Heerbann

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 2. Dezember 2011 um 19:47 Uhr durch Yoursmile (Diskussion | Beiträge) (+Wikt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Heerbann (früher auch Heermannie, mittellateinisch Heribannus, französisch Arrière-ban), in der Reichsheeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches das Aufgebot aller waffenfähigen freien Grundbesitzer zur Heerfahrt, d. h. zu einem Reichskrieg.

Daneben entwickelte sich jedoch schon früh das Lehnswesen, infolge dessen nach dem Tod Karls des Großen der Heerbann mehr und mehr verfiel. Da derselbe für ärmere Landeigentümer, deren mehrere gemeinschaftlich einen Krieger auszurüsten hatten (es kam auf je drei Hufen ein Mann), sehr beschwerlich wurde, so suchten sie sich ihm dadurch zu entziehen, dass sie sich unter den Schutz und in den Dienst von Mächtigeren begaben, von welchen sie bei der Ausrüstung unterstützt oder auch ganz vom Kriegsdienst befreit wurden.

Dies führte gegen Ende des 10. Jahrhunderts zur Umgestaltung der ganzen Kriegsverfassung. Die Heere der Könige bestanden nämlich nun nicht mehr aus der Gesamtheit der Freien, sondern aus den mächtigeren Reichsbeamten oder Vasallen und dem Dienstgefolge derselben, und diejenigen, welche keine Kriegsdienste leisteten, wurden zu einer Heersteuer verpachtet.

Bei der durch die steten Feldzüge Karls des Großen nötigen Regelung des Heerbannes wurde derselbe nach dem Rang der Pflichtigen in sieben Klassen oder sogenannte Heerschilde geteilt. Die Feldzüge, welche mit Hilfe des Heerbannes ausgekämpft wurden, hießen Heerfahrten, die Teilnahme der Vasallen Heeresfolge.

Zur Zeit der Kreuzzüge, als das Lehnssystem seinen Höhepunkt erreichte, war der Heerbann in allen abendländischen Reichen schon fast ganz verschwunden.

Weblinks

Wiktionary: Heerbann – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Vorlage:Meyers ist obsolet; heißt jetzt Vorlage:Hinweis Meyers 1888–1890