Anfüttern

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Das Anfüttern ist ein Begriff aus der Sportfischerei und beschreibt das Locken der anvisierten Beute an den Angelplatz. Oft wird hierfür ein Gemisch aus Paniermehl verwendet, das mit Wasser angefeuchtet zu tennisballgroßen Kugeln geknetet wird. Diese sinken zu Grund und zerfallen zu feinsten Flocken, welche die Fische zwar anlocken, aber nicht sättigen. Anfütterungsboote oder auch Futterboote ermöglichen das Ausbringen von Fischfutter oder Montagen an schwierigen oder weit entfernten Angelplätzen.

Korruption[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Daraus leitet sich auch der juristische Begriff des Anfütterns ab. Dies bezeichnet die (wiederholte) Geschenkvergabe an Politiker oder andere Entscheidungsträger, ohne dass von diesen (zunächst) eine Gegenleistung erwartet wird.[1] In Deutschland wird das Anfüttern häufig als Landschaftspflege bezeichnet und als Bestechung gewertet.[2]

Mit dem neuen Anti-Korruptionsgesetz wurde Anfang 2008 in Österreich jede Geschenkannahme durch Beamte verboten; dies sollte „Anfüttern“ unmöglich machen. Nach Protesten der Wirtschaft und von Veranstaltern von Kulturereignissen (wie etwa der Salzburger Festspiele) wurde die Regelung jedoch im Jahr 2009 wieder gelockert,[3] was insbesondere im Zusammenhang mit der Telekom-Affäre und dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen als Rückschritt kritisiert wurde.[4]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Homepage des Innenministeriums Brandenburg: Glossar Antikorruption. Stand 10. Januar 2009 (Memento des Originals vom 12. August 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.mi.brandenburg.de
  2. Meyers Lexikon: Korruption. Stand 10. Januar 2009 (Memento vom 17. März 2009 im Internet Archive)
  3. Der Standard, 27. August 2011
  4. Die Zeit, 23. Februar 2012