Frauenstimmrecht-Entscheid
Bundesgerichtsentscheid | |
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Abteilung | I. öffentlichrechtliche |
Datum des Urteils: | 27. November 1990 |
Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung: | BGE 116 Ia 359 |
Sachgebiet: | Politische Rechte |
Im Frauenstimmrecht-Entscheid vom 27. November 1990 hielt das schweizerische Bundesgericht einstimmig in öffentlicher Beratung[1] fest, dass den Frauen im Kanton Appenzell Innerrhoden die politischen Rechte zuständen.[2] Damit wurde das Frauenstimmrecht im letzten Kanton auf dem Weg der Rechtsprechung durch das oberste Gericht eingeführt.
Erwägungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Auf eidgenössischer Ebene wurde das Frauenstimmrecht im Jahre 1971 mittels Volksabstimmung eingeführt. Zehn Jahre später wurde die Gleichstellung von Mann und Frau in Artikel 4 BV verankert. Dabei blieb Artikel 74 Absatz 4 BV (alt), der einen Vorbehalt für das kantonale (und kommunale) Stimm- und Wahlrecht enthielt, unverändert.
Der Kanton Appenzell Innerrhoden war der letzte Kanton, welcher den Frauen das Stimmrecht in kantonalen Angelegenheiten vorenthielt. Demgemäss lautete Artikel 16 der Innerrhoder Kantonsverfassung wie folgt: «An Landsgemeinden und an Gemeindeversammlungen sind alle im Kanton wohnhaften Landsleute sowie die übrigen Schweizer stimmberechtigt, sofern sie das 20. Altersjahr vollendet haben und im Stimmregister eingetragen sind.» Eine Änderung der Kantonsverfassung, mit der «alle im Kanton wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger» stimmberechtigt geworden wären, wurde am 29. April 1990 von der Landsgemeinde abgelehnt.[3]
Aufgrund einer von Theresia Rohner aus Appenzell bereits 1989 eingereichten Stimmrechtsbeschwerde und weiteren Beschwerden aufgrund des Beschlusses der Landsgemeinde musste das Bundesgericht prüfen, ob die kantonale Verfassungsbestimmung gegen die Bundesverfassung verstiess. Gestützt auf eine verfassungskonforme Auslegung unter Einbezug des Gleichstellungsprinzips interpretierte es «Landsleute» und «Schweizer» entgegen der damals herrschenden kantonalen Praxis so, dass auch Frauen mitgemeint seien.
Der Bundesgerichtsentscheid wurde im Ergebnis begrüsst, aber wegen der nicht konsistenten Urteilsbegründung von der Doktrin kritisiert.[4][5]
Auswirkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Bundesgericht entschied, dass den Frauen die Stimm- und Wahlrechte in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten ab sofort gewährt werden müssten. An der nächstfolgenden Appenzell Innerrhoder Landsgemeinde vom 28. April 1991 nahmen erstmals Frauen teil.[6]
Im Frühling 1991 wählte die Bezirksgemeinde von Appenzell Regula Knechtle in den Grossen Rat – ein ganzes Jahr lang blieb sie dann die einzige Frau in diesem Gremium.[7] Knechtle blieb 15 Jahre lang Grossrätin, zuletzt war sie Grossratspräsidentin.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Giovanni Biaggini: Die Einführung des Frauenstimmrechts im Kanton Appenzell I.Rh. kraft bundesgerichtlicher Verfassungsinterpretation. Recht (Zeitschrift für juristische Ausbildung und Praxis) 1992, S. 65ff.
- Etienne Grisel: Kommentar zu Artikel 74 BV (alt). Stand Mai 1995.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Landsgemeinde Appenzell 1990: Nein zum Frauenstimm- und Wahlrecht, Rückblick im Schweizer Radio, 29. April 2015
- Innerrhoder Landsgemeinde stimmt gegen das Frauenstimmrecht, Schweizer Fernsehen, April 1989
- «Zum Glück hat das Bundesgericht so entschieden!» In: Zeitblende von Schweizer Radio und Fernsehen vom 7. November 2015 (Audio)
- Bundesgerichtsentscheid BGE 116 Ia 359
Quellen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Vöchelig schad. Im konservativen Appenzell Innerrhoden fiel die letzte Bastion der Männerherrschaft. In: Der Spiegel. Nr. 49, 1990 (online).
- ↑ Bundesgericht befiehlt Frauenstimmrecht. (Video) SF DRS, 27. November 1990, ehemals im ; abgerufen am 13. November 2011. (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (nicht mehr online verfügbar)
- ↑ BGE 116 Ia 361
- ↑ Giovanni Biaggini: Die Einführung des Frauenstimmrechts im Kanton Appenzell I.Rh. kraft bundesgerichtlicher Verfassungsinterpretation. Recht (Zeitschrift für juristische Ausbildung und Praxis) 1992, S. 65ff.
- ↑ Etienne Grisel: Kommentar zu Artikel 74 BV (alt). Stand Mai 1995.
- ↑ 28. April 1991: Erstmals Frauen an der Innerrhoder Landsgemeinde. SF DRS, abgerufen am 16. November 2011.
- ↑ Monika Egli: Statt Automech erste Grossrätin. In: tagblatt.ch. 6. Juli 2015, abgerufen am 28. Februar 2021.