„Hymne an Deutschland“ – Versionsunterschied

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Das Lied ist die Vertonung eines Gedichtes von [[Rudolf Alexander Schröder]] aus dem Jahr 1950, das von [[Hermann Reutter]] vertont wurde. Als Komponisten hatte Heuss eigentlich [[Carl Orff]] vorgesehen, der hat Heuss jedoch an Reutter verwiesen. Theodor Heuss respektive das Lied konnte sich jedoch nicht durchsetzen. In einem Briefwechsel einigten sich Heuss und [[Bundeskanzler (Deutschland)|Bundeskanzler]] [[Konrad Adenauer]] schließlich [[1952]] darauf, das [[Deutschlandlied]] als [[Deutsche Nationalhymne]] anzuerkennen.
Das Lied ist die Vertonung eines Gedichtes von [[Rudolf Alexander Schröder]] aus dem Jahr 1950, das von [[Hermann Reutter]] vertont wurde. Als Komponisten hatte Heuss eigentlich [[Carl Orff]] vorgesehen, der hat Heuss jedoch an Reutter verwiesen. Theodor Heuss respektive das Lied konnte sich jedoch nicht durchsetzen. In einem Briefwechsel einigten sich Heuss und [[Bundeskanzler (Deutschland)|Bundeskanzler]] [[Konrad Adenauer]] schließlich [[1952]] darauf, das [[Deutschlandlied]] als [[Deutsche Nationalhymne]] anzuerkennen.

Land des Glaubens, deutsches Land,
Land der Väter und der Erben,
uns im Leben und im Sterben
Haus und Herberg, Trost und Pfand,
sei den Toten zum Gedächtnis,
den Lebend'gen zum Vermächtnis,
freudig vor der Welt bekannt,
Land des Glaubens, deutsches Land!

Land der Hoffnung, Heimatland,
ob die Wetter, ob die Wogen
über dich hinweggezogen,
ob die Feuer dich verbrannt,
du hast Hände, die da bauen,
du hast Herzen, die vertrauen,
Lieb und Treue halten stand,
Land der Hoffnung, Heimatland!

Land der Liebe, Vaterland,
heil'ger Grund, auf den sich gründet,
was in Lieb und Leid verbündet
Herz mit Herzen, Hand mit Hand.
Frei, wie wir dir angehören
und uns dir zu eigen schwören,
schling um uns dein Friedensband,
Land der Liebe, Vaterland!


<!-- BITTE BEACHTEN: DAS GEDICHT „HYMNE AN DEUTSCHLAND“ IST NOCH BIS >>2032<< URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZT! – DESHALB DARF DER TEXT HIER NICHT EINGESTELLT WERDEN. -->
<!-- BITTE BEACHTEN: DAS GEDICHT „HYMNE AN DEUTSCHLAND“ IST NOCH BIS >>2032<< URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZT! – DESHALB DARF DER TEXT HIER NICHT EINGESTELLT WERDEN. -->

Version vom 6. Juni 2010, 11:58 Uhr

Die Hymne an Deutschland (Land des Glaubens, deutsches Land …) ist ein Lied, das − nach dem Wunsch des damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss − die Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland hätte werden sollen.

Das Lied ist die Vertonung eines Gedichtes von Rudolf Alexander Schröder aus dem Jahr 1950, das von Hermann Reutter vertont wurde. Als Komponisten hatte Heuss eigentlich Carl Orff vorgesehen, der hat Heuss jedoch an Reutter verwiesen. Theodor Heuss respektive das Lied konnte sich jedoch nicht durchsetzen. In einem Briefwechsel einigten sich Heuss und Bundeskanzler Konrad Adenauer schließlich 1952 darauf, das Deutschlandlied als Deutsche Nationalhymne anzuerkennen.

Land des Glaubens, deutsches Land, Land der Väter und der Erben, uns im Leben und im Sterben Haus und Herberg, Trost und Pfand, sei den Toten zum Gedächtnis, den Lebend'gen zum Vermächtnis, freudig vor der Welt bekannt, Land des Glaubens, deutsches Land!

Land der Hoffnung, Heimatland, ob die Wetter, ob die Wogen über dich hinweggezogen, ob die Feuer dich verbrannt, du hast Hände, die da bauen, du hast Herzen, die vertrauen, Lieb und Treue halten stand, Land der Hoffnung, Heimatland!

Land der Liebe, Vaterland, heil'ger Grund, auf den sich gründet, was in Lieb und Leid verbündet Herz mit Herzen, Hand mit Hand. Frei, wie wir dir angehören und uns dir zu eigen schwören, schling um uns dein Friedensband, Land der Liebe, Vaterland!

Siehe auch: Brechts Kinderhymne

Literatur

  • Heike Amos: Auferstanden aus Ruinen… Die Nationalhymne der DDR 1949 bis 1990. Dietz Verlag, Berlin 1990, ISBN 3-320-01939-2, S. 108-125.
  • Guido Knopp, Ekkehard Kuhn: Das Lied der Deutschen: Schicksal einer Hymne, Ullstein, Berlin 1988, ISBN 3-550-07991-5, S. 104-111.