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Datei:Die Kaiserproklamation 1871, Gemälde von 1877.png

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Beschreibung

Anton von Werner: Die Proklamierung des deutschen Kaiserreiches (18. Januar 1871), erste Fassung  wikidata:Q22342640 reasonator:Q22342640
Künstler
Anton von Werner  (1843–1915)  wikidata:Q77324 s:es:Autor:Anton von Werner
 
Anton von Werner
Alternative Namen
Geburtsname: Anton Alexander von Werner
Beschreibung deutscher Maler und Historienmaler
Geburts-/Todesdatum 9. Mai 1843 Auf Wikidata bearbeiten 4. Januar 1915 Auf Wikidata bearbeiten
Geburts-/Todesort Frankfurt (Oder) Berlin
Wirkungsdaten zwischen 1860er Jahre
date QS:P,+1860-00-00T00:00:00Z/8
und 1915
Wirkungsstätte
Paris (zwischen März 1867 und Juli 1868); Rom (zwischen November 1868 und November 1869); Berlin
Normdatei
artist QS:P170,Q77324
image of artwork listed in title parameter on this page
Titel
Die Proklamierung des deutschen Kaiserreiches (18. Januar 1871), erste Fassung
label QS:Lde,"Die Proklamierung des deutschen Kaiserreiches (18. Januar 1871), erste Fassung"
label QS:Len,"The imperial proclamation 1871"
Ist Teil von Die Proklamierung des deutschen Kaiserreiches (18. Januar 1871) Auf Wikidata bearbeiten
Objektart Gemälde Auf Wikidata bearbeiten
Beschreibung
Die Kaiserproklamation von 1871
Datum 1877
date QS:P571,+1877-00-00T00:00:00Z/9
Provenienz
  • 2. Februar 1945: zerstört Auf Wikidata bearbeiten
Herkunft/Fotograf Im Original 4,3 x 7,3 m. Das farbige Original ist verschollen.
Andere Versionen

Lizenz

Dies ist eine originalgetreue fotografische Reproduktion eines zweidimensionalen Kunstwerks. Das Kunstwerk an sich ist aus dem folgenden Grund gemeinfrei:
Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

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Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell16:27, 28. Dez. 2008Vorschaubild der Version vom 16:27, 28. Dez. 20081.923 × 945 (2,46 MB)Michael Reschke{{Information |Description=Die Kaiserproklamation von 1871 |Source=Im Original 4,3 x 7,3 m. Das farbige Original ist verschollen. |Date=1877 |Author=Anton von Werner |Permission= |other_versions= }} Category:Anton von Werner <!--{{ImageUpload|basic}}-

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