Diskussion:Martin Sellner

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Letzter Kommentar: vor 10 Stunden von Verzettelung in Abschnitt Update: Einreiseverbot besteht
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Update: Einreiseverbot besteht

[Quelltext bearbeiten]

Nach zwei rechtsextremen Quellen bestätigt nun der SPIEGEL, daß gegen Sellner ein Einreiseverbot verhängt wurde. Nach § 6 FreizügG/EU Absatz 1 Satz 2 hat die Bundespolizei bereits eine Weisung erhalten. “Sellner droht bei erneuter Einreise sofortige Abschiebung”

spiegel.de https://www.spiegel.de/politik/deutschland/nach-geheimtreffen-in-potsdam-sellner-droht-bei-erneuter-einreise-sofortige-abschiebung-a-34606aa1-ccbc-43cc-bb16-7d89a3a292e9 --2A02:8071:6170:D940:9C02:E806:3AD9:FB4B 20:08, 27. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Gut. --Φ (Diskussion) 21:00, 27. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Das ist Gegacker um ein noch nicht vollständig gelegtes Ei. Eine Einreisesperre besteht nicht, die Stadt Potsdam prüft noch. Was der Spiegel berichtet (gibt es bei RND ohne Paywall), ist wohl Beobachtende Fahnung (BEFA). Nix Festnahme, nix Abschiebung ("soll", droht"), eher Informationen sammeln bzw. die Zielperson nerven. Ich entferne das, es sollte erst in den Artikel, wenn das Ei vollständig gelegt ist. *Hozro (Diskussion) 08:15, 30. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Jetzt ist rs ja gelegt aber trotzdem steht es falsch im Artikel. Die Stadt Potsdam hat kein Einreiseverbot verhängt, dafür hat sie gar keine Kompetenz. Sie hat es per Antrag bei der zuständigen Landesbehörde erwirkt, diese hat es dann verhängt. Städte können dergleichen nicht "verhängen", das betreffende Gesetz ist ein Bundesgesetz und wird von den Ausländerbehörden der Bundesländer umgesetzt. Gwele kloz (Diskussion) 00:07, 21. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Für die Einleitung besteht mal wieder Update-Bedarf. --Keichwa (Diskussion) 05:56, 1. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Inwiefern bzw. weshalb? --Verzettelung 🇺🇦 (Diskussion) 12:14, 1. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das einreiseverbot wurde aufgehoben. Quelle: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2024-05/martin-sellner-bundesweites-einreiseverbot-aufgehoben --Maxideraxi (Diskussion) 14:29, 1. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Es wurde nicht aufgehoben, sondern die Wirkung aufgeschoben. --Verzettelung 🇺🇦 (Diskussion) 15:01, 1. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
In der Einleitung steht: Mehrere Staaten haben gegen Sellner Einreiseverbote verhängt, darunter Deutschland, die USA, das Vereinigte Königreich. Die Aufzählung suggeriert eine Vergleichbarkeit, welche nicht existiert. Das können wir so nicht stehen lassen. Tatsache ist, dass MS jederzeit nach Deutschland einreisen kann. Also entweder nehmen wir die ganze Aussage heraus oder wir stellen die tatsächliche Lage korrekt dar. --Lukati (Diskussion) 17:16, 1. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das was in der Einleitung steht ist den Worten nach vollkommen korrekt: Deutschland (ausgehend von der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Potsdam) hat ein Einreiseverbot gegen Sellner verhängt. Alles weitere ist, wie auch die anderen aufgezählten Länder betreffend, unten nachzulesen. Ich betone: Auch wenn das Einreiseverbot nach Deutschland seit April 2024 ausgesetzt und aktuell auch formal nicht wirksam ist, so wurde es, wie in der Einleitung korrekt dargestellt, verhängt. Ich sehe somit aktuell keine Notwendigkeit zur Änderung der Einleitung, nicht zuletzt, da in der Einleitung für keines der aufgezählten Länder ein aktuell wirksames Einreiseverbot behauptet wird.
Merkwürdig, dass sich am Wortlaut betreffs des deutschen Einreiseverbots gestört wird, doch anscheind keiner einen Blick auf die anderen aufgezählten Länder wirft... Besteht ein aktuell gültiges Einreiseverbot ins Vereinigte Königreich oder die USA? Nicht, dass die Einleitung dies behaupten würde... Belegt dargestellt ist im Artikeltext lediglich, dass ihm 2018 die Einreise ins Vereinigte Königreich verweigert wurde, wohlgemerkt ohne näher darauf einzugehen, unter welchen Bedingungen und wie lange etwaig dieses Einreiseverbot wirksam geworden ist. Desgleichen die USA betreffend: Das Einreiseverbot in die USA wird im Artikeltext lediglich ergânzt um die Jahresangabe 2019 wiederholt, ohne jedoch darzustellen, dass es sich um eine konkrete Verweigerung der Einreisegenehmigung gehandelt hat, wobei fraglich ist, ob ein weitergehendes Einreiseverbot verhängt wurde.
Irgendwelche Relativierungen oder Erklärungen zum deutschen Einreiseverbot halte ich demnach sowie aufgrund der Anforderungen an eine WP:Einleitung für vollkommen entbehrlich bzw. deplatziert. Fazit: Die aktuellen Ausführungen sind neutral-sachlich korrekt. --Verzettelung 🇺🇦 (Diskussion) 18:31, 1. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Die Formulierung in der Einleitung kann leicht missverstanden werden. Das sollte man vermeiden. In der Sache erinnere ich an Michael Kohlhaas. --Keichwa (Diskussion) 19:19, 1. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Leider minimal falsch. Die Behörde sitzt zwar in Potsdam, ist aber eine Landesbehörde, die nach den Festlegungen des Bundes handelt. Die Stadt Potsdam hat da nichts zu entscheiden, sie hat das auch nicht getan sondern dieses Einreiseverbot bei der Landesbehörde beantragt und die hat es dann verhängt. Das ist keine Wortklauberei sondern deutsches Recht, mir wäre ehrlich gesagt auch nicht wohl dabei, wenn jede Stadt nach ihrem Ermessen bundesweite Einreiseverbote oder ähnliches weit außerhalb ihres Geltungsbereichs verhängen könnte. Der Föderalismus ist im Grundgesetz verankert und das ist gut so. --86.253.189.199 19:28, 1. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ja, die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg ist rechtlich zuständig für die Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechts, doch geht die Initiative hier laut Quellenlage von der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Potsdam aus (bzw. soll, je nachdem welches journalistische Werk man als Quelle heranzieht, die „Ausländerbehörde der brandenburgischen Landeshauptstadt“ bzw. die „Potsdamer Ausländerbehörde“ das Einreiseverbot erlassen haben, während offenbar keine Quelle die in Eisenhüttenstadt sitzende Zentrale Ausländerbehörde diesbezüglich anführt), die verpflichtet ist, „der Zentralen Ausländerbehörde unverzüglich Tatsachen zu melden, die einen Verlust des Freizügigkeitsrechtes gemäß § 6 Absatz 1 des Freizügigkeitsgesetzes/EU begründen können“ (§ 3 AuslRZV). Daher meine die Quellenlage wiedergehende Formulierung „ausgehend von“.
Die Formulierung in der Einleitung halte ich nicht für (allzu) missverständlich, sondern eher für sehr gelungen mit Blick auf den neutralen Standpunkt und sonstige enzyklopädische Erfordernisse, doch ist so etwas selbstverständlich Ansichtssache. Klar, nicht jeder Leser wird anhand der Einleitung erfassen, dass die benannten Einreiseverbot am Tage des Lesens nicht Bestand haben müssen. Anhand der Einleitung wird kein einziger Leser erfassen, was Sellner zum Akteur/Aktivisten macht, wer ihn weshalb als rechtsextrem einstuft usw. Eine Zusammenfassung fasst die wichtigsten Inhalte prägnant zusammen, sie begründet, interpretiert und wertet jedoch nicht... --Verzettelung 🇺🇦 (Diskussion) 20:10, 1. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Klar verständlich wäre die Formulierung "... haben ... umstrittene Einreiseverbote verhängt ... (für D wurde die Verfügung zunächst gerichtlich zurückgewiesen." Alternativ kann meinetwegen D in der Einleitung auch komplett entfallen -- wir wollen ja niemanden verunsichern. --Keichwa (Diskussion) 15:02, 2. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Welche seriöse Quelle spricht hier denn von „umstrittenen Einreiseverboten“? Es handelt sich um eine aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen das Verbot, das objektiv erteilt worden ist. --Gustav (Diskussion) 15:38, 2. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
In der Aussage ist das alles verquer. Die Wirkung des Verbot wurde aufgeschoben, dem Widerspruch wurde zumindest bis auf weiteres stattgegeben. Verbot war unzureichend begründet. So stellt sich mir als juristischem Laien die Lage dar. - Hier ist nachzulesen, wie man Einleitungen verfassen soll: https://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Ausschreitungen_in_Chemnitz_2018#Bitte_Belege_f%C3%BCr_diese_Aussage (kein Permalink, also schnell nachschauen); ich meine natürlich die Antwort auf Bitte nach Beleg. --Keichwa (Diskussion) 08:56, 6. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
scnr: oh Wunder, schau, was ich oben verlinkt habe: WP:Einleitung. An der umseitigen Einleitung ist nichts verquer. Der wesentliche Aspekt ist, dass Einreiseverbote erklärt wurden, allein darauf stellt der betreffende Satz ab; die Details (Jahr, Gründe, Rechtliches...) dazu sind dann im Artikeltext nachzulesen (die USA und UK betr. übeigens noch lückenhaft, da es dort an validen Quellen zum von Sellner beschrittenen Rechtsweg mangelt - so hat er im UK definitiv den Rechtsweg beschritten, wie nicht WP:Q-konformen Quellen zu entnehmen ist, jedoch ist er damit nicht weit gekommen, hat es insbes. nicht mehr vorm Brexit bis zum EuGH geschafft...). Ein Kompromiss könnte ggf. sein, dass auf die Anführung der Länder in der Einleitung ganz verzichtet wird, was ich jedoch aus nachfolgenden Gründen nicht begrüßen würde: Erstens handelt es sich nicht um irgendwelche Länder, sondern um Länder, in denen die Meinungsfreiheit ein gewichtiges Rechtsgut ist. Zweitens handelt es sich um Länder, in denen diese Szene eine besondere Aufmerksamkeit erfährt. Drittens wird so bereits in der Einleitung die Vernetzung und ein weit über Österreich und den deutschsprachigen Raum hinausgehender Betätigungsraum Sellners erkennbar. --Verzettelung 🇺🇦 (Diskussion) 11:23, 6. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Ein Porträt in der FAZ

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Gerade ist ein ausführlicher Bericht über (und mit) Martin Sellner in der FAZ erschienen: Was hat Martin Sellner vor?. Einer der ganz wenigen Berichte (der einzige?) in einem deutschsprachigen Leitmedium seit Potsdam, der sich eingehend mit der Person und seinen Zielen auseinandersetzt. --Lukati (Diskussion) 18:09, 3. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Vertreibung deutscher Staatsbürger mit ausländischen Wurzeln?

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Im Artikel heißt es im Abschnitt "Politische Aktivitäten" aktuell:

Laut Recherchen von Correctiv war Sellner Ende November 2023 Vortragender bei einem Treffen in Potsdam mit anderen Rechtsextremisten, u. a. von der AfD (so wohl auch Roland Hartwig, persönlicher Referent Alice Weidels) sowie Mitgliedern von CDU und des Vereins Werteunion, an dem über einen „Masterplan zur Remigration“ – der Vertreibung von Ausländern und deutschen Staatsbürgern mit „ausländischen Wurzeln“ aus Deutschland – beraten wurde.

Als Quelle wird dieser Bericht des Deutschlandfunks angegeben. Im Bericht heißt es:

Laut „Correctiv“ ging es um das in rechten Kreisen verbreitete Vorhaben der sogenannten „Remigration“ – also Asylbewerber, Ausländer mit Bleiberecht und deutsche Staatsbürger außer Landes zu schaffen.

Der Deutschlandfunk behauptet hier ausdrücklich nicht, dass bei dem Treffen die Ausweisung deutscher Staatsbürger mit ausländischen Wurzeln besprochen worden sei. Er behauptet nur, dass der Begriff "Remigration" dies bedeute. Martin Sellner hat geäußert, dass es bei dem Treffen nicht um die Ausweisung deutscher Staatsbürger gegangen sei (siehe hier):

Der Chef der Identitären Bewegung Österreich, Martin Sellner, widerspricht Vorwürfen, er habe gemeinsam mit AfD-Politikern die „Vertreibung“ von Millionen Menschen geplant. Der Begriff sei zu keinem Zeitpunkt gefallen, sagte Sellner der JUNGEN FREIHEIT. Die Nachrichtenseite Correctiv hatte zuvor über ein Treffen zwischen Identitären und Parteimitgliedern berichtet, bei dem angeblich ein derartiges Vorhaben besprochen worden sein soll.

Es gebe auch keinen „geheimen“ Remigrationsplan, betont Sellner. „Alle Punkte, die ich im Vortrag angesprochen habe, vertrete ich auch öffentlich und werden im patriotischen Lager breit und öffentlich diskutiert. Die vermeintlichen Zitate aus meinem Vortrag wurden sinnentstellend gekürzt und verzerrt.“ Er habe während des Vortrags mehrfach deutlich gemacht, daß keine Unterschiede zwischen deutschen Staatsbürgern gemacht werden dürften.

Der teilnehmende Staatsrechtler Ulrich Vosgerau äußerte sich nach dem Treffen in die gleiche Richtung:

Es ist dort nach meiner Erinnerung von niemandem gesagt worden, es sollten Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben, irgendwie repatriiert oder ausgebürgert werden. Dies wäre ja rechtlich normalerweise auch gar nicht möglich.

Insofern ist zumindest strittig, was bei dem Treffen genau besprochen worden ist. Die aktuelle Formulierung, welche insinuiert bei dem Treffen sei es um die Vertreibung deutscher Staatsbürger mit ausländischen Wurzeln gegangen, wird dem nicht gerecht und sollte überarbeitet werden.--~~~~ --2003:E5:5F11:AE06:785A:2ADE:E288:AFC4 12:12, 17. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Dass Sellner darüber geredet hat, wie man „nicht assimilierte Staatsbürger“ aus dem Land kriegt, ist meines Wissens unstrittig: Man müsse einen „hohen Anpassungsdruck“ auf die Menschen ausüben, zum Beispiel über „maßgeschneiderte Gesetze“. Remigration sei nicht auf die Schnelle zu machen, es handele sich um „ein Jahrzehnteprojekt“, schreibt Correctiv. Diese Aussagen waren nicht Gegenstand von einstweiligen Verfügungen, wie sie Vosgerau vor dem Landgericht Hamburg (mit nur teilweisem Erfolg) erwirken wollte. Insofern sehe ich nicht, dass da jetzt was an der Darstellung im Artikel geändert werden sollte: Es steht eine breit rezipierte Darstellung einer reputablen Quelle gegen die interessierte Einzelaussage eines Einzelnen. Alles Gute zum Ramadan --Φ (Diskussion) 12:26, 17. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Welches ist die von dir gemeinte "reputable[n] Quelle"? --Keichwa (Diskussion) 07:07, 20. Mär. 2024 (CET)Beantworten