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(a) Tagesnachrichten oder Einzelheiten zu aktuellen Ereignissen, die regelmäßige Presseinformationen darstellen;
(b) Werke der Volkskunst (Folklore);
(c) offizielle Dokumente politischer, legislativer oder administrativer Natur (Gesetze, Dekrete, Resolutionen, Gerichtsentscheidungen, staatliche Standardnormen usw.), die von Regierungsbehörden im Rahmen ihrer Befugnisse ausgestellt wurden, sowie deren offizielle Übersetzungen;
(d) Staatssymbole der Ukraine, staatliche Auszeichnungen; Symbole und Zeichen der Regierungsbehörden, der Streitkräfte der Ukraine und anderer militärischer Formationen; Symbole von Gebietskörperschaften; Symbole und Zeichen von Unternehmen, Institutionen und Organisationen; (einschließlich Briefmarken)
(e) Münzen und Banknoten;
(f) Fahrpläne, Fernseh- und Rundfunkprogramme, Telefonbücher und andere ähnliche Datenbanken, die nicht den Kriterien der Originalität entsprechen und auf die das sui-generis-Recht (ein besonderes Recht) anwendbar ist;
Entwürfe von Werken, die unter die Abschnitte (d) und (e) fallen, sind, sofern sie nicht offiziell genehmigt wurden, urheberrechtlich geschützt.
Haftungsausschluss Dieses Bild zeigt (oder ähnelt) einem Symbol, das von der Russischen Föderation und ihren Streitkräften oder einer eng mit ihr verbundenen Organisation oder einer anderen Partei zur Befürwortung oder Verherrlichung von Angriffskriegen oder aggressivem Verhalten verwendet wurde.
(a) Tagesnachrichten oder Einzelheiten zu aktuellen Ereignissen, die regelmäßige Presseinformationen darstellen;
(b) Werke der Volkskunst (Folklore);
(c) offizielle Dokumente politischer, legislativer oder administrativer Natur (Gesetze, Dekrete, Resolutionen, Gerichtsentscheidungen, staatliche Standardnormen usw.), die von Regierungsbehörden im Rahmen ihrer Befugnisse ausgestellt wurden, sowie deren offizielle Übersetzungen;
(d) Staatssymbole der Ukraine, staatliche Auszeichnungen; Symbole und Zeichen der Regierungsbehörden, der Streitkräfte der Ukraine und anderer militärischer Formationen; Symbole von Gebietskörperschaften; Symbole und Zeichen von Unternehmen, Institutionen und Organisationen; (einschließlich Briefmarken)
(e) Münzen und Banknoten;
(f) Fahrpläne, Fernseh- und Rundfunkprogramme, Telefonbücher und andere ähnliche Datenbanken, die nicht den Kriterien der Originalität entsprechen und auf die das sui-generis-Recht (ein besonderes Recht) anwendbar ist;
Entwürfe von Werken, die unter die Abschnitte (d) und (e) fallen, sind, sofern sie nicht offiziell genehmigt wurden, urheberrechtlich geschützt.