Honor Imperii
Honor Imperii (lateinisch für Ehre des Reiches) ist ein in der mediävistischen Forschung gebrauchter Terminus. Er ist seit der späten Salierzeit jedoch auch in Urkunden belegt.
Der Historiker Peter Rassow deutete 1940 den honor imperii als den „juristischen Zentralbegriff“[1] in der Politik des römisch-deutschen Königs und Kaisers Friedrich I. in den Jahren 1152 bis 1159. Rassow interpretierte den Begriff vor allem als „Hoheitsrecht“ und als politischen Rechtsanspruch. Seine Deutung bezog sich speziell auf den Konstanzer Vertrag von 1153, in welchem der Begriff auftauchte. Der honor imperii beinhaltete demzufolge unter anderem Ansprüche des Reiches auf Unteritalien und auf die so genannten Mathildischen Güter in Mittelitalien. Rassows Interpretation war sehr einflussreich, blieb aber auch nicht ohne Widerspruch (wie die Rezension von Herbert Grundmann zeigte, der honor imperii als einen „vieldeutig unbestimmten Begriff“ bezeichnete).[2] Dieter von der Nahmer plädierte 1974 gegen „eine Übersetzung mit einem rechtlich eindeutigen Terminus“ und für die „Grundbedeutung Ehre“.[3] Seine Deutung konnte sich in der Forschung nicht durchsetzen.[4]
In jüngerer Zeit hat der Münchner Historiker Knut Görich den Begriff jedoch vornehmlich aus historiographischen Quellen neu gedeutet. Görich zufolge war der honor kein rein juristischer Begriff, ihm kam vielmehr eine zentrale Rolle im Rahmen der symbolischen Kommunikation zu. Görich versteht honor (Ehre) dabei nicht als moralischen Wert, sondern als „die rein äußerlich gezeigte Ehre einer öffentlich gezeigten Anerkennung von Rang und Herrschaft des Kaisers.“[5] Demzufolge waren Ehrverletzungen des Kaisers, wie er sie etwa durch die Mailänder erleben musste, gleichzeitig eine Verletzung der Würde des Reiches. Dementsprechend reagierte Barbarossa.[6]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Heinrich Appelt: Die Kaiseridee Friedrich Barbarossas. In: Gunter Wolf (Hrsg.): Friedrich Barbarossa (= Wege der Forschung 390). Darmstadt 1975, S. 208–244. [Vgl. auch die weiteren Beiträge in diesem Band.]
- Knut Görich: Die Ehre Friedrich Barbarossas. Kommunikation, Konflikt und politisches Handeln im 12. Jahrhundert. Darmstadt 2001, ISBN 3-534-15168-2.
- Peter Rassow: Honor imperii. Die neue Politik Friedrich Barbarossas 1152–1159. Durch den Text des Konstanzer Vertrages ergänzte Neuausgabe. Darmstadt 1961 (ND von 1940).
Anmerkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Peter Rassow: Honor imperii. Die neue Politik Friedrich Barbarossas 1152–1159. Durch den Text des Konstanzer Vertrages ergänzte Neuausgabe. Darmstadt 1961, S. 91.
- ↑ Herbert Grundmann: Rezension von Rassow, Honor imperii. In: Gunther Wolf (Hrsg.): Friedrich Barbarossa. Darmstadt 1975, S. 26–32, Zitat: S. 30.
- ↑ Zitate: Dieter von der Nahmer: Zur Herrschaft Friedrich Barbarossas in Italien. In: Studi Medievali 15, 2, 1974, S. 699 und 687.
- ↑ Knut Görich: Die Ehre Friedrich Barbarossas. Kommunikation, Konflikt und politisches Handeln im 12. Jahrhundert. Darmstadt 2001, S. 7.
- ↑ Knut Görich: Die Staufer. In: Katalog zur Ausstellung Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation 962–1806. Von Otto dem Großen zum Ausgang des Mittelalters. Essays, hrsg. v. Matthias Puhle und Claus-Peter Hasse, Dresden 2006, S. 187–197, hier: S. 188.
- ↑ Siehe dazu Görichs umfangreiche Studie Die Ehre Friedrich Barbarossas. Vgl. auch die entsprechende Rezension in Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 59 (2003).