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Surface Links und Deep Links

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(Weitergeleitet von Deep link)

Die Begriffe Surface Link und Deep Link (deutsch wörtlich „Oberflächenverknüpfung“ und „tiefe Verknüpfung“) werden verwendet, um Hyperlinks zu kategorisieren: Ein Surface Link verweist auf die Eingangsseite einer Internetpräsenz, ein Deep Link verweist hingegen unmittelbar auf eine ganz bestimmte, „tieferliegende“ Unterseite einer Internetpräsenz oder webbasierten Anwendung. Dies kann eine bestimmte Datei, ein einzelner Artikel oder ein offenes Verzeichnis sein.

Der Grund für diese Unterscheidung ist die juristische Diskussion rund um Fragen der Haftung für Hyperlinks. In dieser Hinsicht ist die Bewertung des Einsatzes von Surface Links rechtlich seltener strittig als das Verwenden von Deep Links. Ein Fall, in dem ein Surface Link widerrechtlich, ein Deep Link auf dieselbe Webpräsenz aber rechtskonform wäre, erscheint schwer denkbar. Dieser Artikel beschränkt sich daher auf die spezifischen Aspekte des Einsatzes von Deep Links.

Die beiden Termini stehen in inhaltlichem Zusammenhang mit den Begriffen Surface Web und Deep Web.

Rechtliche Situation

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Der Bundesgerichtshof hat im Paperboy-Urteil vom 17. Juli 2003[1] festgestellt, dass das Setzen von Deep Links rechtmäßig ist. Weder verstoße es gegen urheberrechtliche Bestimmungen, noch sei es wettbewerbswidrig. Insbesondere wurde eine unlautere Ausbeutung von Anbieterleistungen durch das Setzen von Deep Links verneint. Ausdrücklich offengelassen hat der BGH allerdings die Frage, ob das Verlinken unter Umgehung technischer Schutzmaßnahmen (offengelassen auch die genaue Bedeutung dieses Begriffs) rechtswidrig ist.

Am 13. Februar 2014 hat der EuGH im Fall Svensson in ähnlicher Weise entschieden (Az. Rs. C-466/12).

In einem Urteil des BGH vom 10. November 2010 wurde das Umgehen von Maßnahmen zur Zugriffsbeschränkung, wie etwa Session-IDs, als Urheberrechtsverletzung gewertet.[2]

Einzelnachweise

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  1. Paperboy-Entscheidung des BGH zur Zulässigkeit von Deep Links Az. I ZR 259/00 - BGHZ 156, 1
  2. heise online: BGH: Linksetzung kann Urheberrechte verletzen. Abgerufen am 20. September 2017.