Bezirksamt (Bayern)
Das Bezirksamt war im Königreich Bayern und später im Freistaat Bayern seit dem 1. Juli 1862 die Verwaltungsbehörde der Unterstufe.
Dabei meinte Bezirksamt sowohl die Behörde im administrativen Sinne als auch den Amtsbezirk im geographischen Sinne. Der Leiter des Bezirksamts war der Bezirksamtmann, seit 1919 Bezirksoberamtmann.[1]
Bis Juni 1862 waren im Königreich Bayern die Landgerichte, die heute zur Abgrenzung häufig als Landgericht älterer Ordnung bezeichnet werden, neben Justizaufgaben auch mit den Aufgaben der unteren Ebene der Verwaltung betraut. Zum 1. Januar 1939 wurden die Bezirksämter von den Landratsämtern abgelöst und entsprechend umbenannt.
Einzelnachweise
- ↑ Bayerische Landesgeschichte. (PDF; 4,37 MB) Hanns-Seidel-Stiftung/Reinhard Heydenreuter, Birgit Strobl, September 2009, archiviert vom am 3. Mai 2014; abgerufen am 31. August 2013.