Gegenäußerung

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Mit einer Gegenäußerung kann die Bundesregierung auf eine Stellungnahme des Bundesrates zu einem ihrer Gesetzesvorschläge im Bundestag antworten.[1]

Die Gegenäußerung ist damit ein Verfahrensschritt des Gesetzgebungsverfahren in Deutschland.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Bundesrat: Der Ablauf des Verfahrens. Abgerufen am 15. Februar 2021.