Dompropst

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Der Dompropst (lateinisch praepositus) ist der Propst, d. h. der Leiter eines Domkapitels. Er ist die höchste Dignität und vertritt das Kapitel nach außen.

In einigen Domkapiteln (Mainzer Domkapitel) gibt es das Amt nicht, die Leitung hat dann der Domdekan.

Status

Der Dompropst wird vom Domkapitel gewählt und vom Bischof eingesetzt.

Seine Aufgaben sind in den Statuten des jeweiligen Domkapitels festgelegt. Der Dompropst vertritt das Kapitel nach außen und ist oft für die Verwaltung der Güter verantwortlich. Die innere Leitung des Kapitels hat meist ein Domdekan.

Literatur

  • Johann Hirnsperger, Dompropst, in: Lexikon des Kirchenrechts, (Lexikon für Theologie und Kirche kompakt), Freiburg 2004, Sp. 214–215.
  • Stephan Haering u. a.: Statuten der deutschen Domkapitel. 2003.