Hexenprozesse in Würzburg

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Hexenprozesse in Würzburg fanden zwischen im späten 16. und im frühen 17. Jahrhundert statt.

Nach einem ersten Höhepunkt unter Fürstbischof Julius Echter von Mespelbrunn (1573-1617) brach v.a. unter dessen Neffen Philipp Adolf von Ehrenberg (1623-1631) zwischen 1626 und 1630 eine Welle von Hexenverfolgungen statt, die erst durch Entscheidung des Reichskammergerichts beendet wurde. Unter Ehrenbergs Nachfolger Franz von Hatzfeld (1631 - 1642) lassen sich einzelne Hexenprozesse nachweisen, dessen Nachfolger Johann Philipp von Schönborn (1642-1673) Hexenprozesse gänzlich untersagte.

Umfang

Im Hochstift Würzburg wurden über 900, in der Stadt an die 200 Verurteilte verbrannt.[1]

Die Hexenverfolgung erfasste Menschen aller Stände: Adlige, Ratsherren und Bürgermeister wurden neben einfachen Leuten verbrannt. 20 Prozent der in Würzburg Verbrannten waren Priester und Ordensleute.

Ähnliche massive Verfolgungen lassen sich in Süddeutschland nur in den Hexenprozess-Serien der Hochstifte Bamberg und Eichstätt sowie in Kurmainz und Ellwangen nachweisen. Dies soll aber nicht bedeuten, dass diese Ortschaften Hochburgen der Hexenverfolgung waren, sondern lediglich, dass im Gegensatz zu anderen die akribisch geführten Protokolle die Jahrhunderte bis in die Gegenwart überdauert haben.

Der Maibaum kennzeichnet ziemlich genau den Fundort des ersten von drei verkohlten Pfählen, die in den 1970er-Jahren wiederentdeckt wurden. Zusammen mit Holzkohlefunden eines möglichen vierten Scheiterhaufens ergeben sie eine Reihe, die die gesamte Länge der Marienkapelle einnahm. Dendrochronologische Untersuchungen der Holzreste verweisen auf die Zeit der Hexenverbrennungen

Hinrichtungsorte

Der Richtplatz war in den meisten Fällen auf dem Marktplatz neben der Marienkapelle. Reste der Scheiterhaufen sind in den 1970er Jahren beim Aushub für die Tiefgarage wiederentdeckt worden. Ein weiterer Ort zur Verbrennung der Leichen war vor dem Südportal der Stadtmauer, dem heutigen Sanderrasen. Dort wurden jedoch nicht nur Hexen, sondern auch Verbrecher und Pestopfer, aber auch Tierkadaver verbrannt, Aus dem Protokoll geht unmissverständlich hervor, dass der überwiegende Teil der Delinquenten zunächst auf dem Richtplatz enthauptet und erst im Anschluss auf dem Sanderrasen verbrannt wurde.

Literatur

  • Kurt Baschwitz: Hexen und Hexenprozesse. Bertelsmann, München 1990, S. 252–260.
  • Eberhard David Hauber: Bibliotheca sive acta et scripta magica. 36. Stück, 1745, S. 807.
  • Max Bauer (Hrsg.), Wilhelm Gottlieb Soldan, Heinrich Heppe: Geschichte der Hexenprozesse. Band 2. 1911, S. 17–20 (Nachdruck: Müller & Kiepenheuer, Hanau 1968)
  • Ronny Baier: Ehrenberg, Philipp Adolf von. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL). Band 24, Bautz, Nordhausen 2005, ISBN 3-88309-247-9, Sp. 545–549.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Es gibt ein Verzeichnis der Hinrichtungen bis zum neunundzwanzigsten Brand im Februar 1629. Darin werden 157 Personen aufgeführt. Der Biograph des Bischofs (bei Gropp) kannte die Fortsetzung des Verzeichnisses bis zum zweiundvierzigsten Brand mit insgesamt 219 Opfern. Dies erfasst nur die in der Stadt Würzburg selbst Hingerichteten; die Gesamtzahl der Hinrichtungen im Stift unter Philipp Adolf belief sich laut einer mit bambergischer Zensur gedruckten Nachricht auf neunhundert.