„Wasserschutzgebiet Blumenthal“ – Versionsunterschied

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Aus dem Grundwasser wird der Bedarf für rund 100.000 Menschen gedeckt. Die Grenzen des Gebietes wurden 1986 festgelegt. Rechtsgrundlage war § 47 des Bremischen Wassergesetzes (BremWG).<ref>http://www.bundesrecht24.de/cgi-bin/lexsoft/bundesrecht24.cgi?chosenIndex=0708&source=link&highlighting=off&xid=168696,58</ref> Durch Gesetzesänderungen in Deutschland und auch auf europäischer Ebene gibt es inzwischen geänderte Anforderungen, so dass eine neue Bestimmung der Gebietsgrenzen erforderlich wurde. Hierzu sind allerdings Abstimmungen mit Niedersachsen erforderlich.<ref>http://www.weser-kurier.de/bremen_artikel,-Strenge-Regeln-zum-Wasserschutzgebiet-_arid,747698.html</ref> Seit der Änderung des [[Wasserhaushaltsgesetz]]es (WHG) 2010 gibt es in Deutschland viele einheitliche Vorgaben, so dass die Länder nur noch einen geringen Entscheidungsspielraum haben.
Aus dem Grundwasser wird der Bedarf für rund 100.000 Menschen gedeckt. Die Grenzen des Gebietes wurden 1986 festgelegt. Rechtsgrundlage war § 47 des Bremischen Wassergesetzes (BremWG).<ref>http://www.bundesrecht24.de/cgi-bin/lexsoft/bundesrecht24.cgi?chosenIndex=0708&source=link&highlighting=off&xid=168696,58</ref> Durch Gesetzesänderungen in Deutschland und auch auf europäischer Ebene gibt es inzwischen geänderte Anforderungen, so dass eine neue Bestimmung der Gebietsgrenzen erforderlich wurde. Hierzu sind allerdings Abstimmungen mit Niedersachsen erforderlich.<ref>http://www.weser-kurier.de/bremen_artikel,-Strenge-Regeln-zum-Wasserschutzgebiet-_arid,747698.html</ref> Seit der Änderung des [[Wasserhaushaltsgesetz]]es (WHG) 2010 gibt es in Deutschland viele einheitliche Vorgaben, so dass die Länder nur noch einen geringen Entscheidungsspielraum haben.


Das Trinkwasser wird seit 1928 im [[Wasserwerk Blumenthal]] gefördert und aufbereitet. Aufgrund der Lage des umliegenden Siedlungsgebietes auf Höhen bis zu 35 Metern muss der Druck in den Wasserleitungen entsprechend erhöht werden. Hierzu wurde der 50&nbsp;m&nbsp;hohe [[Wasserturm Blumenthal]] gebaut. Dadurch ist auch eine Wasserversorgung bei Stromausfall möglich. Der Wasserspeicher im Turm fasst 300&nbsp;Kubikmeter.<ref>http://www.blumenthal.de/content/sightseeing/der-wasserturm</ref> Dieses Wasserwerk wurde nach der Eingemeindung Blumenthals 1939 von den Städtischen Werken in Bremen übernommen.
Das Trinkwasser wird seit 1928 im Wasserwerk Blumenthal gefördert und aufbereitet. Aufgrund der Lage des umliegenden Siedlungsgebietes auf Höhen bis zu 35 Metern muss der Druck in den Wasserleitungen entsprechend erhöht werden. Hierzu wurde der 50&nbsp;m&nbsp;hohe [[Wasserturm Blumenthal]] gebaut. Dadurch ist auch eine Wasserversorgung bei Stromausfall möglich. Der Wasserspeicher im Turm fasst 300&nbsp;Kubikmeter.<ref>http://www.blumenthal.de/content/sightseeing/der-wasserturm</ref> Dieses Wasserwerk wurde nach der Eingemeindung Blumenthals 1939 von den Städtischen Werken in Bremen übernommen. Gegenwärtig deckt die swb als Rechtsnachfolger der [[Stadtwerke Bremen]] etwa 20 Prozent des Trinkwasserbedarfs der Bremer Bevölkerung aus dem Wasserwerk in Blumenthal.<ref>https://www.swb-gruppe.de/ueber-swb/unternehmen/wasserwerke.php</ref>


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 7. September 2017, 17:55 Uhr

Wasserwerk Blumenthal mit Klärbecken
Wasserturm Blumenthal

Das Wasserschutzgebiet Blumenthal ist ein Schutzgebiet in der Stadt Bremen und im umliegenden Gebiet des Bundeslandes Niedersachsen, das der Versorgung mit Trinkwasser dient. Es umfasst eine Fläche von 12 Quadratkilometern in Blumenthal und 19 Quadratkilometern in Beckedorf. In der Schutzzone III liegt unter anderem das Tanklager Farge.[1]

Aus dem Grundwasser wird der Bedarf für rund 100.000 Menschen gedeckt. Die Grenzen des Gebietes wurden 1986 festgelegt. Rechtsgrundlage war § 47 des Bremischen Wassergesetzes (BremWG).[2] Durch Gesetzesänderungen in Deutschland und auch auf europäischer Ebene gibt es inzwischen geänderte Anforderungen, so dass eine neue Bestimmung der Gebietsgrenzen erforderlich wurde. Hierzu sind allerdings Abstimmungen mit Niedersachsen erforderlich.[3] Seit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) 2010 gibt es in Deutschland viele einheitliche Vorgaben, so dass die Länder nur noch einen geringen Entscheidungsspielraum haben.

Das Trinkwasser wird seit 1928 im Wasserwerk Blumenthal gefördert und aufbereitet. Aufgrund der Lage des umliegenden Siedlungsgebietes auf Höhen bis zu 35 Metern muss der Druck in den Wasserleitungen entsprechend erhöht werden. Hierzu wurde der 50 m hohe Wasserturm Blumenthal gebaut. Dadurch ist auch eine Wasserversorgung bei Stromausfall möglich. Der Wasserspeicher im Turm fasst 300 Kubikmeter.[4] Dieses Wasserwerk wurde nach der Eingemeindung Blumenthals 1939 von den Städtischen Werken in Bremen übernommen. Gegenwärtig deckt die swb als Rechtsnachfolger der Stadtwerke Bremen etwa 20 Prozent des Trinkwasserbedarfs der Bremer Bevölkerung aus dem Wasserwerk in Blumenthal.[5]

Einzelnachweise

  1. http://www.landkreis-osterholz.de/medien/dokumente/wsg_vo_blumenthal.pdf
  2. http://www.bundesrecht24.de/cgi-bin/lexsoft/bundesrecht24.cgi?chosenIndex=0708&source=link&highlighting=off&xid=168696,58
  3. http://www.weser-kurier.de/bremen_artikel,-Strenge-Regeln-zum-Wasserschutzgebiet-_arid,747698.html
  4. http://www.blumenthal.de/content/sightseeing/der-wasserturm
  5. https://www.swb-gruppe.de/ueber-swb/unternehmen/wasserwerke.php