Empirische Adäquatheit

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In der Wissenschaftstheorie bezeichnet empirische Adäquatheit (empirische Angemessenheit) die empirische Bestätigung oder die „Übereinstimmung mit den Fakten“ eines theoretischen Konzeptes oder eines Gesetzes. Dabei wird 'empirische Adäquatheit' von einigen wissenschaftstheoretischen Gruppierungen als das bessere Äquivalent zu dem Begriff der 'Wahrheit einer Theorie' aufgefasst.[1]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Holm Tetens: Wissenschaftstheorie. Eine Einführung. 1. Auflage. U.C. Beck, München 2013, ISBN 978-3-406-65331-5, S. 63.