„Diskussion:Benedikt König“ – Versionsunterschied

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Artmax in Abschnitt Bildrechte
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Version vom 23. Februar 2010, 20:23 Uhr

Folgende Diskussion habe ich von meiner DS hierher kopiert.--Artmax 17:38, 22. Feb. 2010 (CET)Beantworten

NA ICH DANKE !

Lieber Artmax,

herzlichen Dank für Ihre Ergänzung des Artikels über Benedikt von König. Weiterhin viel Erfolg!

--Chu-Totoro 20:15, 21. Feb. 2010 (CET)Beantworten

PS: Übrigens wurde die Fotografie der Büste von König Wilhelm II. bei Artnet nicht "geklaut" (tsts, welche Wortwahl), sondern ich habe dort angerufen und gefragt. Man hatte nichts gegen eine Verwendung in Wikipedia. Immerhin hätten Sie die Tatsache, dass Benedikt von König diese Büste geschaffen hat, erwähnt lassen können - meinetwegen auch ohne Foto  ;-)

Na, jetzt schwindelst Du aber, oder? Die Fotografie kommt nämlich nicht von artnet, sondern vom Auktionshaus Nagel in Stuttgart. Und nur das und dessen Fotograf kann die Abbildungserlaubnis schriftlich mit einer Mitteilung an Commons erteilen. Insofern: weiterhin WP:URV. Außerdem handelte es sich um eine Büste nach einem Entwurf von König. Weiterhin: ich bin der Ansicht, dass der Benedikt König (siehe Thieme/Becker) heißt. Gibt es eine Quellle für das "von"? Wenn nicht, verschiebe ich in den nächsten Tagen. Grüße --Artmax 21:33, 21. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Ich verbitte mir solche Unterstellungen. Wie oben: WORTWAHL! Da ich das Bild beim Googeln unter "artnet" fand, habe ich selbstverständlich auch dort angerufen, zwecks Verwendung nachgefragt und die Erlaubnis erhalten. Was das "von König" angeht, so konsultieren Sie am besten die angegebenen Quellen, nämlich http://www.fr-online.de/in_und_ausland/kultur_und_medien/kunst/1720662_Kunst-Archiv-Darmstadt-Das-Klassentreffen.html, http://www.dafacto.de/artikel/kk/10910/index.html, http://www.museumsvolontaere.de/pdf/Degreif.pdf. sowie http://books.google.de/books?q=%22benedikt+von+k%C3%B6nig%22&btnG=Nach+B%C3%BCchern+suchen. Grüße zurück. --Chu-Totoro 22:02, 21. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Na Sie sind lustig. Statt in sich zu gehen, stören Sie sich an meiner Wortwahl. Hier vielleicht der Gesetzestext zu diesem Delikt, das man auch Diebstahl geistigen Eigentums nennt. (Einen Verbotsirrtum gibt es hier übrigens nicht). Ich möchte die Diskussion hier gerne abschließen. Danke. --Artmax 14:44, 22. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Ich habe Ihnen den Sachverhalt bzgl. des Fotos und des Namens "von König" objektiv dargestellt, rufen Sie gerne bei artnet an und fragen Sie nach. Oder lesen Sie die angegebenen Quellen. Was Ihre Bezeichnung meiner Person als Dieb und Lügner betrifft, so berührt dies bereits strafrechtliches Terrain. Sie desavouieren sich mit Ihrer Ausdrucks- udn Verhaltensweise selbst, offenbar wurden Sie in der Vergangenheit aus guten Grund ein paarmal gesperrt. Ich werde jetzt MEINE EIGENEN Beiträge dieses von MIR SELBST initiierten Artikels löschen, Sie können mit dem Rest machen was Sie wollen. Die Diskussion ist für mich an dieser Stelle beendet.--146.234.100.106 16:24, 22. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Vielleicht befasst sich Chu-Totoro als Newbie erst einmal mit den Regeln der Wikipedia, bevor hier losgelegt wird. Eine telefonische Zusage von wem auch immer reicht nicht. Eine Zusage muss per OTRS-Tickett belegt werden. -- 213.39.132.217 17:50, 22. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Weiter oben hieß es: Diskussion beendet. Das gilt auch für alle anderen, die jetzt meinen nachtreten zu müssen. --217.228.78.247 00:34, 23. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Bildrechte

Aus gegebenem Anlass, hier noch einmal kurz gefasst:

  • Abbildungen von sog. Flachware, also Gemälde, Fotografien, Grafiken, Zeichnungen, deren Urheber vor über 70 Jahren (also vor 1940) gestorben sind, können in WP verwendet werden. Diese Abbildungen darf man aus dem Internet (also auch bei Artnet) oder Büchern entnehmen, auch ohne vorher zu fragen.
  • Auf Fotografien von dreidimensionaler Ware (also Kunstgegenstände aller Art, wie Skulpturen, Reliefs, Münzen) lasten zwei Urheberrechte: das des Objektschöpfers und das des Fotografen. Sie sind nur gemeinfrei und für WP verwendbar, wenn beide vor über 70 Jahren (also vor 1940) gestorben sind. Ist der Objektschöpfer, nicht aber der Fotograf des Objekts vor über 70 Jahre gestorben, so stehen dem Fotograf oder seinen Erben das alleinige Urheberrecht an der Fotografie zu.

Eine unautorisierte oder falsch autorisierte (auch eine unwissentlich falsch autorisierte) Benutzung ist ein Verstoss gegen das Urheberrecht und Diebstahl geistigen Eigentums: „Verwende niemals urheberrechtlich geschütztes Material ohne Einwilligung der Rechteinhaber! Du schadest damit der Wikipedia!” --Artmax 09:45, 23. Feb. 2010 (CET)Beantworten

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