Diskussion:Strafgesetzbuch (Österreich)

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 178.113.211.151 in Abschnitt "StGB-AT" als Abgrenzungsbegriff?
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Ganz nebenbei erwähnt, heißt es korrekt "Januar" und nicht Jänner. (nicht signierter Beitrag von 82.113.106.8 (Diskussion | Beiträge) 22:10, 8. Feb. 2009 (CET)) Beantworten

Ganz nebenbei erwähnt, nicht in Österreich. --Björn 22:12, 8. Feb. 2009 (CET)Beantworten

"StGB-AT" als Abgrenzungsbegriff?

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Glaube ich doch eher nicht, denn AT steht doch für Allgemeiner Teil. --Evilboy (remember en:Wikipedia:Assume good faith) 22:10, 18. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Soweit ich weiß wird bei abgrenzungsproblemen öStGB verwendet.--Zoris Trömm 22:14, 18. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Uralt-Thread, aber ja, das ist mir auch gerade passiert, nachdem hier Vandalismus betrieben wird und man für jeden Muggenschiß zum Nachweis genötigt wird. StGB-AT als Abgrenzungsbegriff ist gängig, wird aber auch als Abk. f. den allgemeinen Teil des StGB-DE verwendet. --178.113.211.151 19:18, 12. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Nein, wird es eben nicht. Auch nicht StGB-DE. Das nutzt allein ein Professor der Uni Erlangen und ist daher mangels Begriffsetablierung reine TF. --Label5 (L5) 19:31, 12. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
S. hier. --178.113.211.151 19:33, 12. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Ehebruch

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"Im Jahre 1971 kam es mit der „Kleinen Strafrechtsreform“ zu wesentlichen Änderungen an einzelnen Gesetzen. So wurde beispielsweise die Strafbarkeit von Ehebruch [...] abgeschafft"

Dieser Satz ist falsch, denn die Strafbarkeit von Ehebruch wurde erst 1996 aufgehoben.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12029743

--80.121.82.147 18:03, 13. Mär. 2013 (CET)Beantworten