Energierecht (Deutschland)
Das Energierecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Energiewirtschaft regeln. Im engeren Sinne versteht man unter Energierecht das Recht der leitungsgebundenen Energieversorgung mit Strom und Gas, dessen maßgebliche Vorschriften das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) enthält. Seit einigen Jahren hat die Regelungsdichte im Energierecht erheblich zugenommen und das Energierecht ist vielschichtiger und komplexer geworden.
Allgemeines
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Energierecht ist eine komplexe Rechtsmaterie, die aus Normen des Öffentlichen Rechts und des Privatrechts besteht. Es weist aufgrund der Auswirkungen der Energieerzeugung, der Energieverteilung und des Energieverbrauchs auf Natur und Umwelt zunehmend engere Bezüge zum Umweltrecht auf.
Neben dem Energiewirtschaftsgesetz gibt es eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, die den gesetzlichen Rahmen für den Markt der Energieversorgung bilden. Von zunehmender Bedeutung sind das Umweltenergierecht einerseits und die Vorschriften zum Netzausbau anderseits. Seit vielen Jahren nimmt auch der Einfluss des Europarechts auf die Ausgestaltung des Energierechts zu.
Ziele
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Ziele des Energie(wirtschafts)rechts sind eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Energieversorgung der Allgemeinheit, die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Energie und die Sicherung eines langfristig angelegten, leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs der Energieversorgung; Ziel des nationalen Energierechts ist auch die Umsetzung und Durchsetzung des Energierechts der Europäischen Union (vgl. § 1 EnWG).
Untergebiete
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Energierecht gliedert sich in das Energiewirtschaftsrecht, das Energiekartellrecht, das Energieverbraucherschutzrecht, das Energieumweltrecht und das Energiesicherheitsrecht.[1]
Daneben gibt es andere Rechtsgebiete, die Sonderregelungen für den Energiebereich vorsehen, z. B. das Energiesteuerrecht.
Die gegenwärtig dynamischste Entwicklung nimmt das Energieumweltrecht, das die Förderung erneuerbarer Energien, den Emissionshandel und die Steigerung der Energieeffizienz zum Gegenstand hat. Dieses ist ein Teilgebiet des Umweltenergierechts, das zusätzlich zum Bereich der leitungsgebundenen Energieversorgung auch die Bereiche Wärmeversorgung und Mobilität umfasst; wichtige Gesetze sind u. a. das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen.
Lehre und Forschung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die wichtigsten Forschungseinrichtungen im Bereich des Energierechts sind das Institut für Energiewirtschaftsrecht der Universität zu Köln, das Institut für Berg- und Energierecht der Ruhr-Universität Bochum, das Institut für deutsches und internationales Berg- und Energierecht der TU Clausthal, das Institut für Energiewirtschaftsrecht der Friedrich-Schiller-Universität Jena, das Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin e. V., das Energie-Forschungszentrum Niedersachsen (efzn, Goslar), die Stiftung Umweltenergierecht (Würzburg), die Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik (Leipzig und Berlin) sowie das 2017 gegründete Düsseldorfer Institut für Energierecht der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Jens-Peter Schneider, Christian Theobald (Hrsg.): Recht der Energiewirtschaft – Praxishandbuch. 3. Auflage, C.H. Beck, München 2011, ISBN 978-3-406-60705-9.
- Felix Ekardt, Florian Valentin: Das neue Energierecht. Nomos Verlag, Baden-Baden 2014, ISBN 978-3848-713417.
- Christiane Nill-Theobald, Christian Theobald: Grundzüge des Energiewirtschaftsrechts. Die Liberalisierung der Strom- und Gaswirtschaft. 2. Auflage, C.H. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-57057-5.
- Wolfgang Danner, Christian Theobald (Hrsg.): Energierecht. Kommentar. (Loseblattwerk in 5 Bänden), C.H. Beck, München, ISBN 978-3-406-36464-8.
- Boris Scholtka, Sebastian Helmes: Energiewende 2011. Schwerpunkte der Neuregelungen im Energiewirtschafts- und Energieumweltrecht. In: Neue Juristische Wochenschrift, Nr. 44/2011, 3185.
- Felix Ekardt: Jahrhundertaufgabe Energiewende: Ein Handbuch. Christoph Links Verlag, Berlin 2014, ISBN 978-3-86153-791-5.
- Christian Held, Cornelius Wiesner: Energierecht und Energiewirklichkeit: ein Handbuch für Ausbildung und Praxis nicht nur für Juristen. E&M-Verlag, Hersching 2015, ISBN 978-3-933283-55-9.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Literatur zum Energierecht im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Gesetzeskarte für das Energieversorgungssystem. Karte zentraler Strategien, Gesetze und Verordnungen. (PDF; 414 kB) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, März 2018, abgerufen am 11. Januar 2019.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Franz Jürgen Säcker: Rechtliche Maßnahmen zur Gewährleistung ökologischer und industrieller Sicherheit im Energiesektor (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF). Vortrag auf der interregionalen Konferenz in Kasan (Russland) zu Fragen der industriellen Ökologie und Sicherheit, 5. September 2007.