diskussion) 11:06, 7. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Laß so einen Kfz-Motor mal eine Lebensdauer von einer Milliarde Umdrehungen absolvieren. (Bei 2000 /min wären das 8333 Betriebsstunden, bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h eine Fahrleistung von gut 400 Mm.) Der hat ölgeschmierte Gleitlager, und die sind dann mehr oder weniger verschlissen. Wann verschleißen die? Weiß man nicht so genau: Wahrscheinlich überwiegend nach einem Kaltstart, aber auch bei längerer Nennlast oder untertourigem "Quälen". Und jetzt nehmen wir mal als Beispiel an, an einem Lager wäre ein Kubikmillimeter Werkstoff abgerieben. Der Stahl möge eine Dichte von 7500 kg/m^3 haben, dann sind das 7,5 mg. So ein Metallatom wiegt vielleicht 10^-25 kg. Dann sind das also ungefähr 10^20 Atome. Bei 10^9 Umdrehungen werden pro Umdrehung also durchschnittlich 10^11 Atome umgelagert. Selbst wenn man in den Annahmen ein paar Größenordnungen streicht und annimmt, daß sich der Verschleiß hauptsächlich auf bestimmte Betriebsphasen konzentriert und es zwischendurch auch mal "sehr viel glatter" läuft - es bleiben immer noch "ganz viele" Atome pro Umdrehung. So als Vermutung: Man nehme eine blitzblanke Stahl- oder Glasfläche, lasse dort ein winziges Öltröpfchen drauftropfen, puste das mit Druckluft wieder weg oder wasche es mit einem Lösemittel vorsichtig ab und puste die Stelle dann wieder trocken - ich bin mir ziemlich sicher, daß man bei einem Vergleich von AFM-Aufnahmen vorher/hinterher deutliche Veränderungen der Oberfläche, sprich umgelagerte Atome, erkennen könnte. --77.8.148.80 02:01, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ölfilm war schon ein guter Ansatz. Ideal geschmierte Wellen ect. verlieren im Idealfall bei Normalbetrieb kein Material. Was aber passieren kann ist, dass bei Druckstößen oder Falschbelastung es erst zu permanenten Verformungen kommen kann, die dann ggf. auch zu Materialverlust führen. Im praktischen Betrieb kann es aber durch Mikroteilchen im Öl oder nicht idealer Schmierung durchaus zu einem Materialverlust kommen. --Elrond (Diskussion) 11:07, 7. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Woher willst Du denn wissen, daß sie kein Material verlieren? Das ist nicht nur das Gegenteil von plausibel, es gibt dafür auch keinerlei Belege. Im Gegenteil: Alle real existierenden Lager zeigen nach längerer Betriebszeit zumindest sichtbaren Verschleiß. Dagegen eine nirgends anzutreffende Idealität zu setzen, in der das nicht auftritt, ist sehr wirklichkeitsfern. (Übrigens ging es im TO auch um "Radlager", was Rollenlager sind. Die haben andere Verschleißmechanismen als Gleitlager, aber Verschleiß, den haben sie.) --77.6.147.100 19:46, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Weil es noch niemand genannt hat: Die Ingenieurwissenschaft zum Thema Verschleiß heißt Tribologie. --Rôtkæppchen₆₈ 11:15, 7. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
wie hast du das gefunden das war ganz ganz hinten im total verstellten und verkeilten dachboden im untersten eck 176.7.148.130 02:09, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das ist präwikipedianische Allgemeinbildung oder vielleicht auch meine maschinenbauerische Familiengeschichte. --Rôtkæppchen₆₈ 02:15, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
muß man nicht auch unterscheiden zwischen "atomarer Ebene" und ganz normalem mechanischen "Abrieb". 176.7.147.195 17:01, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Warum sollte man? Verschleiß resultiert letztlich im Abtrennen von Partikeln, und die Trennstelle hat zwei Seiten, auf denen die Atome jeweils ihre atomaren Bindungen zu denen auf der anderen Seite verloren haben. (Das ist mit irreversiblen Veränderungen verbunden: Man kann die Scherben eines zerbrochenen Glasgegenstands nicht einfach wieder zusammendrücken, obwohl die Bruchstellen "haargenau passen": Die aufgebrochenen atomaren Bindungen haben sich umgelagert, die springen nicht einfach wieder zurück.) Zertrennung, auch bei spanabhebender Bearbeitung, bedeutet letztlich immer die Auflösung von Atombindungen. Und es ist letztlich egal, ob sich dabei makroskopische Partikel oder nur wenige Atomlagen oder Einzelatome ablösen. Und auch bei "ganz wenig Verschleiß": Es sind immer sehr viele Atome involviert. (Und Verschleiß gibt es auch, wenn überhaupt keine Beanspruchung auftritt und man "gar nichts macht": Von einer sauberen Metalloberfläche im Vakuum dampfen ständig einzelne Atome ab - unwägbar wenig, aber es passiert.) --77.6.180.36 22:13, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Die relevanten Fachbegriffe heißen Reibung (friction), Abnutzung/Verschleiß (wear), Abrasion und Erosion (beim Menschen: Arthrose). Siehe dazu Coefficient of friction (enwiki-Links sind kaputt). Mehr darüber steht in den Artikeln "Lubricants and Lubrication" sowie "Abrasion and Erosion" in der Ullmann’s Encyclopedia of Industrial Chemistry. --El Cazangero (Diskussion) 00:44, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Vermögen vermachen als ungültige Formulierung?

[Quelltext bearbeiten]

Ich habe gerade einen Beitrag eines sogenannten Handelsblattes gesehen, wo behauptet wird, eine Formulierung wie "Ich vermache XY mein gesamtes Vermögen" sei falsch und es müsse "XY erbt mein ganzes Vermögen" heißen, weil nur ein Erbe in die volle Rechtsnachfolge trete. Stimmt das oder ist diese Behauptung Unsinn? --109.42.178.25 18:15, 7. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Der zweite Satzteil ist richtig, aber der logische Zusammenhang nach meinem Verständnis nicht. Vermächtnis: in Deutschland gemäß § 1939 BGB ein Vermögensvorteil (auch das gesamte Vermögen) für eine Person, die kein Erbe, also Rechtsnachfolger, ist. Nach meinem Verständnis bedeutet, das gesamte Vermögen zu vermachen, genau das Behauptete, nämlich lediglich das Vermögen, aber keine Rechtsnachfolgerschaft zu übertragen. --BlackEyedLion (Diskussion) 18:26, 7. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Und der Vermächtnisnehmer muss natürlich auch den gesetzlichen Erben ihren Pflichtteil auszahlen. --Rôtkæppchen₆₈ 18:38, 7. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das ist so nicht richtig. Der Vermächtnisnehmer hat gegenüber dem oder den Erben einen Anspruch auf Herausgabe des Vermachten, steht aber ansonsten in keinem rechtlichen Verhältnis zum Erbe oder den Pflichtteilsberechtigten. Für den Erben gilt: Ist der Wert des Vermächtnisses, mit dem er belastet ist, größer als der den Pflichtteilsberechtigten zustehende Pflichtteil, kann er insoweit das Vermächtnis anteilsmäßig kürzen. Ist der Erbe selbst Pflichtteilsberechtigter, kann er außerdem das Vermächtnis soweit kürzen, dass ihm zumindest sein eigener Pflichtteil verbleibt. Das ergibt sich aus § 2318 BGB. Sollte der Erbe das Vermächtnis vorschnell ausgezahlt haben, bleibt der Pflichtteilsanspruch an ihm hängen - Pech gehabt. --2A02:908:122:55C0:468A:5BFF:FECC:62BA 19:14, 7. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
„Hat der Erblasser sein Vermögen oder einen Bruchteil seines Vermögens dem Bedachten zugewendet, so ist die Verfügung als Erbeinsetzung anzusehen, auch wenn der Bedachte nicht als Erbe bezeichnet ist.“ --Dasmöschteisch (Diskussion) 01:10, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Erstens sollte die Quelle dafür angegeben werden. Zweitens ist das nicht einschlägig, weil es dabei nicht um ein Vermächtnis, sondern um eine Erbeinsetzung geht; zum Vermächtnis steht das in Vermächtnis#Universalvermächtnis. --BlackEyedLion (Diskussion) 01:59, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wieso sollte das für die Frage des TO nicht einschlägig sein? Bzw. worum geht es denn in der Frage des TO? --Dasmöschteisch (Diskussion) 02:15, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Es wäre hilfreich, den Paragraphen zu verlinken: § 2087 BGB. Da geht es im Prinzip nur um die Auslegung des Wortlauts eines Testaments. Soll eine bestimmte Person wortwörtlich das Vermögen erhalten, z. B. weil im Testament steht "meine Schwester soll mein Vermögen bekommen", oder ein Bruchteil wie "mein Neffe bekommt die Hälfte/ein Drittel meines Vermögens", ist davon auszugehen, dass der Erblasser die so begünstigte Person zum Erben einsetzen wollte, und zwar ausdrücklich auch dann, wenn die Person im Testament nicht als Erbe bezeichnet wird. Wird umgekehrt nur ein bestimmter Vermögensgegenstand bezeichnet, z. B. "mein bester Freund soll mein Auto bekommen", ist davon ausgehen, dass der Freund Begünstigter eines Vermächtnisses und gerade nicht gesetzlicher Erbe werden soll. Aber, wie so oft: es hängt vom Einzelfall und vom Gesamtkontext innerhalb des Testamentes ab, sodass man daraus keine allgemeingültige Regel formulieren kann. Wenn z. B. aus dem Testament eindeutig hervorgeht, dass eine Person gesetzlicher Erbe werden soll, aber eine andere Person das gesamte Vermögen aus dem Erbe erhalten soll, so ist das im Prinzip ein rechtsgültiges Vermächtnis (abgesehen davon, dass keine Person mit Sinn und Verstand ein solches Erbe annehmen würde). --2A02:908:122:55C0:468A:5BFF:FECC:62BA 04:01, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Warum „nur“? Worum geht es denn beim TO? --Dasmöschteisch (Diskussion) 08:08, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das gilt für den Fall dass Opa schreibt "Miriam soll alles bekommen". Schreibt er aber: "Ich vermache Miriam 90% meines Vermögens" so ist das eben kein Erbe, sondern ein Vermächtnis. --2001:16B8:B88E:4900:5AFB:3F67:409B:DAAB 14:01, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Warum „eben“? Wo kommen die 90 % her und was hat das mit der Ausgangsfrage zu tun? --Dasmöschteisch (Diskussion) 14:16, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Und wer kriegt dann das Erbe? Und warum gibt es diese Unterscheidung, die gleichzeitig kaum jemandem bekannt sein dürfte? (Ich vermute, im Allgemeinen halten die meisten Leute "vermachen" für ein gehobenes/archaischeres/formelleres Synonym zu vererben, weshalb sie es dann auch in Ihrem hochoffiziellen Testament verwenden.) --89.0.121.24 14:52, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Erben tut der Erbe ganz automatisch, gesetzliche Erbfolge, und wenn der Erblasser das nicht will, muss er den gesetzlichen Erben auf den Pflichtteil setzen oder ihn bei Erbunwürdigkeit enterben. Vermächtnisnehmer wird man nicht automatisch uind auch nicht gegen den Willen des Erblassers, sondern der Erblasser muss den Vermächtnisnehmer aktiv begünstigen, ihm eben einen bestimmten Teil seines Nachlasses vermachen. Ausnahme ist hier m.W. nur der Voraus. --Rôtkæppchen₆₈ 15:18, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Deine Erläuterungen stehen im diamatrelen Widerspruch zu der Behauptung in der Eingangsfrage. Was stimmt nun? --2001:16B8:BA4B:BC00:BD9C:1DDC:57B0:6F53 17:34, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Nein, der Eingangsfragensatz vermischt halt den gedachten Erben mit dem Wort "Vermächtnis", hier nur "vermache". Die Auslegung ist hier trotzdem einfach und eindeutig. Schwieriger wird es, wenn auf mehrere Personen verteilt wird und dann die Begriffe vermischt werden. Da kann es dann vorkommen, dass der Text anders ausgelegt wird, als der Vererber gemeint hat, auch wenn man versucht, seinen Willen zu ergründen. --Hachinger62 (Diskussion) 16:11, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Der Punkt der Geschichte dürfte der Unterschied zwischen einem Testament und einem Legat (Vermächtnis) sein, wobei auf die Formstrenge des Erbrechts hingewiesen wird. --El Cazangero (Diskussion) 01:24, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

was ist ein Gleichstrom-Grilliergerät und Darf der Arbeitgeber eine Kaffeemaschine verbieten

[Quelltext bearbeiten]

Heißgetränke sind ausschließlich über die am Werksgelände aufgestellten Verkaufsautomaten oder in der Kantine zu beziehen. Die Aufstellung von privaten Kaffeemaschinen, Wasserkochern, Kochvorrichtungen, Öfen, Gleichstrom-Grilliergeräten, Heizdecken oder ähnlichen Wärmegeräten ist untersagt. Die Mitnahme von externen zubereiteten oder erworbenen Speisen oder Getränken ist nur zentral beauftragen Catering-Anbietern gestattet.

--213.142.97.175 17:20, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Ja, darf er, wahrscheinlich aus feuerschutztechnischen Gründen, oder weil seine Versichung den Schutz sonst ausschließt. Mein Arbeitgeber hat solche mitgebrachten Geräte auch untersagt. Dafür hat er Automaten zur Verfügung gestellt, die extern gewartet wurden. --2003:E7:BF3C:BF92:391F:6FCD:1E92:9472 17:30, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Dein AG macht das übrigens nicht, um dich zu ärgern. Es ist einfach so, dass von privat mitgebrachten (und daher ungeprüften) Elektrogeräten eine potenzielle Gefahr ausgeht, da niemand weiß, in welchem Zustand die sind und wann die letzte Sicherheitsprüfung erfolgte, wenn überhaupt. Dein Arbeitgeber ist aber für deine Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, möchte er keine unbekannten Gefahrenquellen zulassen. Wenn du private Geräte aufstellen willst, kann er zumindest verlangen, dass du auf eigene Kosten eine Sicherheitsprüfung vornehmen lässt. Er kann Auflagen erteilen, z.B. den genauen Aufstellort oder eine Stahlplatte unter einem Wärmegerät auf dem Holzregal. Und denk dran, dass du mit einem defekten Elektrogerät nicht nur dich selbst gefährdest, sondern auch andere. Gilt auch für Radios, Weihnachtsbeleuchtung etcetera … nur wird das meist nicht so genau genommen. (Unfälle sind damit schon reichlich passiert.) --Kreuzschnabel 17:54, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Nicht ohne Grund wird bei bestimmten Haushaltsgeräten (bei uns zuletzt bei einer elektrischen Orangenpresse) darauf hingewiesen, dass sie ausschließlich im Privathaushalt benutzt werden dürfen. Im Dauergebrauch würde sie wahrscheinlich schnell schlappmachen. --2003:E7:BF3C:BF92:391F:6FCD:1E92:9472 18:11, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das macht z. B. auch der Brandenburgische Landtag, die Politiker dürfen keine eigenen Maschinen in den Küchen aufstellen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 18:11, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Siehe neben dem Artikel Gleichstrom das in der Schweiz gebräuchliche grillieren. Zum Stromdiebstahl: Das Betriebsgelände ist in der Regel Eigentum des Arbeitsgebers und der darf darüber (im Rahmen der Gesetze und der Vereinbarungen mit den vielleicht noch bestehenden Arbeitsnehmer*innenvertretungen) verfügen, wie er möchte und er muss das auch nicht begründen. Dazu gehört auch, dass er den unentgeltlichen Stromverbrauch für private Zwecke untersagt. Das fängt in Deutschland beim Laden des Smartphones an. [1] Obwohl es dabei um ein Vermögensdelikt bei einer geringwertige Sache geht sieht auch das Bundesarbeitsgericht hier Grenzen, vgl. das Urteil vom 11.12.2003, BAG – 2 AZR 36/03 - über Fristlose Kündigung – Diebstahl geringwertiger Sachen [2]. Im übrigen sieht § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zwar Ruhepausen vor [3], die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) [4] regelt in § 4.2 aber nur das Einrichten von Pausenräumen ab einer bestimmten Zahl von Beschäftigten, nicht jedoch eine Ausstattung mit frei verfügbaren kostenlosen Steckdosen. Zu den versicherungstechnischen Fragen wurde oben bereits beigetragen. --88.72.111.207 18:20, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Stromdiebstahl: Arbeitgeber schneiden sich ins eigene Fleisch, wenn sie das Telefonaufladen untersagen. Als Arbeitnehmer wäre ich ab sofort auf dem Smartphone dienstlich nicht erreichbar. Es sei denn, der Arbeitgeber stellt mir eins. --2003:E7:BF3C:BF92:391F:6FCD:1E92:9472 18:25, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Die gehst fälschlicherweise davon aus, dass alle anderen Arbeitsplätze deinem Arbeitsplatz ähneln. --88.72.111.207 18:28, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wohl wahr. Zu Hause wäre ich auch noch per Festnetz erreichbar. Viele Leute haben keinen Festnetzanschluss mehr. Dann nähme ich den Arbeitgeberanruf mobil nicht entgegen, wenn ich aus zwingenden Gründen kommen müsste. --2003:E7:BF3C:BF92:391F:6FCD:1E92:9472 18:34, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Selbst bei einer arbeitsvertraglich vereinbarten Nutzung eines Diensthandys kann im Vertrag geregelt sein, dass du für die Betriebsbereitschaft während der Arbeitszeit (oder Bereitschaftszeit) selbst verantwortlich bist und die Ladekosten im Ausgleich mit einer entsprechenden Erhöhung des Arbeitslohns zu deinen Lasten gehen. --88.72.111.207 18:37, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wie jetzt? Ich lade ein Dienstmobilgerät zu Hause auf und nicht im Betrieb? --2003:E7:BF3C:BF92:391F:6FCD:1E92:9472 18:41, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Abgesehen davon: Eine solche Zusatzvereinbarung kann nicht einseitig sein. --2003:E7:BF3C:BF92:391F:6FCD:1E92:9472 18:43, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ich schrub von Vereinbarungen und in der Regel kannst du Zusatzvereinbarungen verhandeln (oder das versuchen :-) oder ablehnen und woanders eine Beschäftigung suchen. Faktisch sind in der Praxis jede Menge Zusatzvereinbarungen einseitig und bisweilen nichteinmal verschriftlicht. Es genügt nicht nur, seine Rechte zu kennen. Man muss sie auch einfordern und wahren können. Wenn dein Arbeitsgeber mit dir vereinbart, dass du für die Betriebsbereitschaft deines Dienstmobils verantwortlich bist (was bei technischer Funktionsunfähigkeit den Austausch gegen ein funktionierendes Gerät einschließt), dann lädtst du das Gerät auf, wo auch immer du willst - möglicherweise aber nur nicht im Betrieb. Du kannst deinem Arbeitsgeber nur Vorschriften auf der Basis von Gesetzen machen oder wenn du dich organisiert hast und deine Arbeitsnehmer*innenvertetung entsprechend verhandeln kann. Mit Gerechtigkeit oder Vernunft hat das alles nichts zu tun. Eine Betriebsleitung ist dem Eigentümer verantwortlich und dem Gesetz, aber nicht dir. Da macht sie höchstens vielleicht irgendwas freiwillig, um dich bei Laune zu halten. (Besonders, wenn du sehr produktiv bist und nur wenig ersetzbar.) Warum sollte sie dir was schenken? Im Gegenteil. Viele Arbeitnehmer*innen schenken ihren Betrieben etwas, weil sie sich nicht organisieren wollen. Es besteht also kein Grund zum Jammern. Oder? --88.72.111.207 19:29, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Der erste Teil der Frage interessiert mich. Ja, ich weiß, was Gleichstrom ist, und auf die Bedeutung von grillieren wäre ich als Nicht-Schweizer auch noch gekommen. Aber wo bekommt man Gleichstrom her? Aus der 12-Volt-Auto-/Camping-Steckdose? Ist das ein Ding? Und warum würde man sowas an den Arbeitsplatz bringen? 93.130.237.51 19:11, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
[5] --88.72.111.207 19:38, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Dieser bescheuerte Link führt auf auf eine Google-Suche nach "12 volt grill". Sowas gibt es also anscheinend, warum auch immer. Vielleicht ist das sogar tatsächlich die Antwort auf die Frage, die mich auch interessiert hätte, was das denn sein soll, ein "Gleichstrom-Grilliergerät". Freilich ist es nicht die Antwort auf die Frage, woher man den Gleichstrom bekommt und warum man sowas an den Arbeitsplatz bringen würde. Und damit ist dann auch nicht klar, warum es verboten ist. (Wobei mir schon massenweise Gründe für ein Grillverbot am Arbeitsplatz einfallen würden, nicht nur solche der Elektrosicherheit.) --77.6.147.100 22:21, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Bestimmt sind nicht nur gleichstrombetriebene Grilliergeräte verboten, sondern auch wechselstrom- oder drehstrombetriebene und solche mit Holzkohle- oder Gasbetrieb. --Rôtkæppchen₆₈ 22:58, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Was ich jetzt neben der Frage nach den privaten elektrischen Geräten viel komischer finde: warum darf der Fragesteller sich kein Essen von außerhalb oder von zuhause mitnehmen (Zitat "Die Mitnahme von externen zubereiteten oder erworbenen Speisen oder Getränken ist nur zentral beauftragen Catering-Anbietern gestattet.")? Eine Option, die ich mir als Erklärung vorstellen kann, ist eine Tätigkeit in einem Lebensmittel verarbeitenden Betrieb, bei der mit dieser Vorschrift potentielle Allergenkontaminationen ausgeschlossen werden sollen. Plausibel oder nicht? Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 23:35, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das hat auch etwas mit Hygiene zu tun. Der Arbeitgeber kann nicht jedem Arbeitnehmer einen Kühlschrank zur Verwahrung seines Vespers bereitstellen und außerhalb des Kühlschranks können die unter unbekannten hygienischen Bedingungen zubereiteten selbstmitgebrachten Lebensmittel verderben und Lebensmittelvergiftung beim Arbeitnehmer hervorrufen. Das möchte der Arbeitgeber natürlich vermeiden. --Rôtkæppchen₆₈ 23:52, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das Verbot, jegliche Art von Lebensmitteln oder Getränken mitzubringen habe ich auch schon mal erlebt (IT-Firma, die aus der EDV-Abteilung einer Versicherung hervorging). Erlaubt waren nur die in einem vom Pförtner betreuten Laden gekauften Produkte, wobei es dort aber nur Softdrinks in 0.5l-Flaschen, Knabbergebäck und Süßwaren gab, die noch dazu recht teuer waren (2,50€ für eine Flasche Cola 2015). Das Unternehmen wurde damals von einem indischen Konzern übernommen, weswegen man glaubte, die an ausländischen Standorten üblichen Richtlinien auch hierzulande einführen zu müssen. Inoffiziell hieß es, die Firma bzw. das Management bekommt Provisionen vom Großhändler bzw. Automatenaufsteller, wenn sie nur deren Produkte zulässt. In der Praxis hielt sich kaum jemand daran. Auch das Leitungswasser wurde getrunken, obwohl das offiziell "aus hygienischen Gründen" verboten war. --188.23.206.194 01:05, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Kaffeemaschinenverbot: Aus Sicherheitsgründen vielleicht nachvollziehbar und berechtigt. Aber wer will mir bitte verbieten, Kaffee in einer Thermosflasche von zu Hause mitzubringen? Und das sollten nicht nur "die Tarifpartner" miteinander klären können, sondern im Zweifelsfall auch Arbeitsgerichte entscheiden. (Solche Drecksläden gehören einfach verboten, aber der Gesetzgeber kann sich auch nun nicht um jeden Scheiß im Detail kümmern.) --77.6.147.100 01:49, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Nimm mal das Deutschland-Engagerment der US-amerikanischen Supermarktkette Walmart als Beispiel: Deutschländische Arbeitsgerichte haben dem US-Konzern so deulich gezeigt, wo der Hammer hängt, dass Walmart das Deutschland-Geschäft freiwillig aufgegben hat. --Rôtkæppchen₆₈ 02:26, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Udiags. --77.6.180.36 05:18, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Lebensmittel am Arbeitsplatz sind gesetzlich nicht geregelt und daher eine Angelegenheit der innerbetrieblichen Regelungen, wie Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder besonderen Weisungen des AG. Sie sind abhängig von Aspekten der Arbeitsschutz- und Hygienevorschriften. Es ist auch zu berücksichtigen, ob es um Produktions- und Fertigungsbereiche (und z.B. Unfallrisiko oder den Umgang mit Gefahrstoffen) oder Büro- und Verwaltungsbereiche (und Arbeitsmittelschutz, Geruchsbelästigung oder z.B. Kundenverkehr, vgl. LAG Hamm, 23.01.2007 --AZ 8 Sa 68/06-- [6]) oder nur um die Benutzung der Pausenräume geht. Der AG kann also z.B. in der Betriebsordnung Regelungen treffen und sollte nachvollziehbare Gründe anführen. Erlaubtes Essen am Arbeitsplatz begründet kein Gewohnheitsrecht, ein Essensverbot ist allerdings mitbestimmungspflichtig (vgl. LAG Berlin-Brandenburg (AZ 7 TaBVGa 520/16 [7]). Es hängt bei einem juritischen Streit daher sehr viel vom Einzelfall ab.
Grundsätzlich sollst du an einem Arbeitsplatz arbeiten und nicht essen. Das kannst und darfst du aber in den Arbeitspausen im Pausenraum (der den Anforderungen in der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A4.2 [8] entsprechen muss) und der AG darf dir nicht verbieten, dafür eigene Nahrungsmittel mitzubringen. Wenn dafür keine Hygiene- oder Sicherheitsgründe bestehen könnte ein generelles Verbot oder die oben beschriebene Einschränkung, wenn der AN dem nicht vertraglich zugestimmt hat, eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des AN bedeuten. Trinken am Arbeitsplatz ist m.E.allerdings aus Gründen des Gesundheitsschutzes erlaubt. Eine Einschränkung durch den AG dürfte nur auf alkoholhaltige Getränke wirksam sein, nicht aber, welches Kaltgetränk du wo gekauft hast. --88.72.111.207 04:05, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das Verbot von Heizgeräten jeder Art, aber auch von Kühlmöbeln etc. lässt sich (auch) über den Brandschutz begründen. Stromverbrauch oder -diebstahl Mal ganz außen vor. Dass nur bestimmte Lieferanten liefern dürften, muss wohl besonders begründet werden, aber so ganz einfach dürfte das nicht sein. Ggf. über Hausrecht und Betreten des Geländes. --Elrond (Diskussion) 10:17, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Was den Nahrungsmittelteil der Frage betrifft: Ihr redet alle von "Mitbringen", aber der Fragesteller hat von "Mitnahme" geredet. Ich gehe zwar davon aus, dass er ein paar Tippfehler gemacht hat, aber vermutlich nicht bei diesem Wort. --Xocolatl (Diskussion) 12:41, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Es geht um die Mitnahme „von externen zubereiteten oder erworbenen Speisen oder Getränken”. Wenn diese extern (von was wohl?) zubereitet oder erworben werden, wohin würden sie dann mitgenommen werden wenn nicht (quasi intern) in den Betrieb? Die Alleinstellung eines „zentral beauftragen” Catering-Anbieters lässt eine Absprache zwischen Betrieb und Catering-Anbieter vermuten, möglicherweise verbunden mit einer Gewinnerzielungsabsicht der Betriebsleitung zum Nachteil der Beschäftigten. Selbst wenn der AG vermeiden will, dass viele verschiedene Catering-Anbieter die AN beliefern und das Betriebsgelände betreten kann die Übergabe und Bezahlung der gelieferten Ware ja auf den Eingang zum Betrieb beschränkt werden. Denn das generelle Verbot auf eigene „extern zubereitet oder erworben Speisen oder Getränken” beschneidet - imho rechtswidrig - die Freiheit der Beschäftigten, in der Pause im Pausenraum das zu essen, was sie wollen und dafür mitgebracht haben. Ich kann mir hier auch keine nachvollziehbaren Gründe für das Interesse des AG vorstellen. Selbst Hygienevorschriften für das Betriebsgelände können imho nicht einfach auch auf den Pausenraum übertragen werden, insbesondere, wenn die Option des Erwerbs von Nahrungsmitteln durch einen Catering-Anbieter besteht. Ich sehe hier (nach ergebnislosen Versuchen der obligatorisch voranzustellenden einvernehmlichen Klärung) die Möglichkeit eines juristischen Vorgehens als gegeben an. --88.72.111.207 15:00, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Gruselig für mich als EoE-Erkrankter, irgendwas essen zu müssen oder gleich bei der Einstellung bekennen zu müssen, dass ich vieles nicht essen kann, ohne mir zu schaden. Oder nichts zu essen. --2003:E7:BF3C:BF52:F0F6:9505:FEC1:AE4F 15:08, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wie bereits geschrieben ist hier gesetzlich zwar nichts unmittelbar geregelt, aber es gibt dennoch Gesetze, die wirken und wenn der AG kein berechtigtes nachvollziehbares Interesse darlegen kann darf er in die Pausengestaltung nur sehr begrenzt eingreifen. Er kann z.B. Elektrogeräte nicht zulassen oder das Erholungsinteresse anderer AN schützen (Beispiel Radiogeräte), aber er darf nicht das Essen vorschreiben und dabei müssen auch gesundheitliche Einschränkungen garnicht zur Sprache kommen, weil bereits vorher das Grundrecht deiner Persönlichkeitsrechte - imho rechtswidrig - eingeschränkt wird.
Eine chronische Krankheit muss bei der Einstellung ungefragt nur angegeben werden, wenn sie bereits zu Beginn an der Ausübung der Tätigkeit hindern würde, wenn es sich um eine ansteckende Krankheit handelt oder wenn die Erkrankung zu dauerhaft fehlender Eignung führen würde. Weitergehende Fragen nach Erkrankungen sind unzulässig. Man sollte aber während der Probezeit möglichst alle Gespräche über eigene Krankheiten vermeiden. --88.72.111.207 15:37, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das mit dem zentralen Caterer ist möglicherweise gar nicht dem Gewinnstreben eines Arbeitnehmers geschuldet, sondern der Möglichkeit, überhaupt einen Caterer zu finden, der das macht. So einfach ist das gar nicht, wenn dann auch noch viele ihr Essen mitbringen oder von der Imbiss-Bude draussen holen. Und: Es ist ja wohl auch nur verboten, die Speisen zum Arbeitsplatz zu bringen. Das hat schon was für sich, wenn nicht alle ihre fettigen Speisen am Schreibtisch auspacken. Dann muss man halt rausgehen und dort essen. Das kann ja wohl keiner verbieten in der Pause. Von daher ist das vielleicht doch alles in Ordnung.--Hachinger62 (Diskussion) 16:23, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Nein, aus meiner Sicht ist es das nicht. Ein Gewinnstreben der Arbeitnehmer kann ich in dieser Konstellation ohnehin nicht erkennen. Wenn die Betriebsleitung einem Caterer das Monopol für die Lieferung auf das Betriebsgelände verschafft will sie vielleicht dafür auch etwas von dem Caterer haben. Dass sie nur einem einzigen Caterer Zugang gewährt ist rechtmäßig. Caterer haben generell nicht das Recht, das Betriebsgelände zu betreten und den Beschäftigten ihre Bestellungen zu bringen, wenn die Betriebsleitung das nicht will. Sie kann das also steuern. Nicht rechtmäßig ist m.E. wie bereits beschrieben, den Arbeitsnehmern Nahrungsmittel vorzuschreiben. Rechtmäßig ist es, wenn die Betriebsleitung das Essen am Arbeitsplatz untersagt. Unrechmäßig ist es jedoch, Arbeitnehmern zu untersagen, sich in ihrer Pause außerhalb des Betriebs Lebensmittel zu kaufen und diese im Pausenraum des Betriebs zu verzehren. Insofern ist irgendwas nicht in Ordnung, es sei denn, die Betriebsleitung hat einen triftigen nachvollziehbaren Grund, den wir nicht kennen. Selbstverständlich können Beschäftigte in der Pause auch außerhalb des Betriebsgeländes essen. Bei mindestens 10 Beschäftigten hat aber der Betrieb die Pflicht, einen Pausenraum einzurichten und die Pflicht, den Beschäftigten in diesem Raum das Essen von Nahrungsmitteln ihrer Wahl zu gestatten. Hier können nur Drogen wie Alkohol untersagt werden. --88.72.111.207 01:48, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Bitte auch beachten: wenn man zum Zwecke der Essensversorgung in der Pause das Firmengelände verlässt, dann erlischt für diese Zeit der Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft. --GeorgDerReisende (Diskussion) 15:59, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ja. Nicht nur. Die R+V Versicherung behauptet unter anderem: „Auch der Weg in die Mittagspause untersteht in der Regel dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung – außer wenn der Arbeitnehmer privat etwas erledigen möchte. Der Versicherungsschutz endet mit dem Betreten von Kantine, Restaurant oder Aufenthaltsraum. Die Pausenzeit selbst ist nicht mehr versichert. Bei einem Unfall kommt dann die eigene Krankenkasse für die Behandlung auf. Maßnahmen, die die Krankenkasse nicht abdeckt, trägt der Verletzte selbst. [...] An Ihrem Arbeitsplatz sind Sie durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Allerdings nur dann, wenn die Tätigkeit, bei der ein Unfall passiert, im Zusammenhang mit der Arbeit steht. Das ist versichert: Der Weg zur Kantine und zurück. Wege zum Essen, die aus dem Betrieb hinausführen, zum Beispiel in eine Fremdkantine, nach Hause oder in ein Restaurant. Der Weg zum Supermarkt, um für das Essen am Arbeitsplatz einzukaufen. Das ist nicht versichert: Der Aufenthalt in der Kantine, in Gaststätten, im Supermarkt. Verlassen des Betriebsgeländes für private Erledigungen, zum Beispiel für den Wocheneinkauf. Spaziergänge während der Pause.” [9] Möglicherweise spielt also auch der Versicherungsaspekt eine Rolle bei der Beschränkung von Elektrogeräten im Pausenraum.
Ergänzend: Auch für den Arbeitsweg gibt es Regeln. Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) behauptet unter anderem: „Wer sich auf den Weg zur Arbeit begibt oder auf dem Heimweg ist, ist bei einem Unfall über die Berufsgenossenschaft versichert. [...] Kinderbetreuung: Wer sein Kind zur Kindertagesstätte oder anderen Betreuungseinrichtungen bringen oder von dort abholen muss und dafür vom direkten Weg zur bzw. von der Arbeit abweichen muss, ist versichert. Umwege: Grundsätzlich ist der kürzeste Weg versichert. Der Versicherungsschutz bleibt aber bei Abweichungen bestehen, zum Beispiel aufgrund besonderer Verkehrssituationen (Stau, bessere Verkehrsverbindung, Witterungsverhältnisse). Verlassen des Weges: Unterbricht eine versicherte Person den Weg von oder zur Arbeit aus privaten Gründen, lebt der Versicherungsschutz mit dem Erreichen des direkten Weges wieder auf. Ausnahme: Die Unterbrechung hat länger als zwei Stunden gedauert. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes: Der Versicherungsschutz beginnt und endet an der Außentür des Wohngebäudes.” [10] --88.72.111.207 16:49, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das gilt grundsätzlich für Deutschland Deutschland. Der Fragesteller hingegegen ist aus Osterreich Österreich, wo ganz andere Regeln gelten, wobei es schon vorgekommen sein soll, dass österreichische Höchstgerichte Urteile deutschländischer Gerichte für Österreich angenommen haben. --Rôtkæppchen₆₈ 01:08, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ich habe es selber erlebt, dass der Arbeitgeber Privatgeräte ohne Sicherheitsprüfung verboten hat, aber zugleich erlaubte bei der Sicherheitsprüfung ALLE Geräte zu überprüfen, egal wer der Besitzer ist. Der Elektriker kam dann in die Arbeitsräume, hat alles durchgemessen und einen Sticker angebracht. Für so ein dummes Ladegerät war das in 5 Minuten erledigt und alles war gut. Ich schätze mal der AG hat das pauschal bezahlt (oder es war jemand aus dem eigenen Haus) und solche Dinge machen dann keinen Unterschied in der Endrechnung. Egal was da im Kleingedruckten steht, irgendein Trottel bringt immer sein eigenes Ladegerät mit und steckt es hinter dem Schreibtisch ein. Das Verbot von Getränken kann ich gut nachvollziehen. Beispielsweise haben die Beschäftigten in einem Autohaus überall ihre Pappbecher mit Kaffeeresten stehen lassen und alle Appelle doch die eigenen Becher sauber zu entsorgen wurden nicht befolgt. Schließlich musste jeder seinen eigenen Becher mitbringen und durfte ihn nur noch im Pausenraum benutzen und der Automat spuckte keine Becher mehr aus. Für die Verkäufer war das ein Ding, weil sie für Kunden für einen Kaffe immer ihre eigenen Becher vorhalten mussten. Selber schuld kann ich da nur sagen. Genauso nervig waren diese Nespressokapseln, die regelmäßig in die Papierkörbe geworfen wurden und dann das Papierrecycling torpedierten. Idioten, die Kaffee über Computer und Tastaturen leeren etc. Viele von diesen Regelungen haben sich die Arbeitnehmer durch ihre eigne Dummheit selbst zuzuschreiben.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 19:13, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ich hab vor mittlerweile 28 Jahren mal eine PATA-Festplatte unter den Wasserhahn gehalten, weil der schusselige Kollege gezuckerten Kaffee in ein Messeausstellungsobjekt (Hannover-Messe 1996) gekippt hatte. Dann war alles gut und das Messeausstellungsobjekt konnte wie geplant vorgeführt werden. --Rôtkæppchen₆₈ 01:47, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Als Besichtigungs- oder als funktionales Objekt? --77.0.7.191 03:36, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Funktional. --Rôtkæppchen₆₈ 22:14, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Apropos Gleichstromgeräte: Natürlich gibts die und man braucht sie in Fahrzeugen, Campinganhängern oder Berghütten, wenn man nur die Fahrzeugbatterie und Solarpanels hat.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 19:18, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Mir erschienen nicht-elektrische Geräte in solchen Situationen doch erheblich günstiger. --77.0.7.191 21:14, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Bezeichnet man eine in Bonn geborene Person als Westfalen?

[Quelltext bearbeiten]

Bezeichnet man eine in Bonn geborene Person als Westfalen? --Teppich-Stripper (Diskussion) 16:34, 9. Jun. 2024 (CEST) PS: Beispiel.Beantworten

Wenn die Person später von Bonn nach Westfalen umzieht, warum nicht? Ist dann halt bloß kein gebürtiger Westfale. --Proofreader (Diskussion) 16:47, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Und wenn nach Cambridge? --Teppich-Stripper (Diskussion) 16:53, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Kommt wie immer auf die Definitionen an. Also Grundsätzlich ist Bonn nicht Westfalen in jeglicher Definition. Sollten die Eltern ursprünglich aus Westphalen kommen, werden sicher einige das Kind weiterhin als Westphalen bezeichnen. Wenn eine Person erst später nach Westphalen zieht, dann kommt es eben auf viele Dinge an: War es in der Kindheit, woher stammt die Familie etc. Wie immer mit zugezogenen bei soetwas, es geht a hauptsächlich um Kultur und Dialekt (und da wäre der Bönnsche schon extrem anders vom landesüblichen Westphalen). Kann also sein, dass man Anhaltspunkte findet, aber generell, recht unwahrscheinlich.--Maphry (Diskussion) 16:54, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Aber natürlich, Overbeck ist traditionell ein Westphälischer Nachname (heute hauptsächlich Kreis Borken), entsprechend kann es da durchaus Gründe geben warum er als Westphale benannt wird (eben potentiell Familie).--Maphry (Diskussion) 17:02, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Mit solchen Zuschreibungen sollte man sich immer zurückhalten. Wenn er sich selbst als Westfale betrachtet, dann ja, aber ansonsten lieber drauf verzichten. --Steigi1900 (Diskussion) 17:13, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Es ist fraglich, ob J. J. Overbeck in Bonn geboren wurde. Hier heißt es nämlich, er sei 1821 in Kleve geboren worden (heutzutage Regierungsbezirk Düsseldorf, also Rheinland - ob das aber 1821 zu Westfalen gezählt wurde?), und habe in Münster (Westfalen) studiert, und später als Privatdozent in Bonn gelehrt. Vielleicht sollte man zuerst einen Blick in seine Dissertation von 1850 werfen, vielleicht findet man dort seinen Lebenslauf incl. Hinweis auf den korrekten Geburtsort und die Herkunft seiner Eltern. --Krabbenpulen (Diskussion) 17:15, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wie gesagt, es geht um Julian Joseph Overbeck (en), der im Artikel Orthodoxer Westritus als "gebürtiger Westfale" bezeichnet wird, in der DNB wird sein Geburtsort mit Bonn angegeben. --Teppich-Stripper (Diskussion) 17:17, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Dann sollte das in jenem Artikel lieber entfernt werden. Ist inhaltlich für den Artikel ohnehin ohne Bedeutung. --Steigi1900 (Diskussion) 17:22, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Vielleicht wurde irgendwie was mit 'Monasterium Guestfalorum' verwechselt?! --Teppich-Stripper (Diskussion) 17:24, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ja, das ist nicht auszuschließen - Münster war sein erster Studienort und der Ort seiner Priesterweihe. Wie gesagt, seine Dissertation könnte Aufschluss geben. Im 19. Jahrhundert war es ja durchaus üblich, am Ende einen Lebenslauf beizugeben. Aber ich gebe Steigi1900 recht, dass die Angabe „Westfale“ im Artikel zum orthodoxen Westritus problemlos entfallen kann. Die genaue Überprüfung wäre wichtig, wenn es um einen deutschen WP-Personen-Artikel ginge. --Krabbenpulen (Diskussion) 17:32, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Kirche im Osten gibt Kleve (Niederrhein) als Geburtsort an ... --Teppich-Stripper (Diskussion) 18:08, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Bonn liegt im Rheinland. Wer etwas anderes behauptet, macht sich (zumindest in der deutschen Wiki) ziemlich lächerlich Es ist auch sachlich falsch es mit Westfalen in Zusammenhang zu bringen. --Elrond (Diskussion) 21:20, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
OK, die DNB liegt da wohl daneben. --Teppich-Stripper (Diskussion) 21:39, 9. Jun. 2024 (CEST) PS: Und Kleve ist niederrheinisch!Beantworten
Wo steht etwas in Deinem DNB-Link von Westfalen? --Elrond (Diskussion) 23:19, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Da steht nichts von Westfalen, aber fälschlicherweise etwas von Bonn. --Rôtkæppchen₆₈ 23:49, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Hier stand bislang jedenfalls was von Westfalen. --Teppich-Stripper (Diskussion) 20:32, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Kommunalwahl

[Quelltext bearbeiten]

Bei der Kommunalwahl wurde wegen der Komplexität der Stimmzettel von zuständiger Seite aufgefordert, diese bereits zuhause auszufüllen. Dürfte ich hypothetisch den ausgefüllten und gefalteten Stimmzettel im Wahllokal aber außerhalb der Wahlkabine in den dafür vorgesehen Umschlag stecken oder verstieße ich damit gegen geltendes Recht? Gerne mit Begründung. --2A02:8071:52D0:3820:C4AE:71FD:665E:3736 17:12, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Mir haben sie heute auch erzählt, ich dürfe die Zettel erst in der Wahlkabine in die Umschläge stecken, sonst sei die Wahl ungültig. Ich hab innerlich die Augen verdreht und nur gedacht, die Deutschen spinnen im höchsten Grad ... Briefwahlunterlagen wirfst Du in einen Briefkasten, zu dem Hinz und Kunz nen Schlüssel hat und der durchaus auch mal überfüllt ist, aber auf gar keinen Fall darfst Du den Wahlzettel schon drei Meter vor der Wahlkabine eintüten! Und die Deutschen sind dann auch noch so untertänig und befolgen alles, von denen man ihnen sagt, es sei verboten. Heinrich Heine, I feel you! --Schwäbin 17:24, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
abgesehen davon, dass ich Dir natürlich völlig zustimme, dass die Deutschen das dümmste Volk auf Erden sind (wer kommt schon auf die absurde Idee, sich an Regeln zu halten und das auch noch ohne Anwendung von Zwang), ist mir nicht ganz klar, warum ich den Wahlzettel vor der Kabine eintüten sollte (außer natürlich, um es den doofen Deutschen mal so richtig zu zeigen), denn die Wahl findet ja erst in der Kabine statt, wo ich den Zettel dann wieder rauspulen müsste (ok, ok, dabei gehe ich natürlich davon aus, dass die Wahl - wie von den bekloppten Deutschen erwartet - tatsächlich erst in der Kabine stattfindet und nicht aus Proteste gegen das unterdrückerische Normenregime der Deutschen bereits bei Aushändigung des Wahlzettels oder freihand unterwegs.) --2A02:8071:5810:1400:0:0:0:548A 17:46, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Man könnte denken, es spare (sich und allen anderen) Zeit, zumindest die bereits (zuhause legal) ausgefüllten Zettel während des Wartens auf eine freie Wahlkabine in die vorgesehenen Umschläge zu stecken. Hat weder mit Dummheit, noch Absurdität, noch Beklopptheit, noch Protest zu tun, oder? Jetzt vielleicht klar? --2A02:8071:52D0:3820:C4AE:71FD:665E:3736 19:17, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ich habe den Stimmzettel erst im Wahllokal erhalten (also nix zuhause). --tsor (Diskussion) 17:29, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Bei uns wurden drei Stimmzettel (Gemeinderat, Kreistag, Regionalversammlung) schon zugeschickt, die konnte man zu Hause schon fertig ausfüllen. Im Wahllokal gab es dazu die passenden Umschläge plus den Stimmzettel für die Europawahl, den ich dann natürlich erst in der Wahlkabine ausfüllte. --Schwäbin 18:02, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Und dann wurden in manchen Ortschaften in Baden-Württemberg zusätzlich noch die Ortschaftsräte gewählt. Weil es aber für Kommunal- und Europawahl unterschiedliche Rechtsgrundlagen gibt, musste der orangefarbene Stimmzettel für die Wahl der Regionalversammlung in einen orangefarbenen Umschlag gesteckt werden, obwohl man hier wie bei der Europawahl nur eine einzige Stimme hat und der Stimmzettel nur aus einem Blatt besteht. Der weiße Stimmzettel für die Europawahl musste lediglich gefaltet werden und in dieselbe Urne geworfen werden. Bei den Wahlen zu Ortschaftsrat (gelb), Gemeinderat (rosa) und Kreistag (grün) war Kumulieren und Panaschieren erlaubt, weswegen man seine Stimmen auf mehrere Stimmzettel verteilen konnte. Da ist es gut, einen Wahlumschlag benutzen zu müssen. --Rôtkæppchen₆₈ 19:42, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Die Notwendigkeit eines/mehrerer Umschläge wurde nicht bezweifelt! Die ursprüngliche Frage wurde unten von Schwäbin weitestgehend beantwortet (zumindest für mich, der zufällig aus BW stammt). --2A02:8071:52D0:3820:C4AE:71FD:665E:3736 20:02, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das Kommunlwahlrecht ist Landessache. Heute fanden in mehr als einem Bundesland Kommunalwahlen statt. --2001:16B8:BA56:5B00:8D1F:DC2E:45C2:1712 18:04, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Also, für BW wurde ich hier fündig: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-KomWOBW1983pG8 Paragraf 29 "Der Wahlvorstand hat einen Wähler zurückzuweisen, der [...] 5. seinen Stimmzettel im Wahlraum außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet, gefaltet oder in den Stimmzettelumschlag gelegt hat".
Ausfüllen darfst du ihn zu Hause, aber du darfst die Zeit in der Warteschlange nicht dazu nutzen, die drei schon ausgefüllten Stimmzettel in einen der eben erhaltenen Umschläge zu stecken. --Schwäbin 18:34, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das nenne ich eine fundierte Antwort. Danke fürs Recherchieren. --2A02:8071:52D0:3820:C4AE:71FD:665E:3736 19:18, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
@Schwäbin: Mir scheint die Regel schon sinnvoll. Im Wahlraum stehst du unter Beobachtung und jemand könnte, sicher wohlmeinend, kontrollieren, ob du den von ihm freundlicherweise vorausgefüllten Stimmzettel auch wirklich ohne Korrekturen eintütest. Eine geheime Wahl ist halt nur geheim, wenn sie immer und für alle geheim ist. Dass ein ähnliches Szenario auch bei Briefwahl denkbar ist, ist klar, aber da muss man notgedrungen zwischen Wahlrecht und Wahlgeheimnis abwägen. Grüße Dumbox (Diskussion) 22:00, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ich hab nicht wirklich verstanden, warum ich einen von jemand anderem ausgefüllten Stimmzettel eintüten sollte? Mein Aussage oben zur Briefwahl sollte eigentlich nur darlegen, dass ich es lächerlich finde, dass ich meinen eigenen Stimmzettel im Wahllokal nicht beim Warten einpacken darf (geheim!einself), dass aber bei Briefwahlen riesige Scheunentore offen sind, was Manipulationsmöglichkeiten angeht.--Schwäbin 22:42, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Diese Vorschrift ist ganz und gar nicht lächerlich! Sie soll Zustände wie in der DDR von vorneherein verhindern, wo zwar Wahlkabinen vorhanden waren, die Benutzung aber unter sozialer Kontrolle verpönt bzw. mit gesellschaftlichen Nachteilen verbunden war. --2003:F7:DF01:F400:5D9B:D315:79CF:88C9 23:17, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ich durfte sogar wählen, obwohl ich gegen die Regel verstoßen habe! Ich hab nämlich den Stimmzettel zur Europawahl, den ich erst im Wahllokal erhielt, in der Warteschlange schon mal aufgefaltet (Leporello), um mir anzuschauen, wie viele Parteien draufstehen. Und dann habe ich ihn wieder zugefaltet! Zack! Ungültig. --Schwäbin 10:42, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Bei der Briefwahl ist das ein bekanntes Problem: Briefwahl#Anfälligkeit für Manipulationen. Aber man muss es ja nicht auch noch zu einem Problem bei der "Vor-Ort-Wahl" werden lassen!? ...Sicherlich Post 06:50, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Inwiefern könnte das oben beschriebene Eintüten eines Stimmzettels außerhalb der Kabine im Vergleich zu demselben Vorgang in der Kabine (oder hinter einem Holzbrett) für eine Manipulation genutzt werden? --2A02:8071:52D0:3820:8034:360F:BB31:58AF 20:41, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Bei meinen Briefwahlunterlagen stand ich könne die Umschläge auch am Wahltag im Wahllokal abgeben (oder einwerfen??). --2001:16B8:B8BA:A300:710:46FF:5796:6DFB 10:37, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Achtung, bitte nicht verwechseln. Die ursprüngliche Frage drehte sich NICHT um Briefwahlunterlagen. Ich hab nur mein Unverständnis zum Ausdruck gebracht, dass man im Wahllokal derart pingelig ist, wenn doch bei der Briefwahl der Manipulation Tür und Tor geöffnet sind. War aber eigentlich nur eine Nebenbemerkung zum eigentlichen Thema. --Schwäbin 10:40, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Die Übergabe am Wahltag in einem normalen Wahllokal ist nicht möglich. Sondern man muss den Brief direkt beim Wahlamt in den Briefkasten werfen. Oder eben den Brief wieder auspacken und unter Vorlage des Wahlscheins (plus sicherheitshalber Personalausweis) wie üblich im Wahllokal wählen, ganz ohne Brief. --37.49.31.151 10:58, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
In meinem Wahlkreis gab's weder für die Europa- noch die Bezirkswahl Umschläge. --2A01:C23:91CD:5900:83EF:41BB:48E4:3DC7 16:20, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das hängt natürlich vom Bundesland ab. Kommunalwahlrecht ist Ländersache. Die Europawahl wird in Deutschland durch ein Bundesgesetz Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Deswegen gab es in Baden-Württemberg für die Kommunalwahl Umschläge und für die Europawahl nicht und zudem wurden die Wahlumschläge zur Regionalversammlung und die gefalteten Stimmzettel für die Europawahl in dieselbe Urne geworfen. --Rôtkæppchen₆₈ 17:37, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Wie lange gilt für mich auf Grund meiner psychischen Erkrankung wegen eines Traumas, die erhöhte Familienbeihilfe in Niederösterreich?

[Quelltext bearbeiten]

Ich habe schon seit etlichen Jahren mit einer posttraumatischen Belastungsstörung zu kämpfen da ich schon mehrere male in meinem Leben gemobbt und misshandelt worden bin. Von daher bekomme ich schon seit 2019 die erhöhte Familienbeihilfe und vor wenigen Jahren wurde für mich die erhöhte Familienbeihilfe gekürzt. Nun wohne ich schon seit 2019 in einem betreuten Wohnheim für psychisch kranke Personen und nun haben wir 2024 und ich werde für die erhöhte Familienbeihilfe im September 2025 einen neuen Antrag stellen müssen. Kann es aber sein dass ich ab dem September 2025 keine erhöhte Familienbeihilfe mehr bekommen werde und ist die Wahrscheinlichkeit dafür wirklich sehr groß? Ich bekomme nämlich meine erhöhte Familienbeihilfe schon seit 2019. Darf ich somit auch bitte wissen wie viele Jahre man maximal die erhöhte Familienbeihilfe in Niederösterreich bekommen darf wenn man sowie ich, psychisch krank und schwer traumatisiert ist? Wäre die Wahrscheinlichkeit auch vorhanden, dass ich die erhöhte Familienbeihilfe auch mein ganzes Leben lang bekommen kann? Ich bitte um eure Hilfe, mir diese Fragen auf mein Anliegen genau und konstruktiv zu beantworten da ich mich jetzt auf Google bezüglich der erhöhten Familienbeihilfe auch nicht schlau machen konnte. Ich danke euch. --185.155.125.26 09:31, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Nimm doch die Beratung des Bundeskanzleramts in Anspruch: Familienservice. --Schwäbin 11:43, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Hier steht noch was, keine Ahnung, ob Dir das weiterhilft, ich finde den ersten Absatz unter "Erhöhte Familienbeihilfe" etwas verwirrend.
https://www.finanz.at/steuern/familienbeihilfe/#erh%C3%B6hte_familienbeihilfe
Viele Grüße --2003:C6:1739:4585:2C50:8AB1:55BF:2C43 13:19, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Wechsel vom Bundestag zum Europaparlament

[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht könnte mir jemand weiterhelfen, ich hab zwar mal gesucht, aber nichts Passendes gefunden:

Wenn sich ein aktuelles Mitglied des Deutschen Bundestags bei der Europawahl zur Wahl stellt und gewählt wird, wie läuft das dann mit seinem Bundestagsmandat? Rückt dann der nächste Listenplatz nach, der bei der Wahl damals nicht zum Zuge kam? Bleibt der Platz unbesetzt? Ich konnte es im Artikel nicht finden (hab's vielleicht auch nur übersehen). --Schwäbin 11:09, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Erst Mal die generelle Frage ob man beide Mandate behalten dürfte: Nein.[11] Zu deiner speziellen Frage: [12].--Maphry (Diskussion) 11:14, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Es kommt darauf ein, ob es Regelungen zur Unvereinbarkeit gibt. (Ich weiß nicht, ob in diesem Falle welche existieren.) Dann würde der Betreffende in einem der Parlamente ausscheiden oder ausscheiden müssen und der nächste Kandidat würde nachrücken. Wenn es keine solchen Regeln gibt, könnte derjenige auch beide Mandate besetzen und behalten. --2A00:8A60:C000:1:C1C8:F775:310C:AB72 11:23, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Die erste Frage steht bereits im Artikel, auch das Thema der Unvereinbarkeit. Danke für den zweiten Link, das sollte dann im Artikel noch ergänzt werden. --Schwäbin 11:27, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Es wäre jetzt auch die Frage, für welches der beiden Mandate sich der Abgeordnete (oder die Abgeordnete) bei gesetzlicher Unvereinbarkeit entscheiden darf und muss. Freie Wahl? Führt die neue Wahl automatisch zum Verlust des älteren Mandates? --2A00:8A60:C000:1:C1C8:F775:310C:AB72 11:32, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn er sich bewirbt, ist das doch eine Willenserklärung? Bestimmt muss er vorher ein Formular in dreifacher Ausfertigung unterzeichnen, dass er sämtliches Kleingedruckte erhalten hat darüber, dass er dann aus dem DB ausscheidet. --Schwäbin 11:35, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Findet sich bereits in Bundestagswahlrecht#Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft, Nachrücken--Maphry (Diskussion) 11:34, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ah, ich hatte nur bei Mitglied des Deutschen Bundestages nachgeschaut. --Schwäbin 11:36, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Also ich muss nochmal nachhaken: hier finde ich nichts zur Unvereinbarkeit, hier schon, aber nur in der "anderen" Richtung (vielleicht hab ich auch noch nicht alles gefunden). --Schwäbin 12:02, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Eine Richtung reicht doch, oder? Die Quelle in Mitglied_des_Deutschen_Bundestages#Unvereinbarkeiten nennt auf S. 207 auch nur die eine Richtung. Ich denke unser lokales Recht wird das nicht regeln weil das aus der anderen Richtung bereits ausgeschlossen ist. --Windharp (Diskussion) 13:34, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
"Annahme der Wahl oder Ernennung zum Mitglied einer Landesregierung," wenn jemand also schon MdEP ist und dann als MdB gewählt wird (falls das überhaupt der zutreffende Abschnitt ist, Bundestag ist ja eigentlich nicht Regierung), dann verliert er die Mitgliedschaft im EP.
Wenn aber jemand schon MdB ist (die Annahme der Wahl bzw. die Ernennung schon früher erfolgte), und erst noch MdEP werden will, dann funktioniert es eigentlich nicht. Oder ich hab den richtigen Paragrafen noch nicht gefunden. --Schwäbin 16:41, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Doppelmandate sind aus Sicht des Bundestages nicht ausgeschlossen, siehe Doppelmandat#Situation in Deutschland. --BlackEyedLion (Diskussion) 09:52, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Danke für die weitere Fundstelle, das ist alles so verstreut, dass man es fast nicht findet. Jetzt bräuchten wir nur noch die entsprechende Stelle im Gesetz, dann könnte man es bei Mitglied des Deutschen Bundestages und Bundestagswahlrecht auch einbauen. --Schwäbin 10:01, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ich hätte das jetzt so verstanden, dass ihm die Mitgliedschaft im EP verweigert wird solange er aktiv MdB ist, weswegen sich das Problem andersrum nicht stellt? --Windharp (Diskussion) 10:14, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Wie sieht die Situation in Österreich aus? Mehrere der gewählten Kandidaten von unterschiedlichen Parteien sind derzeit Nationalratsabgeordnete. --188.23.230.195 02:13, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Wann ist der kommende Montag

[Quelltext bearbeiten]

Wenn mir jemand am Sonntag mitteilt, am kommenden Montag mit mir ein Gespräch führen zu wollen, meint er dann den nächsten Tag oder den Montag der darauffolgenden Woche? --2A00:8A60:C000:1:F5A1:96D8:3DF7:24C4 12:49, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Das musst Du ihn wohl nochmal fragen, auch wenn hier mein Geld eher auf den nächsten Tag setzen würde. Eigentlich halte ich es für unüblich, am Sonntag diese Formulierung ohne weitere Präzisierung zu verwenden. Die Sprache lässt genug Unklarheiten, vergleiche "heute nacht" (die vergangene oder die kommende Nacht?), "gestern nacht" (die gerade vergangene Nacht oder die Nacht auf gestern?), "nächsten Donnerstag" am Montag oder Dienstag gesagt (der nächstliegende Donnerstag, also diese Woche, oder der Donnerstag der nächsten Woche)? -- 79.91.113.116 13:04, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
+1 zur Antwort der IP, das ist nicht eindeutig. Falls jemand klar ausdrücken wollte, dass nicht der nächste Tag gemeint ist, wäre Montag in 8 Tagen eine gute Methode das auszudrücken. --Windharp (Diskussion) 13:28, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
der ist erst wieder in 2025 176.7.144.238 23:55, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

letztendlich sind alle zukünftige Montage "kommend", daher kann hier nur die übliche Interpretation, aus der unendliche Menge aller zukünftigen Montage, derjenige gemeint sein, der zuerst kommt. Also im genannten Fall kann es nur gleichbedeutend mit "morgen" sein. --2003:D9:1F3C:800:8046:3876:84EC:4B61 14:52, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Dies traf aller Wahrscheinlichkeit nach auch zu. --2A00:8A60:C000:1:1157:6676:345A:A16E 14:58, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Im mir bekannten Sprachgebrauch (Südbayern) ist damit der in 8 Tagen gemeint, auch wenn das natürlich logisch falsch ist. Der andere wäre hier "Morgen" oder "am Montag". (nicht signierter Beitrag von 195.200.70.38 (Diskussion) 08:31, 11. Jun. 2024 (CEST))Beantworten

Plötzlich aufploppendes Fenster mit heulender Alarmmeldung

[Quelltext bearbeiten]

Ich habe schon mehrfach erlebt, dass am Computer plötzlich aus dem Nichts ein Bildfeld aufploppte, dazu laute Alarmgeräusche und eine Stimme, die erzählt: "Microsoft Support/Sicherheit. Ihr Computer hat uns informiert, dass ihre Daten (Kreditkartennummer, Facebook-Login ... [was ich übrigens beides gar nicht besitze]) gestohlen wurden ... bla bla bla" Ansonsten kann ich dann gar nichts mehr machen. Ich verfahre dann immer so, dass ich den Computer notausschalte/abstürzen lasse und dann wieder neu starte. Dabei kann viel verloren gehen, aber anders werde ich dieses Popup, das ich für Kriminelles Phishing und Hacking halte, gar nicht los. Weiß jemand näheres darüber? Ist es bekannt? --109.42.179.103 14:50, 10. Jun. 2024 (CEST) [...] Diese seltsame Internetadresse ist dabei erschienen. --2A00:8A60:C000:1:1157:6676:345A:A16E 14:55, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Ja, es ist bekannt - Tipps hier: https://www.watchlist-internet.at/news/vorsicht-vor-gefaelschter-microsoft-sicherheitswarnung/ Seit Jahren schon [13].
Wenn man als erstes nach dem Hochfahren von Windows den Taskmanager und zusätzlich den Ressourcenmonitor aufruft, kann man auch einzelne Browserfenster mit Rechtsklick - Prozess beenden schließen und wenn das nicht hilft, den Browser mit Rechtsklick - Prozessstruktur beenden bzw. Rechtsklick - Task beenden schließen. Dann kann man die anderen, offenen Programme noch weiternutzen.--Chianti (Diskussion) 15:48, 10. Jun. 2024 (CEST) P.S.: mit Alt + -->| kann man zwischen den geöffneten Fenstern umschalten.Beantworten
Wie kommt bloß xhamster in die seltsame Internet-Adresse? --2A01:C23:91CD:5900:83EF:41BB:48E4:3DC7 16:09, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ansonsten gilt das Übliche. Deine Daten hast du ja sicher gebackupt. Also Rechner platt machen, Windows neu installieren und aktuell halten. Und künftig nicht überall auf Ja klicken, wo es dir im Fortpflanzungssystem kribbelt. --Kreuzschnabel 17:36, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ich hatte schon mehrere Fälle, wo Fortpflanzungssystemkribbeln zu zerschosssenen Windowsen geführt hat, also nicht ich selbst, aber Menschen, die meine nachrichten- und fernmeldekundliche Fachkundigkeit gesucht haben. Wenn das Fortpflanzungssystem heftig kribbelt, dann nimm einen PC ohne Festplatte oder SSD oder NVMe und dazu ein Linux-Live-System wie Knoppix oder Ubuntu. Nach dem Abklingen des Fortpflanzungssystemkribbeln wird der Rechner ausgeschaltet und alles ist wieder so wie vorher. --Rôtkæppchen₆₈ 00:54, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Platt machen und neu aufsetzen? Nicht nötig, bitte keine falsche Panik verbreiten. Die Tipps auf der verlinkten Seite [14] reichen völlig aus. --Chianti (Diskussion) 01:47, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Lang lebe der Chianti-Rootkit!!! --2003:F7:DF01:F400:692A:5822:87E:BD10 08:34, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Was für ein wissenschaftliches Fach behandelt eigentlich beispielsweise die Grammatik des Mittelhochdeutschen oder die Entwicklung des deutschen Genitivs von 800 bis heute?

[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mich in den letzten Monaten mit verschiedenen Studienfächern auseinandergesetzt, aber für diese Themen, zu denen ich auch Arbeiten gefunden habe, konnte ich keine Fachbereiche ausmachen. Die Altgermanistik arbeitet heutzutage vorwiegend literaturwissenschaftlich, interessiert sich für Textgestaltung und -interpretation und -funktion. Mittelhochdeutschkenntnisse allerhöchstens, um den Text zu verstehen. Unter Sprachwissenschaft beziehungsweise bei solchen Instituten (für Sprachwissenschaft) finde ich vieles über Kommunikation, Sprache in der Gesellschaft und im Menschen, welche Wörter darf man verwenden, wie wird Sprache im Hirn verarbeitet, wie ist Sprache entstanden, Chomsky & Co.

Kann mir jemand die Antwort nennen? --2A00:8A60:C000:1:B00D:62BB:A136:D65A 17:05, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Linguistik, genau Variationslinguistik, zum Beispiel Einführung in die Sprachgeschichte des Deutschen (A) in https://www.uni-augsburg.de/de/fakultaet/philhist/professuren/germanistik/variationslinguistik/studium/lehrveranstaltungen/. --BlackEyedLion (Diskussion) 17:30, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Germanistische Mediävistik - aber die ist, wie Du richtig schreibst, im Allgemeinen eher literaturwissenschaftlich als linguistisch ausgerichtet. --Zinnmann d 17:33, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Zu welchem Fach gehört diese Dissertation: Diss_Mihajlovic.pdf (uni-halle.de)? --2A00:8A60:C000:1:F85E:EF1D:F24B:DAFA 17:41, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Es gibt dort nur einen Promotionsstudiengang: Sprache – Literatur – Gesellschaft Wechselbezüge und Relevanzbeziehungen vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart, siehe hier. --Nobody Perfect (Diskussion) 17:49, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Der dort genannte Hans-Joachim Solms wird als Germanist, aber interessanterweise eher sprachorientiert beschrieben. --2A00:8A60:C000:1:F85E:EF1D:F24B:DAFA 17:58, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Zum Fach Linguistik. Es gibt keine feste Zuordnung von Dissertationen zu Fächern, sondern lediglich zum erlangten akademischen Grad, hier Doktor der Philosophie. Man kann nur aus dem Inhalt schließen, welches Fach als wissenschaftliche Disziplin darin beschrieben wird. Wer Linguistik studieren möchte, sollte im Übrigen die Bedeutung der Wörter bitte und danke kennen. --BlackEyedLion (Diskussion) 18:02, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Die Germanistik, Teilfach Germanistische Sprachwissenschaft. Was für Themen man dann vorfindet, hat weniger mit der Bezeichnung des Faches zu tun -- das bezeichnet immer ein weites Feld -- als mit der Ausrichtung des jeweiligen Institutes. Wenn man einen bestimmten thematischen Schwerpunkt sucht, sucht man am besten nicht ein "Fach", sondern die Personen, die solche Arbeitsschwerpunkte haben, egal wie deren Institut dann heißt. Germanistische Sprachwissenschaft, die einen Schwerpunkt in der Grammatik setzt, synchron oder diachron, ist in Deutschland eher selten. Das Deutsche Seminar der Uni Tübingen fällt mir als ein Beispiel ein. --Alazon (Diskussion) 18:22, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Ist die Linguistik so zersplittert? --2A00:8A60:C000:1:EC4D:7BC7:429C:CCB4 08:43, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Partei oder Kleinpartei

[Quelltext bearbeiten]

Gibt es innerhalb der Wikipedia eine einheitliche Richtlinie oder Festlegung dazu, wann eine Partei als Partei und wann als Kleinpartei bezeichnet wird? --Plecotus auritus (Diskussion) 20:58, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

das wissen tendeziell eher die Wikipedia:Fragen zur Wikipedia -- southpark 21:45, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Aber ehrlich gesagt, man kann nicht jedes Kleinelement der deutschen Sprache für die Wikipedia verrichtlinien oder mathematisch genau festlegen (vergleiche auch die Verortung einer Partei im Links-Rechts-Spektrum oder als "radikal" oder "extrem"). Wir haben dazu einen relativ ausführlichen Artikel Kleinpartei, der uns auch sagt, dass es keine einheitliche Definition gibt. Aber dennoch gibt es einen Bereich, in dem wohl so gut wie jeder eine Partei als Kleinpartei bezeichnet, und dann einen grauen Bereich, in dem es kontrovers ist. Die Hauptsache ist, dass die Meinungsfindung für bestimmte Artikel hier nicht von Ideologen, also insbesondere eingefleischen Parteianhängern oder (wenn es das für Kleinparteien überhaupt gibt) -bekämpfern bestimmt wird. -- 79.91.113.116 09:31, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Gerade kleinste Gruppen machen relativ den meisten Wind. Ich erinner mich noch an meine Jugend, als irgendeine K-Gruppe Einspruch erhob, weil bei 4 Mitgliedern im Bezirk nur 3 Stimmer gezählt wurden. --Bahnmoeller (Diskussion) 11:26, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Ominöser Sendemast

[Quelltext bearbeiten]

Dieser Mast ist seit einiger Zeit (mehrere Jahre) gibt mir Rätsel auf. An dieser Stelle wird seit längerem die Autobahn und eine Anschlussstelle neu gebaut. Dieser Mast ist mobil und lässt sich als Anhänger verfrachten. Im Container befindet sich die Technik, womöglich auch ein Generator. Was könnte es sein? --Giftzwerg 88 (Diskussion) 17:23, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Vom Aufbau her sieht er aus wie der Mobilfunkmast, der hier im Ort aufgestellt wurde, nachdem das Hochwasser den alten geflutet hat (war es wirklich sinnvoll, sie Base Station 20m neben dem Gewässer zu setzen?). Die Antenne scheint aber von der Größe und Form her eher zu einem WLAN zu passsen, Mobilfunk hat ja gerichtete Segmente. Die Antenne hier ist ein omnidirektionaler Strahler, die Reichweite also begrenzt. Vielleicht der Betriebsfunk/WLAN für die Baustelle?
Wenn die WLAN nutzen und eine SSID aussenden, kannst Du das ja leicht überprüfen mit dem Handy.
Wahrscheinlich steuern SIE damit Eure Gedanken!!! *scnr* Flossenträger 17:48, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ich hab keine Ahnung. Mobilfunk ist es schonmal nicht. Vielleicht ist es Bündelfunk oder BOS-Funk. Wenn es hier niemand weiß, könntest Du bei der Deges anfragen. Das ist ja schließlichen deren Stau- und Baustelle. --Rôtkæppchen₆₈ 18:21, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Die Antenne obendrauf sieht sehr nach BOS- bzw. Digitalfunk aus. --Chianti (Diskussion) 20:05, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
BOS bei einer privaten Baufirma? Kann ich mir nicht so wirklich vorstellen. Flossenträger 20:22, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Theoretisch könnte es Betriebsfunk sein. Allerdings ist ein Mast dieser Größe eher unüblich, solange man nicht über weite Strecken kommunizieren will und ein sehr großes Funknetz betreibt (teilweise bei Stadtwerken oder Verkehrsbetrieben üblich). --188.23.230.195 20:44, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Naja, die Baustelle erstreckt sich zzt. von der Anschlussstelle Sindelfingen-Ost bis zur Anschlussstelle Böblingen-Hulb. Das sind 5,3 km Luftlinie. Ich halte es für möglich, dass dieser Mast stehenbleibt wenn der aktuelle Ausbauabschnitt beendet ist und der nächste Abschnitt Sindelfingen-Ost bis Kreuz Stuttgart 3,5 km Luftlinie in Angriff genommen wird. Der Mast ist auf einem Anhänger mit niederländischem Anhängerkennzeichen montiert. --Rôtkæppchen₆₈ 20:52, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Was mich stutzig macht, ist die Tarnfarbe und die Aufstellung auf einem eingezäunten Gelände an einer schwer einsehbaren Stelle. 48.70354781503884, 9.034918509870145. Das ist kein Polizeigrün und lässt mich eher was Militärisches vermuten. Ein Baustellenfunk scheint es nicht zu geben, habe jedenfalls noch nie jemand damit gesehen. Es sind auch Dutzende von verschiedenen Unternehmen, dazu kommt, dass nicht die vorhandenen Logistikflächen benutzt werden. Das ist ein Privatgelände und sicherlich wird irgendeine Form von Miete dafür bezahlt. --Giftzwerg 88 (Diskussion) 09:31, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Dafür fallen mir aber etliche Gründe ein: "getarnt" damit die Aluhutträger in der Umgebung nicht anfangen zu hyperventilieren, eingezäuntes Gelände als Schutz vor Vandalismus/Diebstahl. Evtl. kriegen sie auch Strom vom Grundstückseigner, da ist eine Linie auf dem Sat.-Bild zu erkennen, die nach unten links verläuft, ein Kabel evtl.? Aber das ist mangels besserer Informationen halt alles Spekulatius. Flossenträger 10:48, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das eingezäunte Gelände ist das Betriebsgelände eines Recyclingunternehmens, das praktischerweise genau neben der Autobahnbaustelle liegt. --Rôtkæppchen₆₈ 13:01, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Es scheint sich um eine mobile Richtfunkantenne für schnelles Internet zu handeln. Hier und hier je ein Bericht bei Verwendung von vermutlich baugleichen Antennen. --Mhunk (Diskussion) 11:03, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Die Form der Antenne passt nicht zu Richtfunk, sondern eher zu BOS-Funk oder Bündelfunk/Betriebsfunk. Wenn ich demnächst da mal in der Nähe bin (beim Elektronikhändler auf der anderen Straßenseite), werde ich versuchen, ein besseres Foto von der Antenne zu machen. --Rôtkæppchen₆₈ 13:08, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Der erste Link von Dir hat die typische "Bratpfanne" für Richtfunk an der Spitze und beim zweiten fehlt der obere Teil mit der Antenne. Antennen in Stabfornm sind Rundstrahler, also das genaue Gegenteil von Richtfunk. Das würde ich ausschließen wollen. Flossenträger 14:25, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ich halte das für einen Lambda/4 Strahler mit drei Reflektoren, was von den Abmessungen zu einer UKW-Antenne passt. Ist das vielleicht ein DAB-Sender? Der Technikcontainer legt jedenfalls nahe, dass da irgendwas mit etwas mehr Elektronikaufwand abgestrahlt wird. Das würde zur Situation passen. Vom Standort ist es jedenfalls möglich in den Lärmschutzdeckel in der Bauphase einzustrahlen. Die Anlage ist temporär und würde bei Fertigstellung dann durch entsprechende dauerhafte Anlagen ersetzt. Was hättest du denn gerne genauer fotografiert? Ich komme ohnehin ab und zu vorbei für die Baustellenfotos.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 16:22, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn überhaupt die Antenne (ohne Tele vermutlich nicht machbar), aber anhand eines weißen Stabes mit nicht ermittelbarer Länge (Maßstab fehlt dann ja) bleibt das alles stark im Bereich der Spekulation. Das auszutüfteln macht zwar Spaß, wenn alle etwas beitragen, aber so richtig "Auskunft" ist das jetzt auch nicht. :) Immerhin können wir schon mal Richtfunk und BOS ausschließen. Bleiben nur noch gefühlt eine Mio. Möglichkeiten. ^^ Flossenträger 16:50, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn jemand dort vorbeikommt, dann könnte man auch schauen, ob am Container oder Zaun ein Schild mit Daten des Betreibers angebracht ist. Bei Mobilfunkanlagen ist das oft der Fall. Die Aufschrift 677 lässt vermuten, dass der Betreiber über eine größere Zahl von Sendeanlagen verfügt. --188.23.230.195 17:44, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Die Antenne ist auch bei Google Street View zu erkennen. Es ist eine Groundplane-Antenne ähnlich der in unserem Artikel. Die drei Antennen auf ca. zwei Drittel der Masthöhe könnten aber Mobilfunkantennen sein. --Rôtkæppchen₆₈ 22:52, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Für einen Monopol braucht es aber eine entsprechende Groundplane. Der Mast reicht dafür nicht aus. Flossenträger 23:04, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das sind die drei schräg nach unten zeigenden Radials. --Rôtkæppchen₆₈ 23:22, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Okay... Ich habe zwar keine Ahnung wie du das auf dem Bild erkennen kannst, aber dann ja. Flossenträger 06:03, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ich hab die zwei Fotos von Benutzer:Giftzwerg 88 und die Aufnahme bei Google Street View angeschaut und verglichen. --Rôtkæppchen₆₈ 10:42, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Okay, dann brauche ich wohl eine neue Brille oder müsste die oder den Bildschirm putzen. ^^ Ist aber auch nicht zielführend. Monopol oder Dipol (an der Spitze) ist ja schon recht klar. Flossenträger 13:59, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ich müsste meinen Schlepptop mit SDR# und Welle.io sowie RTL2832U-Stick ausstatten und da mal vorbeischauen. --Rôtkæppchen₆₈ 19:46, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Selbstantwort: SDR# crasht auf dem Laptop, Welle.io funzt. Es liegt also nicht am Treiber. Auf zwei meiner Androiden (Samsung Galaxy Tab A7 10.4 2020 und Samsung Galaxy XCover 7) läuft SDR++ mit beiden meiner zwei RTL2832U-Sticks. Ich werde also nur einen RTLSDR-Stick, einen USB-C-auf-USB-A-Adapter und eine Stabantenne im Gepäck haben. Das Handy ist so oder so am Mann. --Rôtkæppchen₆₈ 00:51, 14. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Auch wenn Vermessung heute weitgehend über GPS geschieht, sind Genauigkeitsanforderungen von Großbaustellungen damit nicht erfüllbar. Es ist denkbar, daß das ein trigonometrischer Punkt ist. --Ralf Roletschek (Diskussion) 20:39, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Siehe Differential Global Positioning System. --BlackEyedLion (Diskussion) 20:52, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Mit einem großen Technikcontainer daneben? Und auf einem Mast, der im Wind vermutlich um ein paar Dezimeter schwankt? Eher unwahrscheinlich. --217.149.165.44 08:19, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das nächste Differential Global Positioning System nach meinem Wissen befindet sich in Böblingen am Ufer des Unteren Sees, 2,8 km entfernt. Das ist eins von den weißem runden Teilen und ist betoniert. Mobiler Mast verträgt sich nicht mit diesem Einsatzzweck nach meiner Ansicht, falls das irgendwie zur Frage was beiträgt.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 09:32, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Apropos ich habe natürlich auch nach irgendwelchen Hinweisen auf dem Container gesucht, aber Nada, dazu wird erschwert, dass dort viel Gestrüpp die Sicht verdeckt. Die Fotos dazu sind in c:Category:Tilsiter Straße (Sindelfingen) zu finden.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 11:22, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Neuer, aber erfolgloser Ansatz...
in der EMF-Karte (Tilsiter Str. Sindelfingen) sind mehrere Standorte verzeichnet, aber just an dem Punkt ist nichts (also keine von der BNEtzA genehmigte Anlage, soweit ich das verstehe). Damit würde ich Mobilfunk erst mal ausschließen, da es offenbar keine entsprechende Lizenz gibt. Bleiben noch Anwendungen mit Allgemeinzuteilung (WLAN & Co.). Flossenträger 14:05, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das KFZ-Kennzeichen am Anhänger ist vom Kreis Wiedenbrück, welches schon seit 1972 nicht mehr ausgegeben wird. TV im Kennzeichen könnte für den WDR als Eigentümer stehen? --188.23.230.195 14:13, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das sieht nicht nach einem deutschen Kennzeichen aus. --Magnus (Diskussion) 14:41, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Es dürfte sich nach einiger Recherche um ein niederländisches Anhängerkennzeichen ab 2000 handeln. --188.23.230.195 15:38, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das ist offensichtlich (2 Trennungen!) kein deutsches Kennzeichen, sondern wie oben geschrieben ein niederländisches Anhängerkennzeichen. --Rôtkæppchen₆₈ 16:23, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte. Rôtkæppchen₆₈ hat es geschafft, SDR++ auf seinem Handy zu installieren und wird am Wochenende dem Mast mal einen Besuch abstatten. --Rôtkæppchen₆₈ 23:53, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Muss eine Unterschrift immer gleich sein?

[Quelltext bearbeiten]

In manchen Ländern ist es üblich die Unterschrift auf einem Wahlschein bei Briefwahl mit der Unterschrift am Antrag zu vergleichen. Wenn die Unterschriften zu unterschiedlich sind, gilt die Stimme als ungültig.

Gibt es im deutschen oder österreichischen Recht eigentlich die Vorgabe, dass eine Unterschrift immer gleich aussehen muss? So wie ich den Artikel Unterschrift verstanden habe, reicht es rechtlich gesehen aus, dass sie vom Unterzeichner geleistet wurde, wenn jemand jedes mal anders unterschreibt scheint das egal zu sein.

--188.23.230.195 20:40, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Anforderungen an die Unterschrift stehen in dem Artikel im Abschnitt Allgemeine Anforderungen an eine Unterschrift. Bei zu sehr abweichenden Unterschriften kann es zu Problemen bei der Anerkennung kommen. Deshalb sollte man die Unterschrift nicht zu sehr variieren. Um Probleme bei der Anerkennung einer Unterschrift zu vermeiden, gibt es auch die Möglichkeit, Unterschriften beglaubigen zu lassen. 62.157.8.35 21:47, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Moin, den rechtlichen Teil kann ich nicht beurteilen. In der Praxis ist allerdings mit Problemen zu rechnen, wenn man seine Unterschrift verändert. Meine Bank hat eine Maschine, die live und in Farbe prüft, ob meine Unterschrift mit der im Computer der Bank hinterlegten übereinstimmt. Wie empfindlich diese Maschine ist, will ich lieber nicht ausprobieren und liefere deshalb stets meine Standard-Unterschrift ab. Viele Grüße --22:15, 11. Jun. 2024 (CEST) --TRG. 22:15, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das Problem sind die an Digitalendgeräten abgegebenen Unterschriftoiden. Diese werden zeit- und ortsdiskret abgefragt, weswegen eine Übereinstimmung mit auf sprichwörtlich geduldigem Papier gegebenen Unterschriften immer sehr schwierig ist. Unterschreibt jemand schnell, ist das Digitalisat oft nur ein grober Polygonzug. Unterschreibt jemand zierlich, ist das Digitalisat Pixelbrei. Bei Briefwahl bzw Wahlschein ist zumindest eine der zwei erforderlichen Unterschriften undigital haptisch. Die andere Unterschrift kann je nach Digitalisierungsgrad der Kommunalverwaltung des Briefwählers(m/w/d) undigital haptisch, unterschriftoid oder gar nicht vorhanden sein. Insofern ist die Digitaliserung der Kommunalverwaltung ein Freund des Wahlbetrugs. Sorry. --Rôtkæppchen₆₈ 00:51, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Stimmt die Behauptung "Wenn die Unterschriften zu unterschiedlich sind, gilt die Stimme als ungültig."? - Das wäre ein Skandal/Amtsanmaßung/undemokratisch. Wird die Ungültigerklärung einer Stimmabgabe begründet und dokumentiert und ist das einsehbar? 0,8 % ist nicht viel, aber immerhin... PS. Die Unterschrift hatte noch nie eine Eindeutigkeit. --Wikiseidank (Diskussion) 09:55, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wobei sich die 0,8% auf D beziehen wo man keine Unterschrift leisten muss. Aus alten Infos habe ich mir gemerkt dass der Hauptfehler bei der Gültigkeit keine/zu viele Kreuze waren. Zum Thema Wahlbetrug: Hier in D reichte es mit dem korrekten Zettel als erster im korrekten Wahllokal zu sein. Eine Überprüfung der Identität fand zumindest bei mir nicht statt. Wenn man sich also Kopien fremder Zettel (idealerweise natürlich in anderem Wahllokal) besorgen kann, muss man wohl nur früh genug da sein. --Windharp (Diskussion) 10:25, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
In den USA ist der Vergleich der Unterschrift weit verbreitet und im Durchschnitt werden etwa 1-2% der Briefwahlstimmen dort wegen falscher Unterschrift für ungültig erklärt. In manchen Gebieten ist die Zahl aber deutlich höher und liegt bei bis zu 20%. Es gibt einen Zusammenhang zwischen Ablehnungsquote und Hautfarbe, die Unterschriften von weißen werden statistisch gesehen seltener abgelehnt. --188.23.230.195 12:11, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Je me sens bien

[Quelltext bearbeiten]

Das habe ich heute im Französischkurs gesehen. Gibt es in Frankreich mit seiner Sprachregulierung niemanden, der dagegen protestiert? Der Logik zufolge muss es sich um ein Prädikativum (oder vielleicht auch, wie der Lateiner sagen würde, Prädikatsnomen) handeln und keinesfalls um ein Adverbial. Warum wird dann das Adverb verwendet? --2A0A:A541:1A14:0:9CBA:16AB:6DA8:A445 22:15, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Stimmt es muss heissen Ça va! (nicht signierter Beitrag von Ocd-cologne (Diskussion | Beiträge) 22:33, 11. Jun. 2024 (CEST))Beantworten
Allgemein kann bien auch die Funktion eines Adjektivs haben. --2003:E5:B714:56E9:25BF:31B1:184E:EE1E 23:51, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Aber vermutlich nur prädikativ und nicht attributiv, d.h. bei einem Bezugswort. Im Englischen ist well im Übrigen auch ein Adjektiv, wenn auch nur mit eingeschränkter Bedeutung gegenüber good: en:wikt:well. --BlackEyedLion (Diskussion) 00:00, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

PDF Datei teilen und drucken

[Quelltext bearbeiten]

Ich habe eine PDF Datei in der Größe 425 x 273, die ich auf zwei DIN A4 Blätter drucken möchte, ohne sie verkleinern zu müssen. Die paar Millimeter links und rechts sollen einfach verschwinden, das nehme ich in Kauf. Die Frage ist, wie mache ich das. Wenn ich die als Poster drucken möchte, wird die Datei in drei Blätter aufgeteilt und das Motiv zentriert, ich hab links und rechts also jede Menge freien Platz. Wenn ich die mit der tatsächlichen Größe drucken will, wird ebenfalls ein Ausschnitt in der Mitte gewählt, den ich nicht beeinflussen kann. Ich hab Adobe Reader zur Verfügung. Grüße--2001:9E8:4955:B700:5DE6:40C:8EFD:ECF4 01:47, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Für jeden der Teilbereiche die ursprüngliche Datei entsprechend beschneiden. Mit PDF24: https://tools.pdf24.org/de/pdf-beschneiden (ich habe das gerade nicht selbst ausprobiert). --BlackEyedLion (Diskussion) 08:11, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Es gibt auch PDF-Viewer, mit denen man einen sichtbaren Ausschnitt einer PDF-Datei drucken kann: angezeigten Ausschnitt und Anzeigmaßstab so wählen, daß der zu druckende Bereich im Fenster dargestellt wird. Dann "Ausschnitt drucken" (steht irgendwo im Druckdialog, wenn vorhanden) und dabei auf den Druckmaßstab (100 % / keine Skalierung) achten. 62.157.8.35 08:54, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Du kannst mit dem Acrobat Reader beim Posterdruck im Feld "Teileskalierung" angeben, wie stark er vergrößern / verkleinern soll. Wenn Du den Wert von 100% verkleinerst, solltest Du es hinbekommen dass das auf zwei Seiten passt. --Windharp (Diskussion) 09:13, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

So etwas würde ich in einem Copyshop in entsprechender Größe (>= A3) drucken lassen. Ansonsten hilft es, den bedruckbaren Bereich der Seite zu maximieren, also auf etwaige Seitenränder zu verzichten. Wenn du das im PDF enthaltene Bild skalieren oder zuschneiden willst, brauchst du Software wie Adobe Acrobat und Photoshop (Windows) bzw. und Gimp (Linux). --El Cazangero (Diskussion) 23:53, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

"Reverse" Isekai-Werke gesucht

[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

ich habe mich mittlerweile zu einem Liebhaber von Light Novels (und teilweise auch Manga), insbesondere aus der Isekai-Kategorie, entwickelt. In der Regel werden Protagonisten aus "unserer" Welt versetzt; mir fallen gerade nur drei Ausnahmen ein, bei denen das anders ist (ich nenne das jetzt mal "Reverse Isekai"): en:Welcome to Japan, Ms. Elf!, All My Neighbors are Convinced the Female Knight from My Rice Field Is My Wife (verlegt bei Kodansha) und die Anfangsszene von Gate: Jieitai Kano Chi nite, Kaku Tatakaeri. Ich würde gerne weitere Werke, bei denen Figuren aus Parallelwelten zu "uns" kommen, kennen lernen. Vom Schreibstil her haben mir, neben den bereits genannten Werken, u.a. en:Death March to the Parallel World Rhapsody, Mushoku Tensei, IseSuma, Outbreak Company: Moeru Shinryakusha, en:Record of Wortenia War oder auch Kuro no Senki gefallen. Hat jemand Empfehlungen für mich? Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 02:11, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Hallo,
da fällt mir noch ein
- Otaku Elf
- Restaurant to Another World
- Tales of Wedding Rings (teilweise)
- The Great Jahy will not be defeated
- The Devil is a Part Timer
- Sicher zählt auch Miss Kobayashis Dragon Maid
- Re:Creators --195.200.47.251 12:54, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Grunderwerbsteuer vermeiden

[Quelltext bearbeiten]

Kann man in D die Grunderwerbsteuer vermeiden, in dem man einen Nutzungsvertrag über 999 Jahre gegen eine Einmahlzahlung (z.B. 800'000€) macht? --2001:16B8:B8A9:F800:7E04:8DEC:E342:E986 08:35, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Abgesehen davon dass ich annehme, dass solcher Verträge vermutlich aus irgendeinem Grund ungültig sind: Das verändert den Grundbucheintrag nicht, und erlaubt daher keine Belastung durch die Bank des neuen Nutzers. Er müsste also schon mal alles aus eigener Tasche zahlen können. Dann kann jeder Vertrag auf die ein oder andere Weise gekündigt werden, was den Anreiz vorab viel Geld auf den Tisch zu legen deutlich senkt. Auch Investitionen/Änderungen/Umbauten am Haus/Grundstück sind rechtlich schwierig. Außerdem ist wohl damit zu rechnen, dass mindestens eine der Parteien während der Laufzeit verstirbt, was die Situation auch deutlich verschlechtert. --Windharp (Diskussion) 09:20, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Nein, geht nicht, bereits beim Erbbaurechtsvertrag fällt Grunderwerbsteuer an. Notfalls hat das Finanzamt den Art 42 Abgabenordnung, der Steuerumgehungen verhindert. --Joseflama (Diskussion) 15:00, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das FA bekommt ja von dem Vertrag gar nichts mit. --2001:16B8:B880:D500:382A:4BA1:B9F6:DFF 08:37, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Dann werden die 800.000€ offenbar in Bar bezahlt? --Windharp (Diskussion) 09:24, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Nein, 80 Monate lang jeweils 9999,99€ --2001:16B8:B880:D500:382A:4BA1:B9F6:DFF 14:10, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Nein. Alles Weitere wird dir der Rechtsberater deines Vertrauens erläutern. --Siechfred (Diskussion) 11:23, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Der Tag der vier großen Ereignisse gesucht

[Quelltext bearbeiten]

In den Neunzigern gab es, so fühlte es sich an, fast nach jeder Tagesschau einen ARD-Brennpunkt. Man schaute die Nachrichtensendung und wenn was besonders spektakuläres geschah, war fast schon klar, nach 20:15 Uhr geht es weiter mit dem Thema. Wobei, es nicht unbedingt immer das Hauptereignis war, zu dem ein Brennpunkt kam. Es war fast schon ein kleines Ratespielchen, was die Redaktion sich da jetzt wieder rauspickt. Jetzt, ich weiß es noch ganz genau, gab es einmal einen Tag, an dem gab es vier enorme Großereignisse gleichzeitig. Ich wartete geduldig bis 20:15 Uhr, welches davon man wohl zum Brennpunkt machte, vielleicht, denn dass es zwei nacheinander gab, kam schon mal vor, gibt es dieses mal gleich ''vier'' Brennpunkte nacheinander. Dem war nicht so. Trotzdem suche ich den Tag an dem es diese vier Großereignisse auf einmal gab. Ich habe jetzt mal Liste der ARD-Brennpunkte durchwühlt aber nichts gefunden. Ganz schwach meine ich mich zu erinnern, dass vielleicht Khomeini eines dieser Themen gewesen sein könnte oder zumindest der Iran. Le Duc de Deux-Ponts (Diskussion) 08:38, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Da habe ich auch eine vage Erinnerung, dass der Tod Khomeinis gar nicht das Hauptereignis des Tages war. Und: Siehe 1989#Juni. Khomeini starb am 3. Juni - (Die Nachricht vom Tode des Ajatollah wurde am 4. Juni 1989 um 5.30 Uhr über Radiodurchsagen der Öffentlichkeit mitgeteilt.. Am 4. Juni dann: Tian’anmen-Massaker und Sieg der nicht-kommunistischen Opposition bei den Parlamentswahlen in Polen. Was das vierte Ereignis gewesen wäre, weiß ich allerdings nicht. Es könnte natürlich noch die Reaktion in Moskau auf die Ereignisse in China und Polen wichtig gewesen sein. -- 79.91.113.116 09:14, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Am 4. Juni ereignete sich noch der Eisenbahnunfall bei Ufa mit 575 Toten. --2A02:908:122:55C0:468A:5BFF:FECC:62BA 09:43, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
In aller Bescheidenheit kann ich vermelden, das Rätsel schon vor elf Jahren geknackt zu haben. Damals übrigens sogar nur mit dem Stichwort „Iran“ statt „Khomeini“ ;) --slg (Diskussion) 10:51, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Na, dann können wir uns ja schon mal für die nächste Anfrage im Jahr 2035 (Stichwort "Khomeinis Tod") rüsten. -- 79.91.113.116 11:31, 12. Jun. 2024 (CEST) Beantworten

Grammatik-Frage

[Quelltext bearbeiten]

Hallo Gemeinde, ich habe mal kurz eine (vermutlich simple) Grammatikfrage, irgendwie stehe ich da grade bissl auf dem Schlauch... Ist der Satz In Goethes 1808 erschienenem Werk ... richtig? Also erschienenem und nicht erschienenen? Zu Hülf! Viele Grüße --Maddl79orschwerbleede! 12:27, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Hi,
m. M. nach kann man beide Wörter benutzen.
Gruß --2003:C6:1739:45DE:E5A8:C9D2:42FC:7950 12:35, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Antwort: Natürlich ist der richtig. Schließlich ist das eine Ortsangabe und keine Richtung, also muss hier ein Dativ stehen und kein Akkusativ. Diese Nominalphrase hier enthält keinen flektierenden Artikel (beziehungsweise kein Artikelwort, das mit seinem Bezugssubstantiv kongruiert), also muss die starke Form des Adjektivs verwendet werden. (Dativ auf "-em")
Weiterer Exkurs, den ich nicht unterlassen konnte: Zwar fungiert ein vorangestelltes Genitivattribut im Deutschen (und im Englischen und Niederländischen auch) in gewisser Weise auch als ein Artikel und wie ein Possessivartikel, ist mit diesem austauschbar und drückt gleichzeitig irgendeine Beziehung in Form eines Genitivattributes (manche Genitivattribute können allerdings nur nachgestellt werden und sind dann als mögliche Bedeutung sowohl für das vorangestellte Genitivattribut als auch für den Possessivartikel ausgeschlossen) und eine implizite Bestimmtheit des begleiteten Bezugssubstantivs aus (und so mancher Possessivartikel (wie fast alle Artikelwörter auch mit einer elliptischen Verwendungsmöglichkeit als einzelnes Pronomen behaftet, in diesem Fall wie bei "ein" und "kein" (und in anderer Form bei "der") teilweise mit anderen Formen), insbesondere "ihr" (ihr/ihrer, ihres, ihrem, ihren, ihre, ihrer, ihrer, ihre, ihr/ihres, ihres, ihrem, ihr/ihres, ihre, ihrer, ihren, ihre), dürfte ursprünglich ebenfalls ein einfacher Genitiv gewesen sein, dem nach und nach die Flexionsendungen normaler Artikelwörter angefügt wurden.), aber im Gegensatz zu einem solchen flektierenden Artikelwort weist es keine Flexionsformen auf, die mit dem Bezugssubstantiv kongruieren und dessen Genus, Kasus und Numerus markieren. Ähnlich wie bei einigen anderen Begleitwörtern (insbesondere bei vielen Mengenangaben) und bei den endungslosen Formen "ein", "kein", "mein", "dein", "sein", "ihr", "unser" und "euer" (die allerdings jeweils nur vor einem anderen Wort, sei es ein Substantiv oder ein Adjektiv, und nur im Nominativ Singular Maskulinum sowie im Nominativ und Akkusativ Singular Neutrum vorkommen, weshalb man die Adjektivformen nach diesen Wörtern auch als "gemischte Deklination" bezeichnet, welche aber eigentlich nur aus starken und schwachen Formen zusammengesetzt ist) muss ein eventuell vorhandenes attributives Adjektiv dann diese Merkmale markieren und stark flektiert werden. --2A00:8A60:C000:1:7123:9B55:C890:5669 13:25, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Und "Werk" ist ein Neutrum, da gibt es in der starken Form des Adjektivs nur ein "-en" im Genitiv, und auch das ist übrigens jüngeren Alters. --2A00:8A60:C000:1:7123:9B55:C890:5669 13:27, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ja, das "-m" ist richtig. Ein Kasusmarker ist notwendig, damit man erkennt, dass es sich um einen Dativ handelt. "Goethes" trägt keinen Dativmarker, also muss "erschienenem" ihn tragen. Würde da statt "Goethes" "seinem" stehen, wäre der Dativ schon durch das Possessivpronomen "seinem" markiert und man würde schreiben: "In seinem 1808 erschienenen Werk". Würde man "Goethes" durch "dessen" ersetzen, bliebe es beim "m", denn "dessen" hat wieder keinen Marker für den Dativ. --Mautpreller (Diskussion) 13:41, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Sehr schön, vielen Dank an euch für die professionellen Erklärungen! ein lächelnder Smiley  Viele Grüße --Maddl79orschwerbleede! 13:44, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Rettet dem Dativ! --El Cazangero (Diskussion) 00:03, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Bezeichnung für Gewinde gesucht

[Quelltext bearbeiten]
Gewinde

Liebe Auskunft,
1. wie heißt ein Gewinde wie in der Abbildung, bei dem das Rohrende auf zwei gegenüberliegenden Seiten unterhalb der Nennweite plan ist?
2. Wie heißt im Gegensatz dazu ein vollständig ausgeführtes Gewinde?
3. Wie dichtet man eine Schraubverbindung auf einem Gewinde von 1. ab, ohne sie mit einem Dichtring fest anzuziehen? Vermutlich gar nicht.
4. Wie bezeichnet man ein Übergangsstück von einem solchen Gewinde auf ein Gewinde von 2.? Vielen Dank für Antworten! --BlackEyedLion (Diskussion) 14:53, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Zu 2.: Jep, das ist eher so ein Nachtröpfelverhinderer. Das ganze, wenn es denn sein muss, ist nur mit viel Hanf/Teflon druckfest dicht zu bekommen. --185.238.219.55 16:02, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Auf das vorliegende Gewinde wird entweder ein Halbzoll-Wasserschlauch oder die nach unten hängende Kappe aufgeschraubt. In beiden Fällen dichtet eine 24/16-mm-Dichtung die Stirnfläche des Anschlussutzens. Die Abflachungen (Zweikant) sind nur dazu da, damit die Haltebügel der Verschlusskappe nicht mit dem Gewinde kollidieren. --Rôtkæppchen₆₈ 16:25, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Okay, normale Gewinde sind dicht, ohne sie fest anzuziehen (mit Hanf und Neo-Fermit) – was wichtig ist, wenn das folgende Werkstück eine bestimmte Ausrichtung besitzen muss, zum Beispiel ein Wasserhahn nach unten. Das geht hier dann wohl nicht. Ein Fitting ohne weitere Funktion, das lediglich auf der anderen Seite das vorhandene Gewinde in voller Ausführung besitzt, finde ich jedoch auch nicht. (Ich kann natürlich zum Beispiel einfach zwei Geschlechtswandler aufeinanderschrauben.) Nachtrag: Gibt es doch und heißt Hahnverlängerung. Das Ziel ist jetzt also, eine Hahnverlängerung mit Dichtring fest aufzuschrauben und darauf einen Wasserhahn mit Hanf abgedichtet richtig ausgerichtet aufzuschrauben. --BlackEyedLion (Diskussion) 16:36, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
(BK) Ich bin totaler Laie - aber hier sieht es so aus, als ob das für einen Schlauchanschluss ohne besondere Druckbelastung vorgesehen wäre und dann einfach die Kopffläche ausreichend abdichtet. --Rudolph Buch (Diskussion) 16:30, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Das ist ein Absperrkugelhahn, wie er beispielsweise für Gasthermen verwendet wird. Man kann damit die Therme entleeren und mit Hilfe eines 1/2-Zoll-Gartenschlauches mit 3/4-Zoll-Anschluss die Heizung mit Wasser auffüllen. Im heruntergeklappten Deckel befindet sich eine Gummidichtung, die plan auf dem Gewindestutzen liegt, wenn der Deckel zugeschraubt wird. Dann kann auch bei einem versehentlich geöffneten Kugelhahn kein Wasser auslaufen. --Schlesinger schreib! 17:56, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Es geht um das Gewinde und nicht um das Absperrventil. --BlackEyedLion (Diskussion) 18:09, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Du willst den den Begriff? Gewinde für eine Überwurfverschraubung. --Schlesinger schreib! 18:31, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Nimm halt eine Reduziermuffe ¾" IG auf ½" IG, stopf da eine 24/16-mm-Heizungsdichtung rein und schraub sie fest auf den Stutzen. In das ½"-Gewinde kommt mittels Teflonband oder Hanf und Fermit ein handelsübliches ½"-Auslaufventil. --Rôtkæppchen₆₈ 19:33, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ja, aber der bereits vorhandene Auslaufhahn hat das richtige Gewinde für das auf dem Rohr. Ich muss also nur aus dem nur halb ausgeführten ein gleichgroßes vollständig ausgeführtes machen. Mit der oben genannten Hahnverlängerung wird das aber bestimmt gehen. --BlackEyedLion (Diskussion) 20:49, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das geht aber nur, wenn die Hahnverlängerung unten im Muttergewinde eine Fläche hat, wo Du eine Dichtung einlegen kannst. Außerdem haben Auslaufhähne doch meist Außengewinde. Es könnte also sein, dass Du so eine Muffe brauchst. --Rôtkæppchen₆₈ 21:57, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
1. ja, 2. meiner nicht. --BlackEyedLion (Diskussion) 23:26, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Dann sollte es eine ¾"-Hahnverlängerung in Verbindung mit einer 24/16-mm-Heizungsdichtung tun. Diese Heizungsdichtungen sollen sich auch als Einkaufswagenchip eignen. --Rôtkæppchen₆₈ 00:31, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Was spricht den dagegen, das Kugelventil gegen einen Wasserhahn Deiner Wahl auszutauschen? --RAL1028 (Diskussion) 22:36, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das Absperrventil ist professionell montiert worden. Ich möchte an dieser Stelle, an der ständig Wasser unter Druck ansteht (Hauswasseranschluss direkt hinter dem Wasserzähler und einer Abzweigung zur Hausinstallation), keine eigene Arbeit anbringen, sondern erst das Absperrventil belassen und es bei Nichtgebrauch geschlossen lassen. --BlackEyedLion (Diskussion) 23:26, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das Miet- und Eigentumsrecht spricht dagegen. Der Kugelhahn ist Gebäudezubehör und damit Eigentum des Gebäudeeigentümers. Wenn Benutzer:BlackEyedLion diesen modifiziert, ist er bei Auszug zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands durch einen schwer zu kriegenden und schweineteuren Fachhandwerker gezwungen. Wenn Benutzer:BlackEyedLion higegen das Eigentum des Kugelhahneigentümers unberührt lässt, muss er bei Auszug nur seinen Teil mit der Rohrzange abschrauben und die originale Verschlusskappe aufschrauben, was er kostengünstig selbst erledigen kann. --Rôtkæppchen₆₈ 00:26, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ah ... --RAL1028 (Diskussion) 00:34, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Nach wem ist die Solgerstraße in Nürnberg benannt?

[Quelltext bearbeiten]

Bernhard Solger (Architekt) ist naheliegend, finde aber keinen Beleg dafür. Unter Solger finden sich mehrere Persönlichkeiten, nach einem war die Solgerstraße in Beuthen/Bytom benannt. --Chris06 (Diskussion) 15:00, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Bernhard Solger, siehe [15].--Mhunk (Diskussion) 15:48, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Vielen Dank! --Chris06 (Diskussion) 16:35, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Dokument wiederherstellen bei Word - irgendwie durchsuchbar?

[Quelltext bearbeiten]

Und was dort nicht erscheint, ist nicht wiederherstellbar, oder?


Jedenfalls scheinen fast alle durch einen Systemzusammenbruch oder ungefragtes Updaten (beziehungsweise dessen Versuch) verlorenen ungespeicherten Dateien zwischen dem 29. Mai und dem 7 Juni verloren gegangen zu sein. Aber ich habe auch keine Suchfunktion, mit der ich zielsicher genau jene aus dieser Zeit, die ich jetzt brauche, herausfiltern kann.

--2A00:8A60:C000:1:C8B:E54A:B942:4D3E 16:48, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Das versteh ich jetzt nicht: Du hast von 29. Mai bis 7. Juni in Worddokumenten gearbeitet, ohne jemals auf "Speichern" geklickt zu haben? Ansonsten müssten doch deine von dir selbst gespeicherten Dateien vorhanden sein (von denen du hoffentlich auch weißt, wo, in welchem Ordner, und unter welchem Namen du sie abgespeichert hast). "Was dort nicht erscheint" ist nicht "nicht wiederherstellbar" sondern ist davor schon normal gespeichert worden. Die Wiederherstellungsoption greift nur dann, wenn während der Arbeit ein Programm- oder Computerabsturz erfolgt ist. Und zur Suche nach zB "*.doc"-Dateien mit bestimmtem Datum: das kann zB der Total Commander --2001:871:69:8085:29BE:9879:1525:67DA 16:55, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Installier Dir Everything und such damit, ob da noch Dateien aufzufinden sind. --2.175.229.68 19:40, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn Du Deine Daten über die in Word eingebaute OneDrive-Funktionalität gespeichert hast, hast Du zu jeder Datei eine Versionshistorie, auch zu denen im Papierkorb. --Rôtkæppchen₆₈ 21:51, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Richtlinie für Stadtratsgröße

[Quelltext bearbeiten]

Mir fiel das exemplarisch zwischen Leipzig und K´lautern auf. Der Leipziger Stadtrat hat 70 Sitze, der Lautrer 58. Leipzig hat sechs mal soviel Einwohner wie Lautern.... Da hinkt so bissl mein Demokratieverständnis, wenn andererseits ständig Landtagswahlkreise im Zuschnitt geändert werden, damit pro Wahlkreis eine halbwegs vergleichbare Zahl an Wahlberechtigten erreicht wird. Der Kostenfaktor ist natürlich nicht zu bestreiten, aber gibt es tatsächlich Größenbeschränkungen von Kommunalparlamenten? --scif (Diskussion) 19:18, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Das Kommunalrecht ist Ländersache. Die Regelung in NRW findet sich beispielsweise hier: Kommunalwahlrecht (Nordrhein-Westfalen). Antwort: Ja, das ist geregelt.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 19:29, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Weder Leipzig, noch K-Town liegen in DE-NW. Vielleicht ist hier das sächsische und rheinland-pfälzische Kommunalwahlrecht maßgebend, wo es aber bestimmt ähnliche Regelungen gibt. --Rôtkæppchen₆₈ 01:27, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das regelt tatsächlich jedes Bundesland selbst. Das meines Wissens größte Stadtparlament (ohne die Stadtstaaten) ist die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung mit 93 Sitzen. Gäbe es im Land Hessen eine Millionenstadt, hätte diese hypothetische Stadt übrigens eine Stadtverordnetenversammlung mit 105 Sitzen, dieser Fall ist aber bislang in der Geschichte noch nie eingetreten. --2A02:908:122:55C0:468A:5BFF:FECC:62BA 02:08, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Der Zuschnitt der Landtagswahlkreise ist damit nicht vergleichbar. Dort geht es darum, dass (anders als im EU-Parlament) jede Wählerstimme etwa gleich viel zählt. (Und je nach Wahlrecht auch darum, dass die Listenkandidaten gleiche Chancen haben, wenn landesweit Sitze über die absolute Anzahl der Stimmen im Wahlkreis vergeben werden.) Die bloße Anzahl der Abgeordneten ist hingegen mehr eine Kostenfrage und hat mit der Chancengleichheit der Wähler oder Kandidaten nichts zu tun. --37.49.31.151 08:45, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Abgesehen von den Unterschieden zwischen den Ländern macht für die Größe der Stadt- und Gemeinderäte ein grob logarithmisches Verhältnis (zu welcher Basis auch immer) zur Bevölkerungszahl deutlich mehr Sinn als ein direkt proportionales. Ansonsten hätten, gemessen an Leipzig, Gemeinden mit weniger als 10000 Einwohnern Anspruch auf weniger als ein Stadtratsmitglied (oder der Leipziger Stadtrat müsste in monströse Größenordnungen aufgebläht werden). Mein Demokratieverständnis sagt eher, dass die Hürde für eine Liste, im Ortsparlament vertreten zu sein, nicht allzu hoch liegen sollte, als beispielsweise nicht über 5%, außer bei recht kleinen Gemeinden (und natülich dörflichen Ortsbeiräten). Fürs untere Ende der Skala hier mal zwei Faktenstücke - in manchen Bundesländern gibt noch noch sehr kleine Gemeinden. Die kleinste Gemeinde in Bayern ist Chiemsee (Gemeinde) und hat acht Gemeinderatsmitglieder bei 220 Einwohnern. Was die Kostenberechnung anbetrifft, so wird diese auch unabhängig von der Stadt/Gemeinderatsgröße variieren, da der Stadt- und Gemeinderat ja üblicherweise ehrenamtlich arbeitet und lediglich regional oder lokal unterschiedliche Kostenpauschalen erhält. -- 79.91.113.116 12:49, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Auch wenn bei der Kommunalwahl für Listen gestimmt werden kann oder wahlweise auch für die einzelnen Kandidaten(m/w/d) der Listen, werden die Stimmen immer personenbezogen ausgewertet. Wenn der Wähler(m/w/d) für eine bestimmte Liste stimmt, bekommt jeder Kandidat(m/w/d) auf der Liste 1 Stimme. Die Anzahl Sitze im Ortschaftsrat/Gemeinderat/Kreistag/Regionalparlament ist vorher festgelegt und so sind diejenigen Kandidaten(m/w/d) gewählt, die die meisten Stimmen bekommen haben, ohne Quorum oder Fünfprozenthürde. --Rôtkæppchen₆₈ 13:51, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das ist aber nicht in jedem Bundesland so. Im Süden Deutschlands eher. Und oft ist es ein zweistufiger Prozess, in dem erst einer Liste die Anzahl der Mandate zugeordnet wird und dann erst innerhalb der Liste die Kandidaten nach Stimmenanzahl geordnet werden. -- 79.91.113.116 13:56, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Gern nochmal: Mir geht es auch nicht um Chancengleichheit der Wähler. Statistisch gesehen kommen auf einen Stadtrat in L wesentlich mehr Wähler als in KL, ist da eine überall ähnliche Interessenvertretung gewährleistet? Oder ist das zu naiv gedacht? --scif (Diskussion) 17:39, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das ist dir doch jetzt mehrfach geschrieben worden. L und K ist Äpfel und Birnen, da zwei Bundesländer. Es geht aber im Prinzip drum, dass einerseits genügend Leute drin sind, um sinnvoll arbeiten zu können (Vertreter aller größeren Wählerineressen) und nicht zu viele, damit es nicht unübersichtlichm wird. Deshalb bei kleinen Orten im Verhältnis viel mehr Vertreter. Das sind alles immer Kompromisse, ansonsten halt direkte Demokratie, aber die Hunderttausend (oder mehr bei Berlin) auf einem Festplatz garantieren auch keine gute Interessenvertretung. --Hachinger62 (Diskussion) 18:26, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das Bundesland ist doch vollkommen wurscht, wenn es um rein mathematische Verhältnisse geht. aber die Hunderttausend (oder mehr bei Berlin) auf einem Festplatz garantieren auch keine gute Interessenvertretung. Den Satz verstehe ich erstmal nicht und zweitens sollten es doch letztlich mehr Stadträte sein. In L vertritt ein Stadtrat über 8.000 Einwohner, in Lautern 1.700... --scif (Diskussion) 19:07, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ein Problem wird es erst, wenn innerhalb der gleichen Gemeinde der Vertreter eines Wahlbezirks deutlich mehr Wähler vertritt als ein anderer Vertreter. Ob das überhaupt der Fall ist, hängt aber davon ab, ob das Ratsmitglied "allgemein" gewählt ist oder für einen bestimmten Wahlbezirk. In NRW gibt es doppelt so viele Ratsmitglieder wie Wahlbezirke. Wie bei der Bundestagswahl wird die Hälfte über den Wahlbezirk gewählt, die andere Hälfte über die Liste. Da ist es wichtig, dass die Wahlbezirke vergleichbar groß sind, damit jeder Bezirk angemessen vertreten ist. Dass in L ein Ratsmitglied mehr Bürger vertritt als in KL ist dagegen komplett irrelevant, weil in L keine Entscheidungen für KL getroffen werden oder umgekehrt.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 19:22, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Solche Parlamente müssen eine gewisse Grösse haben, will man auch Minderheiten ausreichend vertreten drin haben. Ausschlaggebend dafür sind aber immer Prozente, und sie hängen nicht an der Gesamtbevölkerungszahl. Eine Kleinstadt muss vielleicht weniger Rücksicht auf die Quartiere nehmen, ansonsten unterscheidet sich die Städte nicht wirklich. Denn für Abbildung des Bevölkerungsmischung ist es viel wichtiger, wie viele Stimmprozente es pro Sitz braucht. Und dafür ist ausschlaggebend wie gewählt wird. Werden alle Sitze durch alle Stimmbürger besetzt, oder gibt es Wahlkreise -das heisst der Einzelne kann nur eine Teil des Parlaments wählen-, im ersten Fall kann es kleiner sein als im zweiten. Aber eben auch da es kommt auf die Anzahl Wahlkreise und deren Grösse (Sitz bezogen) an. Denn der schlechteste Fall bei Wahlkreisen wäre ja, wenn es in einem auf ein „der Gewinner kriegt alles“ hinaus läuft, weil im einem Wahlkreis zu wenig Sitz vergeben werden. Lesetipp hierzu Gerrymandering. Aber grundsätzlich muss da auch beachtet werden nach welchem Modus (Mehrheit- vs Verhältniswahl) und auch wie die Wahllisten aufgebaut sind. Und da Kommunalrecht in Deutschland Landessache ist muss, man aufpassen, dass man nicht einen Apfel-Birnenvergleich zustande bringt. --Bobo11 (Diskussion) 19:05, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
In deutschen Parlamenten gibt es aber auf keiner Ebene eine Mehrheitswahl (abgesehen von dem Phänomen der Erst- und Zweitstimme auf Bundes- und teilweise Landesebene, das aber effektiv auch eine proportionale Mandatsverteilung beinhaltet). -- 79.91.113.116 (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von 79.91.113.116 (Diskussion) 19:16, 13. Jun. 2024 (CEST))Beantworten

Was sind "Männer" gem. Art. 12a I GG?

[Quelltext bearbeiten]

Kann jemand "mit Glied", der keine Lust hat, zum Standesamt(?) gehen und seinen Geschlechtseintrag auf "divers" ändern lassen, und das war's? ("Freiwilligkeit" ist relativ und variabel.) --95.116.11.149 00:41, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Nein, weil das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag noch nicht in Kraft ist und deshalb Selbstbestimmung derzeit noch sehr schwer zu erreichen ist. Schon einmal für die Zukunft: "Für Personen ohne Geschlechtseintrag [...] sind diese Pflichten [Wehr- und zivile Dienstpflicht] und Vorgaben nicht übertragbar",[16] also anscheinend nach Ansicht dieser Gutachter ja. --BlackEyedLion (Diskussion) 01:04, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn die Wehrpflicht wirklich wieder eingeführt wird, fällt die Diskriminierung auf Männer ohnehin weg. --Ailura (Diskussion) 09:47, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Äh, nein. Nicht automatisch. Da wird schon jemand (wenn die Politiker nichts merken oder merken wollen, was der Normalzustand ist) klagen müssen, bis das Problem beim Verfassungsgericht landet: Eine Wehrpflicht auch für Nichtmänner scheitert aktuell daran, dass das GG geändert werden müssten, was Herrn Pisstorius ja für seine aktuellen Pläne zu lange dauert. Eine wieder in Kraft gesetzte Wehrpflicht nur für Männer könnte indes nur noch schwer mit Art. 3 Abs. 2 GG vereinbar sein, die war vielleicht mal verfassungsgemäß, aber spätestens mit der Aufhebung der Beschränkungen für Frauen in der Bundeswehr sind selbst die pseudo-sachlichen Argumente, wieso nur Männer zum Bund mussten, weggefallen. Das wird also verfassungsrechtlich spannend.--Auf Maloche (Diskussion) 10:07, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Die Feuerwehrdienstpflicht "nur für Männer" wurde jedenfalls schon aus Gründen der Gleichberechtigung gekippt. Die "Verweigerung" läßt sich immerhin noch mit Art. 4 (3) begründen. Die "Fragebogenpflicht" sowie die Musterung fallen aber nicht unbedingt darunter, und Art. 3 (2) erscheint diesbezüglich auch etwas fragwürdig. Aber mit einer Personenstandsänderung ließe sich diese Verpflichtung relativ elegant aufs Kreuz legen. Übrigens in beide Richtungen: Wenn Lieschen Müller beim Standesamt aufschlägt und erklärt, sie wäre ein Mann und wolle künftig Otto Normalverbraucher heißen, dürfte es schwerhalten, sie nicht zu befragebogen und - mit dem absehbaren Ergebnis, sie wäre, da zu zart und zu feminin, für den Dienst ungeeignet - auszumustern. (Hier und da wird es auch früher mal vorgekommen sein, daß "falsch Einsortierte" zur Musterung erschienen und gleich wieder gehen durften, weil es "zwischen den Beinen nicht paßte". Für die beiden Merkmale "biologische bzw. genetische Geschlechtsidentität (Sexus)" sowie "psychische Geschlechtsidentität (Gender)" gibt es jeweils zwei bis drei mögliche Ausprägungen, die in beliebigen Kombinationen auftreten können, was dann schon einmal neun Möglichkeiten wären. Dazu kommt dann noch die sexuelle Orientierung, z. B. Trans-Frau fühlt sich lesbisch und steht auf Trans-Mann, weil der so attraktiv weiblich aussieht...) --77.0.7.191 13:45, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Die Nicht-Wehrpflicht für Frauen steht aber in der Verfassung. Lex specialis derogat legi generali. In Österreich beispielsweise ist das Verfassungsrecht ein üblicher Weg, um den Gleichheitsgrundsatz zu umgehen. --2A00:8A60:C000:1:9C1F:AF6E:C47A:73B1 13:49, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Es ist fraglich, ob das für den Grundrechtekatalog auch gilt. --77.0.7.191 13:58, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
(BK) Art. 3 Abs. 2 ist ein von der Ewigkeitsklausel umfasstes Grundrecht. Art. 12a GG ist "nur" einfaches Verfassungsrecht. Lex superior derogat legi inferiori.--Auf Maloche (Diskussion) 13:58, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Im Prinzip ja. Im V-Fall und rückwirkend bis zu zwei Monate vorher aber nicht (§9 SBGG). --Rôtkæppchen₆₈ 11:05, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
In den Fällen des § 9 werden aber eher keine "Ach, möchtest du nicht vielleicht, kannst du auch gut töten"-Fragebögen verschickt. (Wobei die nochmal so ein Thema sind: Die Rücksendung, also die formale Beantwortung, läßt sich vielleicht mit Sanktionen erzwingen - eine wahrheitsgemäß Beantwortung in der Praxis eher nicht. Wer angibt, strohdoof, stinkfaul, notorischer Staatsfeind und adipös zu sein, wird wohl kaum zur Musterung geladen, um das zu überprüfen.) --77.0.7.191 13:54, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Zumindest stichprobenhaft wird das aber erfolgen, um klarzustellen, dass es nicht reicht, eine Wehrdienstuntauglichkeit nur vorzutäuschen. Sonst könnte ja jeder kommen. --Rôtkæppchen₆₈ 15:05, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Pure Spekulation. Und die innere Einstellung läßt sich ohnehin nicht valide überprüfen. Nach Tucholsky ist der Vorteil der Klugheit, sich dumm stellen zu können, während das Gegenteil schwieriger sein soll.) --77.0.7.191 20:59, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Flussumleitungen im prähistorischen Mesopotamien oder doch nicht so lang her?

[Quelltext bearbeiten]
Zohreh (links) mit spitz zulaufender Halbinsel und Jarahi ("Schadegan-Schwemmkegel") (rechts) mit dunklen "Shadegan Ponds"
Foto vom Jarahi-Binnendelta

Im Foto von der Internationalen Raumstation sehen die beiden Flüsse Zohreh (Zohre?) und Jarahi so nach links und rechts herum umgebogen aus (mit dem Blau der Musa Bay etwa in Bildmitte), war das eine Flussumleitung schon zu Urzeiten um den Hafen dazwischen vor Verlandung zu schützen oder ist irgendwas den Wasserbauern unter Euch bekannt ob das jünger ist? @Olaf Studt: Hendidschan hat zwar jetzt Wasser aus dem Gebirge bzw. liegt an dem einen Fluss (von dem es noch nicht mal 'nen de-Artikel gibt), beim Jarahi River (.. hab' mal auf die Commons-Bilderbuchseite umgeleitet - wegen der schönen späisigen Photos und dem Überblick) muss beim neuen weit vorgeschobenen Dammfluss-Flussdelta was schief gegangen sein, spätestens als die moderneren Iraner so'nen Ölbohrstrassendamm gesetzt haben (was sind das für dunkle Becken an der Strasse?). Die (traditionellen?) Agrarstrukturen entlang der Bewässerungskanäle sind dennoch bemerkenswert wie das zweite Foto zeigt. In en-Wp gibt es zum Thema en:Shadegan Ponds (Shadegan International Wetlands), jedoch hatte ich zu den Flussverbiegungen nichts gefunden. --LudwigSebastianMicheler (Diskussion) 04:59, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Die Geomorphologie des Beckens wird in einem Artikel von Dupin 2011 (doi:10.1130/2011.2476(05), Volltext über academia.edu oder ndl.ethernet.edu.et) behandelt. Demnach würde ich im Kern von natürlichen Verhältnissen ausgehen. In dem gesamten Schwemmland ist die Akkumulationsrate hoch und regelmäßige Laufverlagerungen wären ohne wasserbauliche Eingriffe erwartbar. Ob es prähistorische Daten gibt, ist nicht so klar. Nach den Verhälltnissen am Schatt al-Arab wäre aber zu erwarten, dass die moderne Küstenlinie noch nicht alt wäre.--Meloe (Diskussion) 09:02, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Lateinische Verbaladjektive als Kopf eines Substantivs, mit dem sie aber wie Attribute kongruieren

[Quelltext bearbeiten]

Ich habe im Lateinkurs mehrfach solche Fälle gesehen, wo ein Verbaladjektiv (insbesondere das Gerundivum) mit einem Substantiv kongruiert, aber die Bedeutung (laut dem latinistisch gebildeten Dozenten) nicht eine attributive Definition des Substantivs durch das Verbaladjektiv, sondern eine Ergänzung des quasi substantivierten Verbaladjektivs durch das Substantiv (wie ein Genitivattribut oder eine Ergänzung des Verbs) sein soll, obwohl es nicht im abhängigen Kasus, sondern im kongruierenden Kasus steht (und das Verbaladjektiv bekommt sein Genus und Numerus von dem Substantiv, der Kasus richtet sich dagegen nach seiner syntaktischen Funktion und wird auf das Substantiv übertragen). Woher weiß man das? Gibt es eine Erklärung dafür? War und ist diese Bedeutung die einzige? --109.42.177.115 08:34, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Kannst Du mal ein Beispiel geben? --Mautpreller (Diskussion) 08:45, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Aus meinem Lateinlehrbuch: "Benedictus eos ad monasterium condendum hortatus ..." ("Benedikt, der sie zur Gründung eines Klosters/zur Klostergründung aufgefordert hatte/der sie dazu aufgefordert hatte, ein Kloster zu gründen." Wörtlicher für "monasterium condendum" = "das Gegründetwerden eines Klosters") Und dass "das zu gründende Kloster" hier keinen Sinn ergibt, dürfte offensichtlich sein.
Der Dozent sagte mir auch, "Caesar interfectus" könne nicht bloß "der ermordete Caesar", sondern auch "die Ermordung Caesars" bedeuten. --109.42.177.115 09:10, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Danke. Das ist offenkundig ein Gerundivum im Akkusativ mit Präposition "ad", entsprechend etwa den Beispielen hier unter der Überschrift "Das Gerundivum als Attribut beim Akkusativ mit Präposition", Abschnitt a: in Abhängigkeit von Verben (in diesem Fall hortari, ermahnen, ermuntern). Dort wird eine ganze Reihe genau gleich konstruierter Gefüge als Beispiele angegeben. Ich denke, "man weiß" das daher, dass solche Konstruktionen in lateinischen Texten regelmäßig vorkommen und offensichtlich diese Bedeutung haben. Eine andere Frage ist, wie man sich das sozusagen grammatisch zurechtlegt und "erklärt". Dazu müsste man wohl Grammatiken hinzuziehen. Evtl. wäre bei Deinen weiteren Fragen auch zu überlegen, welche historische Sprachstufe das ist.--Mautpreller (Diskussion) 09:49, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Zu "Caesar interfectus", da geht es offensichtlich um was anderes, nämlich ein Partizip Perfekt Passiv (interfectus), das zusammen mit dem Nomen ein Participium coniunctum bildet. Da der Ausdruck im Nominativ steht, sollte Caesar das Subjekt des Satzes sein und ein Verb müsste mit "Caesar" kongruent sein. Ich kann mir aber schon vorstellen, dass für die deutsche Übersetzung eine Umschreibung, wie sie Dein Dozent angibt, sinnvoll sein kann (siehe etwa die Übersetzungsmöglichkeiten beim Participium coniunctum). Regelmäßig dürfte das bei dem Ablativus absolutus "Caesare interfecto" der Fall sein ("nach der Ermordung des Caesar"). --Mautpreller (Diskussion) 10:04, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das Verständnisproblem liegt hauptsächlich darin, dass das Deutsche kein "Verbaladjektiv" analog zum Gerundivum hat. Man kann (manche Grammatiker machen das) das Gerundivum als Partizip der Nachzeitigkeit Passiv verstehen, dann werden die Ähnlichkeiten zu den anderen satzwertigen Partizipialkonstruktionen deutlicher: Caesare interfecto (z. B. temporal): als Caesar ermordet war oder nach der Ermordung Caesars; ad monasterium condendendum (final): um das Kloster zu gründen, zur Gründung des Klosters. Grüße Dumbox (Diskussion) 11:37, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Kann das deutsche Modalpassiv/Gerundiv nicht auch teilweise als Futurpassiv verwendet werden? (Beispielsweise: "Die von uns beschriebenen oder noch zu beschreibenden Ereignisse" "Die bisher eroberten und künftig zu erobernden Länder") Okay, die Modalität ist immer dabei, es ist nicht einfach etwas, das passieren wird, sondern etwas, das man aktiv herbeiführen muss, wenn es erreichen will.
Aber hier geht es um etwas Anderes (Ist der Ablativus absolutus doch kein Sonderfall, sondern einfach ein Ablativ mit einer derartig verwendeten Partizipkonstruktion wie hier angesprochen?): Das Adjektiv wird nicht als Attribut zum Substantiv verwendet, sondern als Verb und Kopf der Phrase, von dem das Substantiv abhängt und das es ergänzt. Gleichzeitig steht das Substantiv nicht in einem abhängigen und regierten Kasus, sondern in dem des Adjektivs.
Konkret: Die Ergänzung der Präposition "ad" ist nicht das Substantiv, sondern die Verbbedeutung.
Mir fällt allerdings auf, dass "condendum" auch einfach ein Gerundium mit Objekt sein könnte.
Dann wechsele ich doch auf ein anderes Beispiel aus demselben Text über den entstehenden Benediktinerorden: "Te duce ad omnia experienda parati erimus." (Unter deiner Führung werden wir (dazu) bereit/vorbereitet sein, alles zu versuchen. "Zu allem zu versuchenden" Gut, da sginge noch irgendwie)
Das wohl beste Beispiel, das ich noch gefunden habe, und wo das Substantiv als Kopf der Phrase unmöglich ist, (ich muss ncoh weietr suchen) --2A00:8A60:C000:1:9C1F:AF6E:C47A:73B1 12:18, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
"Mir fällt allerdings auf, dass "condendum" auch einfach ein Gerundium mit Objekt sein könnte." Gerundium mit Objekt nach Präposition ist allerdings Anathema. ;) Grüße Dumbox (Diskussion) 12:26, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ist das so? Also dürfte man "zum Gründen von Klöstern" / "zum Klöstergründen" (also das Gründen von mehreren Klöstern) nur durch "ad monasteria condenda" ausdrücken und nicht durch "ad monasteria condendum" (ähnlich dem englsichen: "for founding monasteries")? --2A00:8A60:C000:1:9C1F:AF6E:C47A:73B1 13:12, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ja, das ist korrekt. Ohne Präposition geht es. "Durch Klostergründungen" könnte man mit dem Instrumentalis entweder durch monasteriis condendis oder durch monasteria condendo ausdrücken. Grüße Dumbox (Diskussion) 13:25, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Also ist das Phänomen eindeutig vorhanden. Andere Beispiele hätte man nämlich meines Erachten auch anders deuten können, auch wenn mir der durchschnittliche Latinist widersprechen mag (der aber meist ohnehin ein spezielles Verständnis von korrektem Deutsch zu haben scheint). Beispielsweise "deis agricolas in agris colendis adiuvant" ("Die Götter helfen den Bauern beim Bestellen der Felder/(dabei), die Felder zu bestellen." Aber "Die Götter helfen den Bauern auf den zu bestellenden Feldern/bei den zu bestellenden Felder(?)/bezüglich der zu bestellenden Felder" fände ich nicht so fern. Oder würde man dies (insbesondere im lokalen Sinne) anders ausdrücken?) --2A00:8A60:C000:1:9C1F:AF6E:C47A:73B1 13:39, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Mit dem Satz stimmt aber was nicht. Wenn die Götter Subjekt sind, muss es "dei" (oder "di") heißen. Sonst fehlt ein Subjekt für "adiuvant". --Mautpreller (Diskussion) 14:56, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Bekanntes Beispiel, das weder ein Gerundiv enthält noch ein Ablativus absolutus ist: ab urbe condita, nicht nach gegründeter Stadt, sondern nach Gründung der Stadt.
„Das Adjektiv wird nicht als Attribut zum Substantiv verwendet, sondern als Verb und Kopf der Phrase, von dem das Substantiv abhängt und das es ergänzt.“ Wieso? Aus lateinischer Sicht meines Erachtens nicht, sondern das Adjektiv ist einfach nur ein gewöhnliches Attribut des Substantivs. Wir sehen das nur anders, weil wir es ins Deutsche anders übersetzen. Meines Erachtens bedeuten solche Wendungen (anhand meines letzten Beispiels): ab der Situation, wo die Stadt gerade eine gegründete war. --BlackEyedLion (Diskussion) 12:37, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ohne das Verbaladjektiv könnte "urbe" aber gar nicht dieses Satzglied bilden, oder? Das Ereignis ist das Satzglied. Oder was sollte sonst der Grund dafür sein, dass solche Bedeutungen im Deutschen durch "Verbalsubstantiv + Attribut" oder durch einen Nebensatz ausgedrückt werden? --2A00:8A60:C000:1:9C1F:AF6E:C47A:73B1 13:03, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Semantisch nicht, weil die Bedeutung dann einfach nicht stimmt, wenn man einfach ein bedeutungstragendes Wort weglässt. Syntaktisch ist es aber möglich, ab mit semantisch sinnvollem Substantiv zu verwenden (ab occasione, seit dem Ereignis), und nicht, es mit einem Partizip oder Gerundiv zu verwenden. Man muss einfach nur den zeitlichen Aspekt des Ausdrucks betrachten. Auf Deutsch kann ich auch sagen seit dem Fest, obwohl ein Fest eigentlich kein Zeitpunkt ist. Eine gegründete Stadt und ein ermordeter Caesar sind nach deutschsprachigem Verständnis auch keine Zeitpunkte, könnten es in dem Verständnis anderer Sprachen aber sein. --BlackEyedLion (Diskussion) 13:47, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ist es für ein Attribut nicht wesentlich, dass es ein bereits vorhandenes Substantiv präzisiert oder identifiziert, aber weggelassen werden kann? --2A00:8A60:C000:1:9C1F:AF6E:C47A:73B1 13:56, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Nein, semantisch nicht. Wenn ich einen jüngeren Bruder und einen älteren Bruder habe, kann ich nicht einfach mein Bruder statt mein älterer Bruder sagen. Wenn ich eine Stadt habe, die 753 v. Chr. gegründet und 387 v. Chr. zerstört (durch die Gallier) wird, kann ich nicht einfach von der Stadt sprechen, wenn ich die soeben gegründete Stadt meine. --BlackEyedLion (Diskussion) 14:10, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn du "mein Bruder" statt "mein älterer Bruder" sagst, ist es vielleicht uneindeutig (Welcher Bruder?), aber immer noch ein gültiger Satz. --2A00:8A60:C000:1:9C1F:AF6E:C47A:73B1 14:16, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Siehe Attribut, das kann man so m.E. nicht sagen. Auch notwendige Ergänzungen können Attribute sein, und was alles als Attribut bezeichnet werden kann, darüber gibt es schon im Deutschen keine Einigkeit, erst recht nicht in romanischen Sprachen. Aber ich würde Dir insofern recht geben, als das Gerundivgefüge (ein Gerundiv ist es hier eindeutig) in den genannten Fällen vom "Verbalsubstantiv" bestimmt wird und vom Verb abhängt. "Tritt das Gerundivum mit 'ad' zu einem Verb, so erfüllt der gesamte Ausdruck die Funktion einer adverbiellen Bestimmung des Zwecks" ([17]). Die innere Struktur ist: Benedikt hat sie aufgefordert (Verb). Der Satz hat nur Sinn, wenn benannt wird, wozu er sie aufgefordert hat, die Ergänzung ist also notwendig: Sie sollen ein Kloster gründen. Im Deutschen würde man das mit Infinitiv + Objekt wiedergeben: ein Kloster (Objekt) zu gründen. Im Lateinischen macht man das eben mit diesem Ausdruck: ad monasterium condendum, man könnte es so ausdrücken: ein Kloster ist (von ihnen) zu gründen, oder noch enger am Wortlaut: ein Kloster ist ein von ihnen zu gründendes (monasterium condendum est). Siehe auch die detaillierte Erklärung im Link unter (1): Gerundiv wird in der Übersetzung zum Infinitiv, Nomen zum vom Infinitiv abhängenden Objekt. Die Sprachen ticken hier schlicht verschieden. --Mautpreller (Diskussion) 18:08, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ein Fest mag kein konkreter Zeitpunkt sein, aber es ist ein Ereignis (wie die Gründung der Stadt, aber nicht die Stadt selbst). --2A00:8A60:C000:1:9C1F:AF6E:C47A:73B1 14:18, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Die Stadt nicht, aber die gegründete Stadt möglicherweise schon, wenn man diesen Ausdruck abstrakt und losgelöst von der deutschen Sprache versteht. Zum Beispiel könnte man ausformulieren: Seit es die gegründete Stadt gibt. --BlackEyedLion (Diskussion) 14:24, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Buran oder Space Shuttle

[Quelltext bearbeiten]
Mit der Entwicklung der Raumflugtechnik macht Diplomastronomielehrer Klaus Walden die Schüler einer 8. Klasse der Theodor-Körner-Oberschule bekannt. In zwei speziellen Vorträgen werden die Jugendlichen mit dem Zusammenhang zwischen gesellschaftspolitischen Entwicklungsprozessen und der Astronomie vertraut gemacht. Seit 22 Jahren werden in dieser Sternwarte Jugendweiheteilnehmer betreut. Im Bezirk Schwerin unterstützen rund 7000 ehrenamtliche Helfer sowie 39 Jugendstundezentren in Betrieben und anderen Einrichtungen die Vorbereitung der Jugendweihe. (1985)

Kann jemand erkennen, ob auf dem Foto das Modell eines Space Shuttles oder die russischen Buran 1.01 abgebildet ist. Die beiden Raumfahrzeuge sehen sich verdammt ähnlich. Ich könnte mir vorstellen, das 1985 in der DDR lieber die Buran gezeigt wurde, statt das Objekt des Klassenfeindes USA. Ich kann sie aber nicht auseinanderhalten.

Zusatzfrage: Das Modell direkt über der Raumfähre ist das die Mir (Raumstation)? --sk (Diskussion) 15:29, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Die "Löcher" am Bug hatte in der Form nur die Buran. Und das drüber ist die Mir, m.E. mit dem Zusatzmodul Spektr. --Chianti (Diskussion) 15:37, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Hm, wenn ich die Atlantis anschaue, sehe ich Löscher. Bei der Buran sind sie anders, aber bei beiden nicht so wie im Modell. Mein Eindruck ist, dass Space Shuttle und Buran sich untereinander ähnlicher sahen als beide dem Modell. Aber ich kann mir kein denkbares Szenario vorstellen, indem dort ein Space Shuttle gehangen haben könnte. Also Buran. -- southpark 15:42, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das Teil oben drüber ist das Lunochod 1. Das weiss man doch als Sandmännchenzuschauer [18] --Hareinhardt (Diskussion) 15:47, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ok, ich muss besser lesen. "Direkt obendrüber" war gefragt. Aber dann wars der vollständigkeit halber :P --Hareinhardt (Diskussion) 15:50, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ich würde auf Space Shuttle tippen. Die bemalung bzw. Löcher entspricht für mich 1:1 der der Shuttle von hier: [19]. Ich würde aber auch nicht ausschließen, dass man einfach ein Space Shuttle Modell genommen hat und dies aufgrund der extremen ähnlichkeit den Schülern als Buran verkauft wurde. --Lidius (Diskussion) 15:49, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das kann nur buran sein. Ralf Roletschek (Diskussion) 15:54, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Modelle: Buran (links) und Spaceshuttle (rechts)
Es ist das Spaceshuttle, wie man gut an diesen zwei Modellen hier sehen kann, vor allem die Frontscheiben.--Naronnas (Diskussion) 16:20, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Auch der Zeitpunkt spricht für Spaceshuttle. 1985 war der Erstflug 4 Jahre her, während die Buran erst drei Jahre später flog. Unwahrscheinlich, dass es da bereits Modelle davon gab. --2003:D9:1F04:8700:2831:ECAE:1BB4:F7FD 16:40, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Man beachte auch, dass das Modell am Heck die Wölbungen der Triebwerke hat, die es beim Buran nicht gab. --Magnus (Diskussion) 16:45, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Tldr; Undenkbar, dass auf einer öffentlichen Veranstaltung in der DDR vor dem Jahr 1990 das Modell eines Space-Shuttles präsentiert wurde. --Gretarsson (Diskussion) 16:48, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Das Modell ist eindeutig einem Space Shuttle nachgebldet, erkennbar an der charakteristischen Gestaltung des Bugs und an den Auswölbungen für die Triebwerke. Ob es dort seinerzeit als solches bezeichnet wurde, steht auf einem anderen Blatt. --Nobody Perfect (Diskussion) 16:55, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Mit so Sachen wie undenkbar bin ich mittlerweile vorsichtig. Es gab im Modellbaubereich schon sehr findige Bastler, da wurden auch westliche Modell in Eigenbau gefertigt, nur nach Zeichnung. Interessanter und zielführender wäre zunächst die Frage nach der Location. --scif (Diskussion) 17:30, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Die Lokalität ist das Sternwarte und Planetarium Schwerin in Schwerin. Leider haben wir keinen Artikel und auch keine weiteren Fotos auf Commons. Auf der Webseite der Sternwarte wird das Bild auch verwendet (Siehe hier unter Chronologie). - Bei der Identifizierung sehe ich jetzt das Space Shuttle als Spitzenreiter hier. Gut, dann stimmen die Commons-Kategorien im Bild. --sk (Diskussion) 17:54, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Da bin ich bei dir Stefan. Es spricht mehr für Space Shuttel den Buran (Bei einem Modell darf man davon ausgehen, dass sich Fehler eingeschlichen haben können). Zum vergleichen haben wir ja sogar ein Artikel, das wäre Vergleich von Buran und Space Shuttle.--Bobo11 (Diskussion) 18:26, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Direkt darüber könnte die Saljut 7 sein. Das würde auch zeitlich passen die Mir (Raumstation) ist jünger. Und für die Mir fehlt mir der runde "Würfel" mit den 6 Anschlüsse, der später das Zentrum bildete. --Bobo11 (Diskussion) 18:19, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das ist wahrscheinlich Saljut 7 mit gedocktem Sojus (Raumschiff) und TKS (Raumschiff). --Rôtkæppchen₆₈ 18:45, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Kontext dieses Bildes?

[Quelltext bearbeiten]
Bundesarchiv B 145 Bild-F032368-0034, Bonn, Elefant vor Bundeskanzleramt

Das rechtsstehende Bild fand ich, als ich aus Langeweile die Kategorie „Humor photos“ von Commons durchblätterte. Aus den Daten ergibt sich: Elefant eines Zirkus, der am Bundeskanzleramt 1970 vorbeizog. Vielleicht bin ich blind, aber mehr Angaben konnte ich nicht finden. Weiß jemand mehr dazu? Gibt es eine Vorgeschichte, warum ein Elefant das dort macht? --Bildungskind (Diskussion) 16:57, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Der Zirkus Krone hatte seinerzeit den motoradfahrenden Elefanten als besondere Attraktion im Programm. Damit wurden oft Promo-Auftritte in Städten durchgeführt, in den der Zirkus gastierte. Ähnliche Bilder gibt es u. a. aus Amsterdam und Karlsruhe. --Nobody Perfect (Diskussion) 17:05, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Oh, also war das nur ein Werbegag? Hätte ja sein können, dass das irgendein politischer Protest o.ä. war.
Ich sehe gerade Circus Krone#Elefantenhaltung. Die tierethischen Aspekte wären meine nächste Frage gewesen. --Bildungskind (Diskussion) 17:41, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das ist ein Dreirad, kein Motorrad. Siehe mehr ähnliche Bilder unter c:Category:Animals with bicycles und c:Category:Tricycles. Weitere Bilder von dem Ereigniss findet man unter c:Category:Elephas maximus in circus. --sk (Diskussion) 17:59, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

partout

[Quelltext bearbeiten]

Habe mich gerade gefragt, warum dieses Wort im Deutschen eine andere Bedeutung hat als im Französischen, und dazu immerhin folgendes im Wiktionary gefunden: from French ''partout'' (“everywhere”), which has a related use as an intensifier of commandments, especially in nautical parlance. The German sense may have developed thence. Or perhaps from the expression ''toujours et partout'' (“always and everywhere, invariably, necessarily”)‘. Hm. Erstere Hypothese halte ich für wenig plausibel (Frz. ist die Sprache der Liebe, der Küche, der Diplomatie sowie des russischen Adels, aber gewiss nicht die der Seefahrt, und gerade die dt. Seemannssprache scheint doch fast vollresistent gg.über welschen Importen zu sein). Zweitere ergibt mMn semasiologisch zumindest etwas Sinn, von „überall“ zu „unbedingt, in jedem Fall“ ist es kein sooo weiter Weg - es gibt da aber doch noch ein ziemlich großes unerklärtes Hindernis, meine ich, nämlich: dass frz. toujours et partout im Frz. grundsätzlich immer affirmativ ist, denn *(toujours et) partout pas funktioniert im Frz. ja überhaupt gar nicht, recte hieße das doch (jamais et) nulle part, oder nicht? Im Deutschen begegnet partout hingegen auffälligerweise quasi ausschließlich in der Fügung "partout nicht", also grundsätzlich als Negation. Frage daher: Hat mir hier jemand vielleicht eine schlüssigere semasiologische Erklärung parat, wann und warum entwickelt ein frz. Allerweltswort wie dieses im Deutschen plötzlich so ein merkwürdiges Eigenleben? --2003:D4:6702:E300:FC8B:E89C:410D:BB4F 17:02, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Von den von Dir ins Spiel gebrachten Assoziationen, die alle etwas mit Vollständigkeit und Absolutheit zu tun haben, zu "ganz und gar" ist es dann auch nur noch ein kleiner Schritt. Und das kann nun auch als "ganz und gar nicht" in eine absolute, negative Bedeutung gewendet werden. -- 79.91.113.116 17:24, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Über die "deutsche Fremdwörtersucht", die es zuwege gebracht hat, "eine nicht kleine Zahl französisch sein sollender Wörter in Umlauf zu bringen" wurde schon 1889 gespöttelt. In der "Blumenlese solcher mißhandelter, verdrehter, entstellter Fremdwörter" ist auch "partout (absolument)" aufgeführt. Vielleicht hat mancher Möchtegernfranzösischsprecher versucht, die Bedeutung aus "tout" abzuleiten. 62.157.8.35 18:17, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ich denke nicht, dass "partout" im Deutschen nur mit Verneinung zusammengeht, obwohl sicher sehr oft. "Er will es partout durchsetzen." - P’têtre gibt es einen Zusammenhang mit "en tout et partout (par tout)" (siehe etwa dieses Wörterbuch von 1820: [20] unter "Tout", wo die Bedeutung als "durchaus, vollkommen, in allen Fällen" angegeben wird, siehe auch "pas du tout"; siehe auch etwa dies da: https://www.noslangues-ourlanguages.gc.ca/fr/chroniques-de-langue/mots-de-tete-en-tout-et-partout). --Mautpreller (Diskussion) 18:40, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Oh, eine Verwexlung mit pas du tout ist sehr naheliegend (das erklärte auch die Negation sehr elegant!) so naheliegend, dass ich eigentlich selbst darauf hätte kommen sollen, merci beaucoup für die Hilfe auf die Sprünge. --2003:D4:6702:E300:DD7A:1213:D8FB:B097 18:59, 13. Jun. 2024 (CEST) PS: und á propos "nur mit Verneinung" fällt mir gerade auf oder ein, dass France Gall als einzige Sterbliche und als einzige Puppe im frz. Schrift-/Liedgut partout à la fois ist, das behauptet sie zumindest in Poupée de cire, poupée de son. Diese Wendung gibt's sonst nur mit pas, weil das ja ein Ding der Unmöglichkeit ist; im Gegensatz zum stets affirmativen toujours et partout. Warum partout à la fois unmöglich, toujours et partout aber zwingend notwendig ist, ist eine interessante metaphysische Frage; vielleicht hilft ja Kiffen bei der Antwort. Gutnacht... --2003:D4:6702:E300:DD7A:1213:D8FB:B097 19:48, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Nautisch (de) habe ich das noch nie gehört. Aber im Schweizerdeutschen bedeutet das "unbedingt!" bis "ums Verrecken" (also "ganz arg unbedingt"), sowohl positv, als auch negativ. Gruss, --Markus (Diskussion) 19:38, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Zum Wann: Im DWS steht: Übername um 1700, im 18. Jh. vereinzelt bezeugt, im 19. Jh. in Alltagssprache und Mundart weite Verbreitung. Der Grosse Duden: Etymologie: im 18. Jh. aus frz. partout übernommen (bei Google nur Ausschnitte). 62.157.8.35 22:15, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Wie kann man Float-Glas von vorgespanntem TVG/ESG-Glas unterscheiden?

[Quelltext bearbeiten]

Die Prüfung soll zerstörungsfrei erfolgen. Ein optisches Merkmal ist die grüne Schnittkante, sie ist aber wohl nicht eindeutig. Es soll eine dunkle Karte/Folie geben, von denen man zwei Karten ("ESG-Tester") irgendwie an die Glas-Ecke hält und dann irgendwie erkennen kann, ob das Glas vorgespannt ist oder nicht. Wie nennt man dieses Karten? Wie funktionieren sie?
Hintergrund: Im Glascontainer auf dem Wertstoffhof gibt es viele noch gut brauchbare Reststücke. Je nach Anwendung braucht man aber Float-Glas oder TVG/ESG-Glas und müsste das vor Ort entscheiden können. Die meisten Gläser waren ursprünglich an den Kanten gestempelt, aber dieser Stempel wurde vor der Verwendung natürlich entfernt. Gruss, --Markus (Diskussion) 17:34, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Die Spannungen im Glas erkennt man mit einem Polarisationsfilter. Ob als Folie oder aus Glas ist egal. --2.175.229.68 17:50, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Jup - Polarisationsfilter ist die Lösung! Danke für den Link zum ersten Abschnitt, dort ein Hinweis auf Spannungsoptik (ist aber für Laien nicht verständlich, und schon gar nicht so, dass man daraus die Funktionsweise ableiten könnte). Hier ist ein teures Gerät beschrieben, incl. vier Bildern zur Anwendung. Ich vermute, das geht auch deutlich kostengünstiger...
  • Wie müssen die beiden Polarisationsfilter zueinander ausgerichtet sein, damit sie die gewünschte Wirkung zeigen?
    (oder braucht man nur einen? un die Ausrichtung ist dann egal?)
  • Im Web finde ich preiswerte (10€) Folien als Bildschirm-Filter, aber die sind nur 0,2 bis 0,4mm dick. Wie könnte man diese "verstärken"? oder gibt es preiswerte dickere? Gruss, --Markus (Diskussion) 19:14, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ich weiß, dass man Spannungen z.B. in einer PKW-Scheibe auch mit einem einzelnen Polfilter erkennt. Die Methode mit zwei Filtern ist vermutlich deutlicher, habe ich selbst aber nie gemacht. Die Ausrichtung musst Du ausprobieren oder Seiten suchen, die das genau erklären. Die günstigen, dünnen Folien dürften reichen. Falls Du Polfilter für Kameras kaufst: achte darauf, das Du keine Zirkular-Polfilter erwischt. Andere wird man aber kaum noch bekommen, denn für Digitalkameras braucht man die. Vielleicht findet man die noch auf Flohmärkten. Zirkular-Polfilter müssten zwar auch funktionieren, aber nur wenn Du richtig herum durchschaust. Mit zwei Filtern hintereinander gäbe es von vier Möglichkeiten nur eine, die auch funktioniert. ;-) --2.175.229.68 20:01, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Bei manchen LCD-Displays lassen sich die Polfilterfolien ausbauen. Wenn Du dann eine vor, die andere hinter das Glas legst, solltest Du bei der richtigen Drehung zueinander (ausprobieren) die Spannungsmuster sehen. Wenn Dein Display nur eine Folie spendet (z.B. ältere Casio-Taschenrechner), kannst Du die auch in zwei Teile schneiden. --Rôtkæppchen₆₈ 22:03, 13. Jun. 2024 (CEST) Evtl funktioniert es auch mit einem Spiegel statt zweiter Polfilterfolie. --Rôtkæppchen₆₈ 22:42, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Es sollte imho mit einer zweiten ESG-Scheibe funtionieren, man sollte dann ein Interferenzmuster sehen. --Hareinhardt (Diskussion) 21:41, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Rechtsprinzip gesucht

[Quelltext bearbeiten]

Es gibt in D einige grundlegende Rechtsprinzipien, wie etwa keine Strafe ohne Gesetz oder wo kein Kläger, da kein Richter. Eine Liste solcher Rechtsprinzipien scheint es hier aber nicht zu geben.

Gibt es ein grundlegendes Rechtsprinzip, wie der Adressat einander widersprechender Rechtsnormen zu behandeln ist, sofern Lex specialis nicht anwendbar ist ?

  • Handelt er immer rechtswidrig, weil er zwangslaeufig gegen eine der Normen verstossen muss, und ist damit willkuerlichen Sanktionen des Staates ausgeliefert, oder
  • handelt er zwar immer rechtswidrig, aber der Staat ist durch den in seiner Verantwortung liegenden Widerspruch an der Sanktionierung ganz grundsaetzlich gehindert, oder
  • handelt er rechtmaessig, indem er sich eine der Normen aussucht und dann automatisch die andere nicht mehr erfuellen muss, oder
  • muss er ein Gericht anrufen und handelt dann rechtmaessig, wenn er sich nach dessen Urteil richtet, oder
  • muss er sich sogar an keine der Normen halten, weil jede jeweils dadurch unanwendbar wird, dass eine widersprechende Norm existiert und dadurch der Grundsatz der Rechtsklarheit bzw. Normenklarheit verletzt ist, oder
  • gilt die aeltere der beiden Normen, weil die neuere dadurch erst gar nicht erst Geltung erlangen kann, dass sie einer bestehenden Norm widerspricht, oder
  • gilt die juengere, weil diese nach dem zuletzt geaeusserten Willen des Gesetzgebers die aeltere ersetzen soll, obwohl jene nicht formal ausser Kraft gesetzt wurde ?

-- Juergen 87.122.235.144 19:23, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Aufsatz über das Wesen der unklaren Rechtslage: https://www.zis-online.com/dat/artikel/2021_1_1411.pdf, aber ohne Bezeichnung dafür. --BlackEyedLion (Diskussion) 19:44, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Da geht es nur um das Strafrecht und um eine unklare Rechtslage. Ich meine aber eine klar widerspruechliche Rechtslage und denke eher an das Zivilrecht.
Beispiel: Dieses Jahr hat die ARD ueber den Bau eines Kindergartens berichtet, bei dem die Waschbecken nach der einen Vorschrift auf der einen Hoehe und nach der anderen Vorschrift auf einer anderen Hoehe angebracht werden sollten. Darf nun die Baubehoerde unter Bezugnahme auf die eine Vorschrift auf Kosten des Bauunternehmers eine Aenderung verlangen, obwohl dieser die Waschbecken nach der anderen (ebenfalls einschlaegigen) Vorschrift korrekt angebracht hat ? -- Juergen 87.122.235.144 22:43, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Baurecht ist kein Zivilrecht, sondern Verwaltungs- und damit öffentliches Recht. Es gibt aber folgende Grundsätze der Kollisionsregeln (das ist das gesuchte "grundlegende Rechtsprinzip"):
  • Die speziellere besondere Norm geht der allgemeinen Norm vor (lex specialis derogat legi generali). Dazu bedarf es im Einzelfall hinsichtlich eines gegebenen Spezialitätsverhältnisses eingehender Auslegungserwägungen.
  • Die spätere Norm geht der früheren vor (lex posterior derogat legi priori). Nach dieser Kollisionsregel kann eine Norm durch eine nachträglich entstandene Norm gleichen oder höheren Ranges ihre Geltung verlieren. Diese Kollisionsregel gilt jedoch nicht, wenn die ältere Regelung spezieller ist als die jüngere.
  • Die höhere Norm geht der niederen vor (lex superior derogat legi inferiori). (siehe auch Bundesrecht bricht Landesrecht)
  • Eine später ergangene allgemeine Norm ersetzt nicht die frühere spezielle Norm (lex generalis posterior non derogat legi speciali priori).
Quelle. --Chianti (Diskussion) 22:57, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Film mit Brad Pitt als Einzelgänger-Söldner gesucht

[Quelltext bearbeiten]

Eigentlich sollte ich fähig sein, den Film zu finden, aber alle Versuche führten zu nix. Also: Gesehen (nur teilweise) vor etwa 3-5 Jahren, kann aber älter sein. Brad Pitt spielt (vermutlich der Anfang, kann ich jedoch nicht sicher sagen) eine Art Super-Elite-Söldner, der im Alleingang in eine Art Gefangenenlager (eher südliche Breiten) eindringt, um eine dort gefangene Frau im Auftrag zu befreien. Schafft er auch. Auf der Flucht werden die beiden (glaube dabei ist noch eine dritte Person anwesend, sein Helfer (?)) von den das Lager bewachenden, ihnen also feindlichen Söldnern verfolgt. Gerade als sie sich mal ausruhen und fast so eine Art Entspannung beim Zuschauer eintritt, passiert das eigentlich Unmögliche: Brad Pitts Kopf explodiert quasi vor laufender Kamera (jaja, also im Trick...), weil ihn einer der Scharfschützen voll erwischt hat. Kurz danach habe ich - obwohl kein ausgesprochener Fan von ihm - deswegen abgeschaltet, war mir zuviel. Trotzdem interessiert mich noch, wie der Film hieß... Pittigrilli (Diskussion) 19:47, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Der Plot mit dem Elitesöldner und der Befreiung klingt sehr nach Tränen der Sonne. Die einzige Filmszene mit einem "explodierenden Kopf" von Brad Pitt, die ich kenne, ist aus Burn After Reading. Eine Todesszene wie beschrieben taucht bei Cinemorgue nicht auf [21]. --Chianti (Diskussion) 22:20, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Urbi et orbi

[Quelltext bearbeiten]

In welchem liturgischem Buch findet sich der Text des Urbi et orbi? Oder ist das in Anbetracht der Tatsache, dass dieser Segen ohnehin nur vom Papst gespendet wird, ein Spezialfall, der gar nicht in liturgischen Büchern abgedruckt ist? --132.230.196.144 20:06, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Ich würde im Caeremoniale Episcoporum nachlesen. Das scheint es aber online nicht zu geben. Siehe auch https://www.herder.de/gd/lexikon/apostolischer-segen/ und https://www.kathpedia.de/index.php?title=Caeremoniale_episcoporum. Der Segen gehört zu den Apostolischen Segen. --BlackEyedLion (Diskussion) 22:25, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Metalle bei Zimmertemperatur verdampfen

[Quelltext bearbeiten]

Oben hat eine 77er IP unwidersprochen geschrieben: Von einer sauberen Metalloberfläche im Vakuum dampfen ständig einzelne Atome ab.

Stimmt das tatsaechlich, und zwar auch dann, wenn man von der Schmelz- oder gar Verdampfungstemperatur weit entfernt ist, wie etwa bei Eisen und Zimmertemperatur ?

Ich haette erwartet, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein einzelnes Atom zufaellig so viel Energie erhaelt, dass es sich aus der Bindung im Metallgitter loesen kann, exponentiell mit dem Abstand zur Schmelztemperatur sinkt und deshalb auch fuer alle Oberflaechenatome eines grossen Eisenstuecks zusammengenommen insgesamt vernachlaessigbar klein wird, so dass auch ueber lange Zeitraeume statistisch kein einziges Eisenatom verdampfen kann. --87.122.235.144 22:19, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Unser Artikel Dampfdruck geht zwar von einer flüssigen Phase aus, Feststoffe können jedoch auch ohne vorheriges Schmelzen durch Sublimation in den gasförmigen Zustand übergehen und mit dem Feststoff ein temperaturabhängiges Gleichgewicht eingehen, wobei sich ein Sättigungspartialdruck einstellt. Praktisch wird dieser Effekt z.B. bei der Herstellung von Rettungsdecken oder Taschenlampenreflektoren ausgenutzt. --Rôtkæppchen₆₈ 23:04, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Beim Thermischen Verdampfen und bei der physikalischen Gasphasenabscheidung wird das aufzutragende Material aber erwärmt. Die Frage ist für mich, wie groß die Gitterenergie von Eisen ist im Vergleich zur kinetischen Energie bei Zimmertemperatur. --BlackEyedLion (Diskussion) 23:12, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Oben steht auch: "unwägbar wenig". Du schreibst erst "vernachlaessigbar klein", das ist nicht dasselbe wie Deine Folgerung "statistisch kein einziges Eisenatom". Beachte auch, daß bei sehr geringem Druck die Schmelztemperatur sinkt, s. Datei:Pure iron phase diagram (DE).svg. Selbst die von Dir postulierte exponentiell sinkende Wahrscheinlichkeit wird also nicht unendlich klein, Null wird sie bei der Exponentialfunktion überhaupt nicht. Bei der Menge an Atomen, die z.B. in 1 g Eisen sind, kann es auch bei sehr, sehr geringer Wahrscheinlichkeit immer einzelne geben, die aus der Reihe tanzen. 62.157.8.35 23:09, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Es kommt natürlich auch auf das betrachtete Metall an. Bei Caesium werden bei Zimmertemperatur und Normaldruck, aber unter Schutzgas, wahrscheinlich mehr Atome absublimieren als bei Wolfram. --Rôtkæppchen₆₈ 23:48, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das ganze ist vor allem auch stark temperaturabhängig. Am absoluten Nullpunkt verschwindet der Dampfdruck komplett, da sublimiert nichts mehr. Inwieweit Beleuchtung eine Rolle spielt, weiß ich nicht so recht: An sich müßte die Quantenenergie eines Photons größer als die Bindungsenergie eines Atoms an der Kristalloberfläche sein, um es "in die Umlaufbahn zu schießen". Nur könnte ein bestimmtes Atom durch eine zufällige statistische Überlagerung von Phononen schon "angezählt" sein und ihm so ein kleines "rotes" Photon dann doch den Rest geben. (Die Bindungsenergie sollte sich eigentlich aus den Schmelz- bzw. Siedetemperaturen abschätzen lassen. Bei höherschmelzenden Stoffen braucht man aber wahrscheinlich ziemlich harte Strahlung von über 100 eV für merkliche Photoerosion. Das ist übrigens etwas anderes, als die Oberfläche einfach mit Licht thermisch aufzuheizen.) Manche Sachen stehen auch einfach so unwidersprochen in den Büchern, z. B. daß es an Kontaktstellen von Metallen bei Stromdurchfluß nicht zu Werkstoffwanderungen kommt. Ist das wirklich so? --77.0.7.191 03:15, 14. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Quecksilber hat einen Dampfdruck von 0,163 Pa bei 293 K, verdampft also merklich. Allerdings ist das eine Ausnahme, die meisten Metalle haben einen Dampfdruck der bei Raumtemperatur nicht, messbar ist. (nicht signierter Beitrag von Elrond (Diskussion | Beiträge) 00:34, 14. Jun. 2024 (CEST))Beantworten

Ich habe Quecksilber bei meiner Antwort ausgenommen, da es bekanntermaßen schon bei Raumtemperatur einen merklichen Dampfdruck hat, also sehr viel schneller verdampft, als Caesium sublimiert. --Rôtkæppchen₆₈ 00:40, 14. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Gibt es keine theoretischen Modelle für die Temperaturabhängigkeit von Dampfdrücken? --77.0.30.70 03:18, 14. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Heizöl andicken?

[Quelltext bearbeiten]

Ich denke gerade über kostengünstige Alternativen zu Brennpastekochern nach. Feuerdosen sind nicht schlecht (und ich verstehe wirklich nicht, warum das Militär die nicht an die Truppe ausgibt: die sind leichter und billiger als Brennpaste), aber noch billiger als Paraffin wäre Heizöl, bei annähernd gleichem Brennwert. Wäre eine Alternative zu Brennpaste nicht, einen Teig aus Sägemehl und Heizöl zu verwenden? Gegenüber ungebundenen Flüssigbrennstoffen hätte das auch den Vorteil, daß die Schweinerei nicht ausläuft, wenn der Brenner mal umkippt. Oder funktioniert das aus irgendeinem Grund nicht? Wie sehr das rußt, ist dann noch die Frage. An sich könnte man die Brennerdosen auch doppelwandig als TLUDs herstellen, dann sollte das Holz-Heizöl-Zeugs sauber und rauch- und rußarm verbrennen. (Für "kompliziertere" Kocher könnte es Nachfülleinheiten, bestehend aus in Plastik eingeschweißten Sägemehl-Heizöl-"Tabletten", geben.) Gut, die Dosen werden dann schwerer und nehmen mehr Platz weg, was beim Militär ein KO-Kriterium sein könnte. - Ich glaube, ich werde das mal mit meinem Holzvergaser-Campingkocher ausprobieren. --77.0.30.70 04:00, 14. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Navigationsmenü