Kostendach
Das Kostendach legt eine Preis-Obergrenze fest, z. B. auf Grund eines Angebotes eines Unternehmers. Die genauen Bedingungen können in einem Werkvertrag festgelegt werden.
Abrechnung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]„Der Kostendachpreis ist der maximale Preis, den der (Kunde) für die im Werkvertrag vereinbarte Leistung bezahlen muss.“[1] Wenn es zwischen den Parteien vertraglich vereinbart wurde, kann z. B. wie folgt abgerechnet werden. Zuerst werden die Kosten nach effektivem Aufwand ermittelt. Danach ergeben sich folgende zwei Möglichkeiten:
- Liegt der effektive Aufwand über dem vertraglichen Kostendach, wird als Abrechnungssumme der Betrag des Kostendaches verrechnet. Den Betrag, welcher über dem Kostendach liegt, muss der Unternehmer auf seine Kosten übernehmen.
- Liegen die Kosten unter dem Kostendach, wird, wenn vertraglich nichts anderes abgemacht wurde, die Differenz von effektivem Aufwand und Kostendach-Betrag zu je 50 % von Auftragnehmer und Auftraggeber übernommen.
Dazu ein Beispiel:
Betrag | |
---|---|
Kostendach | 100.000,– |
effektiver Aufwand | 90.000,– |
Differenzbetrag | 10.000,– |
Kostenaufteilung Auftraggeber/Unternehmer je (Differenzbetrag geteilt durch 2) |
5.000,– |
Auftraggeber bezahlt Unternehmer | 95.000,– |