Diskussion:Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Verzettelung in Abschnitt Untreue-Ermittlungsverfahren
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Verschiebung des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Das Lemma „Bündnis 90/Die Grünen-Bundesvorstand“ ist sehr sperrig. Weder wird der Bundesvorstand der Grünen in der Parteisatzung so bezeichnet, noch wird er innerhalb der Grünen oder in der Öffentlichkeit so genannt. Die Verschiebung des Artikels auf das Lemma „Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen“ wäre deshalb sinnvoll. Was denkt ihr? (Hinweis: Das Gleiche diskutiere ich beim Artikel Die-Linke-Parteivorstand.) --TimDemisch (Diskussion) 22:31, 20. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

+1. Das Lemma »Bündnis 90/Die Grünen-Bundesvorstand« ist zudem orthografisch falsch. — Kowsalat (Diskussion) 11:41, 21. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
+1. Alle angebrachten Argumente sind nachvollziehbar und aus meiner Sicht ausreichend für eine Verschiebung, bin dafür. --Swotty22 (Diskussion) 21:15, 21. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Untreue-Ermittlungsverfahren[Quelltext bearbeiten]

In dem Abschnitt über das Ermittlungsverfahren steht

  • Der Bundesvorstand erhielt Corona-Sonderzahlungen

Es fehlt die Erklärung, warum das als Untreue angesehen wird:

das könnte so lauten:
ein Vorstand, ein Geschäftsführer, ... darf nicht über sein eigenes Gehalt bestimmen (und dazu ein Verweis auf die Rechtsgrundlage), sondern nur über das Gehalt der abhängig Beschäftigten.

oder so ähnlich. --Goesseln (Diskussion) 14:42, 22. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Den Abschnitt gibt´s im Artikel nicht . Es gab mal einen eigenen Artikel " Coronabonus - Affäre". Der wurde samt Löschdiskussion entfernt. Ich war mit einer Minderheit auch der Meinung , dass man nicht die Schlagzeile , sondern die Zusammenhänge genauer darstellen sollte . Das hat sich aber nicht durchgesetzt --H.F.Bär (Diskussion) 09:19, 9. Feb. 2022 (CET)Beantworten
den Abschnitt gibt es nicht mehr, er wurde "aus Gründen" entfernt. --Goesseln (Diskussion) 10:18, 9. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Das Verfahren wurde eingestellt. Der Verdacht habe sich nicht bestätigt, es liege kein strafbares Verhalten vor, teilte die Berliner Staatsanwaltschaft mit. Rheinische Post, 31. 3. 22, P5. --Logo 20:33, 31. Mär. 2022 (CEST)Beantworten

+1 gem. dpa/LTO - auf verschiedene WP-Artikel bezogen hat sich die Einstufung als Newstickeritis bestätigt. --Verzettelung 🇺🇦 (Diskussion) 20:49, 31. Mär. 2022 (CEST)Beantworten