„Französische Verfassung von 1793“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[gesichtete Version][ungesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
K Änderungen von 87.123.11.35 (Diskussion) auf die letzte Version von KLBot2 zurückgesetzt
Zeile 6: Zeile 6:


Die Mehrheit des [[Nationalkonvent]]s, die zunächst dem Verfassungsentwurf zugestimmt hatte, weigerte sich nach dem erfolgreichen Referendum, die neue Verfassung in Kraft treten zu lassen und beschloss, die damalige provisorische Regierung weiterhin als Revolutionsregierung beizubehalten. Nach dem Ende der Schreckensherrschaft erhielt Frankreich im Herbst 1795 die [[Direktorium (Frankreich)|Direktoriumsverfassung]] mit eingeschränktem Wahlrecht.
Die Mehrheit des [[Nationalkonvent]]s, die zunächst dem Verfassungsentwurf zugestimmt hatte, weigerte sich nach dem erfolgreichen Referendum, die neue Verfassung in Kraft treten zu lassen und beschloss, die damalige provisorische Regierung weiterhin als Revolutionsregierung beizubehalten. Nach dem Ende der Schreckensherrschaft erhielt Frankreich im Herbst 1795 die [[Direktorium (Frankreich)|Direktoriumsverfassung]] mit eingeschränktem Wahlrecht.

Eren ist dünn


== Weblinks ==
== Weblinks ==

Version vom 7. Mai 2013, 11:11 Uhr

Die republikanische Verfassung von 1793

Die Französische Verfassung von 1793, die im Wesentlichen von Marie-Jean Hérault de Séchelles, Georges Couthon und Louis Antoine de Saint-Just konzipiert wurde, war eine Verfassung der Ersten Französischen Republik. Sie wurde am 24. Juni 1793 vom Nationalkonvent verabschiedet und am 10. August 1793 in einer Volksabstimmung mit großer Mehrheit angenommen. Es handelt sich um die erste republikanische Verfassung in Frankreich. Sie gilt als überaus demokratisch, trat aber nie in Kraft, stattdessen übte von Herbst 1793 bis Sommer 1794 der Wohlfahrtsausschuss eine blutige Terrorherrschaft (la grande Terreur) aus.

Inhalt

Die Grundlage der Verfassung war die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vom 26. August 1789. Ziel ist das „allgemeine Glück“ auf Basis der natürlichen und rechtlichen Gleichheit aller Menschen. Als Schlüsselrechte gelten: Freiheit, Gleichheit, Sicherheit und Eigentum („Es bedeutet, dass jeder seine Güter und seine Einkünfte, den Ertrag seiner Arbeit und seines Fleißes nach freiem Belieben besitzen und darüber verfügen kann“). Hinzu kommt ein Widerstandsrecht gegen Willkürherrschaft („Verletzt die Regierung die Rechte des Volkes, ist der Aufstand für das Volk und für jede Gruppe des Volkes die heiligste und unbedingte Verpflichtung“). Weltweit zum ersten Mal sollte es ein allgemeines und gleiches Wahlrecht (für Männer) geben. Anders als in der Verfassung von 1791 festgeschrieben, sollten die Wahlberechtigten direkt - ohne die Zwischenschaltung von Wahlmännern - die Zusammensetzung der Nationalversammlung bestimmen.

Die Mehrheit des Nationalkonvents, die zunächst dem Verfassungsentwurf zugestimmt hatte, weigerte sich nach dem erfolgreichen Referendum, die neue Verfassung in Kraft treten zu lassen und beschloss, die damalige provisorische Regierung weiterhin als Revolutionsregierung beizubehalten. Nach dem Ende der Schreckensherrschaft erhielt Frankreich im Herbst 1795 die Direktoriumsverfassung mit eingeschränktem Wahlrecht.

Eren ist dünn

Weblinks