BeschreibungEmblem of arms of Wallachia under Șerban Cantacuzino, 1683.png
English: Emblem of Wallachia under Prince Șerban Cantacuzino, one of several variants with the Cantacuzino arms (double-headed eagle) and the Wallachian bird.
Dies ist eine originalgetreue fotografische Reproduktion eines zweidimensionalen Kunstwerks. Das Kunstwerk an sich ist aus dem folgenden Grund gemeinfrei:
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Der Urheber dieses Werks ist 1700 gestorben; es ist daher gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 100 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist.
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/PDMCreative Commons Public Domain Mark 1.0falsefalse
Nach offizieller Ansicht der Wikimedia Foundation sind originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler gemeinfreier Werke gemeinfrei. Diese fotografische Reproduktion wird daher auch als gemeinfrei in den Vereinigten Staaten angesehen. Die Verwendung dieser Werke kann in anderen Rechtssystemen verboten oder nur eingeschränkt erlaubt sein. Zu Details siehe Reuse of PD-Art photographs.
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Dieses Werk ist gemeinfrei in den Vereinigten Staaten, weil es vor dem 1. Januar 1929 veröffentlicht (oder beim U.S. Copyright Office registriert) wurde.
Werke müssen sowohl in den Vereinigten Staaten als auch im Herkunftsland gemeinfrei sein, um auf den Commons hochgeladen werden zu dürfen. Wenn das Werk nicht aus den Vereinigten Staaten stammt, muss die Datei eine zusätzliche Lizenzvorlage zur Anzeige des Urheberrechtsstatus im Herkunftsland besitzen.
(a) Ideen, Theorien, Konzepte, Entdeckungen und Erfindungen, als Teil oder Ganzes eines Werkes, gleichgültig der Art der Verwendung, Veröffentlichung, Erklärung oder Ausführung desgleichen;
(b) Offizielle Texte eines politischen, legislativen, administrativen oder judikiven Hintergrundes, sowie offizielle Übersetzungen desgleichen;
(c) Offizielle Symbole des Staates, staatlicher Behörden und Organisationen, wie beispielsweise Wappen, Siegel, Flaggen, Embleme, Schilder, Abzeichen und Medaillen;
(d) Zahlungsmittel;
(e) Nachrichten- und Presseinformationen;
(f) Einfache Fakten und Daten.
Diese Werke gelten deshalb weltweit als gemeinfrei, wobei im Zweifelsfall für einige dieser Werke nachgewiesen werden sollte, dass keine Urheberrechtsbeschränkungen und/oder -verletzungen innerhalb von Rumänien durch andere Gesetze bestehen.