„Abstammungsnachweis“ – Versionsunterschied
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Bei einem '''Abstammungsnachweis'''<!-- resp. '''Abstammungsschein'''? --> wird auf der Grundlage der [[Genetik]] der Nachweis erbracht, dass ein [[Kind]] von einem bestimmten Mann als [[Vater]] abstammt, wenn es dafür mehrere [[Zeuge]]n gibt. |
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1926 wurde in [[Wien]] durch ein [[Anthropologie|anthropologisch]]es Gutachten der erste wissenschaftliche Nachweis über die Abstammung eines Kindes von einem bestimmten Mann geführt. Der Wiener Oberste Gerichtshof verfügte am 23. April 1931, dass das Fehlen einer erbbiologischen Untersuchung in einem Vaterschaftsprozeß ein Verfahrensmangel sei. |
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In den letzten Jahren ist das anthropologische Ähnlichkeitsgutachten durch die molekulargenetische [[Abstammungsgutachten]] ersetzt worden. |
In den letzten Jahren ist das anthropologische Ähnlichkeitsgutachten durch die molekulargenetische [[Abstammungsgutachten]] ersetzt worden. |
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Version vom 22. September 2011, 12:00 Uhr
Bei In den letzten Jahren ist das anthropologische Ähnlichkeitsgutachten durch die molekulargenetische Abstammungsgutachten ersetzt worden.
Siehe auch
Literatur
- nationalsozialistische Originalquelle
- Otto Reche: Zur Geschichte des biologischen Abstammungsnachweises in Deutschland. In: Volk und Rasse. Bd. 13. 1938. S. 369–375.
- kritische Literatur
- Hans-Peter Kröner: Von der Vaterschaftsbestimmung zum Rassegutachten. Der erbbiologische Ähnlichkeitsvergleich als ‚österreichisch-deutsches‘ Projekt. In: Berichte zur Wissenschaftsgeschichte. Bd. 1322. 1999 S. 257–264.
- Georg Lilienthal: Das erb- und rassenkundliche Abstammungsgutachten. In: Jahrbuch des Instituts für Geschichte der Medizin der Robert Bosch Stiftung. Bd. 136. 1987. S. 71–91.