„Solvabilitätsspanne“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[gesichtete Version][ungesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
IluvatarBot (Diskussion | Beiträge)
Amarillo87 (Diskussion | Beiträge)
Zeile 17: Zeile 17:


== Weblinks ==
== Weblinks ==
* [http://www.bafin.de/SharedDocs/Aufsichtsrecht/DE/Verordnungen/kapausstv__ab__100101.html BaFin: Kapitalausstattungs-Verordnung (KapAusstV) (in der ab 01.01.2010 gültigen Fassung)]
* [http://www.gesetze-im-internet.de/kapausstv_1983/ Kapitalausstattungs-Verordnung (KapAusstV)]

Synopsen zu den Veränderungen der KapAusstV, inkl. der ab 01.01.2010 gültigen Fassung:

* [http://www.buzer.de/gesetz/5434/l.htm Synopsen der KapAusstV]


{{SORTIERUNG:Solvabilitatsspanne}}
{{SORTIERUNG:Solvabilitatsspanne}}
[[Kategorie:Versicherungswesen]]
[[Kategorie:Versicherungswesen]]

[[ru:Маржа платёжеспособности]]

Version vom 18. März 2012, 11:45 Uhr

Die Solvabilitätsspanne ist ein Begriff aus dem Versicherungswesen. Die Solvabilitätsspanne ist hierbei ein Soll- oder Mindestbetrag für die Eigenmittel, die ein Versicherer zur Währung der Belange der Versicherungsnehmer haben muss. Sie ist ein Baustein der Solvabilität. Eigenmittel sind - vereinfacht dargestellt - ein Kapital-Puffer, der extreme, über die Beitragseinnahmen hinausgehende Schäden absichern soll. Die Höhe der Solvabilitätsspanne bestimmt sich auf Grund der Verordnung über die Kapitalausstattung von Versicherungsunternehmen (KapAusstV).


Die Solvabilitätsspanne ergibt sich für die Schadenversicherung hiernach aus dem Maximum zweier Indizes:

  1. Beitragsindex
  2. Schadenindex

Das Ergebnis wird dann Soll- Solvabilität genannt. Zur Durchführung des Solvabilitätstests wird die Ist - Solvabilität mit der Soll - Solvabilität verglichen. Ist die Soll-Solvabilität niedriger als die Ist-Solvabilität, gilt der Test als bestanden. Es wird erwartet, dass sich im Laufe der nächsten Jahre diese Art des Solvabilitätstests verschwinden wird und an seine Stelle Methoden treten, welche tatsächlich die zu Grunde liegenden Risiken messen (Solvency II).

Die Berechnung:

  1. Beitragsindex (18 % x Bruttoprämien (für Prämienvolumen bis 57,5 Mio. €) + 16 % der Bruttoprämien (für Prämienvolumen über 57,5 Mio. €)) x Selbstbehaltquote (mind. 50 %)
  2. Schadenindex (26 % x Bruttoschäden (für Schadenaufwendungen bis 40,3 Mio. €) + 23 % der Bruttoschäden (für Schadenvolumen über 40,3 Mio. €)) x Selbstbehaltquote (mind. 50 %)

Weblinks

Synopsen zu den Veränderungen der KapAusstV, inkl. der ab 01.01.2010 gültigen Fassung: