„Abstammungsnachweis“ – Versionsunterschied

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Bei einem '''Abstammungsnachweis'''<!-- resp. '''Abstammungsschein'''? --> wird auf der Grundlage der [[Genetik]] der Nachweis erbracht, dass ein [[Kind]] von einem bestimmten Mann als [[Vater]] abstammt, wenn es dafür mehrere [[Zeuge]]n gibt.

1926 wurde in [[Wien]] durch ein [[Anthropologie|anthropologisch]]es Gutachten der erste wissenschaftliche Nachweis über die Abstammung eines Kindes von einem bestimmten Mann geführt. Der Wiener Oberste Gerichtshof verfügte am 23.&nbsp;April 1931, dass das Fehlen einer erbbiologischen Untersuchung in einem Vaterschaftsprozeß ein Verfahrensmangel sei.

In den letzten Jahren ist das anthropologische Ähnlichkeitsgutachten durch die molekulargenetische [[Abstammungsgutachten]] ersetzt worden.
In den letzten Jahren ist das anthropologische Ähnlichkeitsgutachten durch die molekulargenetische [[Abstammungsgutachten]] ersetzt worden.



Version vom 22. September 2011, 12:00 Uhr

Bei In den letzten Jahren ist das anthropologische Ähnlichkeitsgutachten durch die molekulargenetische Abstammungsgutachten ersetzt worden.

Siehe auch

Literatur

  • nationalsozialistische Originalquelle
    • Otto Reche: Zur Geschichte des biologischen Abstammungsnachweises in Deutschland. In: Volk und Rasse. Bd. 13. 1938. S. 369–375.
  • kritische Literatur
    • Hans-Peter Kröner: Von der Vaterschaftsbestimmung zum Rassegutachten. Der erbbiologische Ähnlichkeitsvergleich als ‚österreichisch-deutsches‘ Projekt. In: Berichte zur Wissenschaftsgeschichte. Bd. 1322. 1999 S. 257–264.
    • Georg Lilienthal: Das erb- und rassenkundliche Abstammungsgutachten. In: Jahrbuch des Instituts für Geschichte der Medizin der Robert Bosch Stiftung. Bd. 136. 1987. S. 71–91.