Körperverletzung (Polen)

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Körperverletzung ist eine körperliche Misshandlung oder Gesundheitsbeschädigung einer anderen Person, stellt nach Artikel 156 und 157 des polnischen Strafrechtskodex[1][2] eine Straftat dar und wird mit Geldbuße oder Freiheitsstrafe bestraft.

Bereits eine vergleichsweise geringfügige, fahrlässige Körperverletzung, die zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall auftreten kann und die mehr als sieben Tage lang behandelt werden muss, kann ein Strafverfahren[3] nach sich ziehen und ist mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren bedroht.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Dz.U. z 1997 r. nr. 88 poz. 553. Kodeks karny. In: Dziennik Ustaw auf der Website des ISAP. Kanzlei des Sejm, 1997, S. 2695, abgerufen am 13. Januar 2023 (polnisch, PDF-Datei s. Tekst ogłoszony).
  2. Ewa Tuora-Schwierskott: Polnisches Strafgesetzbuch. de-iure-pl, Frankfurt am Main 2019, ISBN 3-947170-23-8.
  3. Andreas Martin: Verkehrsunfall in Polen - droht ein Strafverfahren? (Memento vom 25. Januar 2017 im Internet Archive) in: polentoday.de, 2010