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Liste der Baudenkmäler in Steinberg am See

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der Oberpfälzer Gemeinde Steinberg am See zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Die Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 22. März 2018 wieder und umfasst zwei Baudenkmäler.

Baudenkmäler nach Ortsteilen

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Nittenauer Straße 11; Wiesenstraße 2
(Standort)
Katholische Kirche St. Wendelin Flachgedecktes Langhaus mit Walmdach und eingezogenem Polygonalchor, 17./18. Jahrhundert, Nordturm mit Zwiebeldach über profiliertem Traufgesims, wohl später; mit Ausstattung;

Leichenhaus, Walmdachbau aus Granitquadermauerwerk mit arkadenartig geöffneter Vorhalle, 1926.

D-3-76-168-1 BW
Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Oder 11 a
(Standort)
Ehemaliges Wohnstallhaus Zweigeschossiger und verputzter Massivbau mit Halbwalmdach und giebelseitiger Rundbogennische, Türgewände bezeichnet mit „1899“. D-3-76-168-3 BW

Ehemalige Baudenkmäler

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In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Steinberg
Schloßgasse 1
(Standort)
Ehemaliges Hofmark-Schlösschen, jetzt Gasthaus zum Schloss Satteldachbau, im Kern 1700;

Wappenstein, Anfang 19. Jahrhundert; im Flur.

D-3-76-168-2 BW
  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.