„Diskussion:Reichsacht“ – Versionsunterschied

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Ein wenig brauchbarer Artikel, der mit anachronistischen Vorstellungen ("Reichsgerichte") operiert und keine kompetente Sicht rechtsgeschichtlicher Prozesse erkennen lässt. Keine Literaturangaben, Weblinks. --[[Benutzer:Historiograf|Historiograf]] 21:50, 26. Sep 2004 (CEST)
Ein wenig brauchbarer Artikel, der mit anachronistischen Vorstellungen ("Reichsgerichte") operiert und keine kompetente Sicht rechtsgeschichtlicher Prozesse erkennen lässt. Keine Literaturangaben, Weblinks. --[[Benutzer:Historiograf|Historiograf]] 21:50, 26. Sep 2004 (CEST)

Version vom 5. Oktober 2009, 08:12 Uhr

Wesentliche Änderungen

Ich habe mir erlaubt, erstmal einige wichtige Änderungen vorzunehmen; für eine weiterreichende Überarbeitung des Artikels reicht im Moment die Zeit nicht.

  • Trennung von Mittelalter u. Früher Neuzeit verbessert, sowohl im ersten Einführungstext (ging zu Lasten der Lesbarkeit, das gebe ich zu) als auch durch Verschiebung Karls, da die Neuzeit allgemein ab 1500 gilt.
  • Bezug zu den wesentlichen Reichsgesetzen unter Kaiser Friedrich II. wurde vorgenommen, i. e. die Confoederatio von 1220 und der Reichslandfrieden von 1235. Hier sollte noch eine Erläuterung eingefügt werden, warum diese Paragraphen erlassen wurden, besonders zu 1235.
  • Ergänzung der Literaturliste um das Buch von E. Klingelhöfer. Man sollte bei der Lektüre seines Werkes durchaus kritisch sein, da er eine Tendenz zur nationalen Perspektive hat (wie fast alle Autoren vor 1960), er analysiert aber die Entwicklung im 13. Jhd. sehr genau, darunter eben auch die der Acht.

- Ich hoffe, es ist recht so, Westwind 03:01, 5. Sep 2006 (CEST)

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Ein wenig brauchbarer Artikel, der mit anachronistischen Vorstellungen ("Reichsgerichte") operiert und keine kompetente Sicht rechtsgeschichtlicher Prozesse erkennen lässt. Keine Literaturangaben, Weblinks. --Historiograf 21:50, 26. Sep 2004 (CEST)

Du bist vom Fach – was hindert dich daran, den Artikel zu verbessern? --Rosenzweig 20:46, 24. Apr 2005 (CEST)

1180 Heinrich der Löwe, wegen seiner Weigerung, Kaiser Friedrich I. Barbarossa militärisch zu unterstützen, Also das kenne ich aus dem Geschichtsunterricht anders (Jahreszahlen nur noch vage erinnert):

  • 1175: Heinrich der Löwe verlangt für genannte militärische Unterstützung (in Italien) die Reichsstadt Goslar (Silberbergwerke!), welche ihm der Kaiser verweigert. Da der Kaiser keinen förmlichen Kriegsaufruf erlassen hat (und dazu müßte er aus Italien nach Deutschland zurück), kann Heinrich nicht zur Hilfe gezwungen werden; Hilfe leistet ein anderer: Graf Otto von Wittelsbach, späterer Herzog von Bayern.
  • 1178: Friedrich Barbarossa beruft einen Hoftag ein, Heinrich der Löwe erscheint gar nicht erst. Aus Rache für die Weigerung sammelt der Kaiser die Klagen kleinerer Fürsten über kleine alltägliche Bagatellfälle gegen den Herzog, ohne, wie sonst für Kaiser üblich, eine Schlichterrolle einzunehmen.
  • 1179: Wegen dieser Vergehen (was weiß ich, kleine Scharmützel von seinen Vögten gegen kleine Grafen vielleicht, jedenfalls alltägliche Sachen) wird er von ein Reichsgericht zitiert. Die Weigerung, Krieger zu schicken, war also der Auslöser, aber nicht der offizielle Anlaß.
  • Vor dem Reichsgericht erscheint Heinrich der Löwe gar nicht erst. Die selbstverständlich eintreffende Folge ist die Reichsacht wegen Majestätsbeleidigung. Außerdem wird er vor ein Lehensgericht zitiert, welches seiner Familie in Abwesenheit Heinrichs die Lehen aberkennt; nach einer Zeit folgt die Oberacht (weiß nicht mehr, ob durch das Lehensgericht oder ein anderes). --84.154.82.63 17:05, 20. Feb 2006 (CET)


Ich schließe mich der oben gegebenen Einschätzung an, dass der Artikel wenig brauchbar ist. Zur Zeit beschäftige ich mich ein wenig mit der Acht, habe dafür aber wenig Zeit. Das, was ich in Kürze in Erfahrung bringen konnte, habe ich in Grundzügen verändernd in den Artikel eingebracht. Leider fehlt mir der zeitliche Rahmen, um eine umfassendere Bearbeitung vorzunehmen.

  • Dem Interessierten rate ich für eine erste Einarbeitung in die Materie die Lektüre des Artikels aus dem Hantwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte
  • Für den Artikel rate ich: er sollte dringend zwischen Mittelalter und Neuzeit unterscheiden und vor allem wesentlich intensiver auf die Rechtsfolgen der Acht eingehen (hier müsste unterteilt werden in persönliche Rechte und Vermögensrechte (Lehen und sonstiges Vermögen), Auswirkungen der Acht auf Ehefrau und Kinder. Außerdem habe ich bei Pötsch: Reichsacht noch eine Unterscheidung sachlicher Art ausmachen können - die Rechtsfolgen bei einem crimen lesae maiestatis sind schärfer als die sonstigen Achtfolgen. Tatbestandlich muss getrennt werden zwischen Acht aufgrund von crimen lesae maiestatis, Landfriedensbruch und Acht wegen prozessualen Ungehorsams (z.B. Contumaxacht).

Personen, die mit der Reichsacht belegt wurden

1706 Kurfürst Max Emanuel von Bayern im wesentlichen wegen eines Allianzvertrages zwischen Ludwig XIV. und Max Emanuel

Reichsacht konnte auch gegen ganze Städte verhängt werden

Hier fehlt mir die Tatsache dass die Reichsacht auch gegen ganze Städte verhängt werden konnte. Siehe zum Beispiel den "Fall Donauwörth"...www.br-online.de/alpha/campus/vor0305/20030516.shtml Ich pflege das mal ein.FreddyE 08:17, 16. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Abschaffung der Reichsacht

Wann wurde denn die Reichsacht abgeschafft? Durch welche Gesetze wurde sie abgelöst? 15:57, 12. Sep. 2008 (CEST)Fenris81

Vogelfreiheit?

Aus dem Artikel geht hervor, dass der Terminus erst nahezu mit dem Ende des Heiligen Römischen Reichs diese diskriminierende Bedeutung bekam, nicht bereits mit den Germanen. Bitte justieren.-- Parakletes 13:53, 24. Apr. 2009 (CEST)Beantworten