Arbeitsgesetzbuch (Litauen)

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Arbeitsgesetzbuch der Republik Litauen (Lietuvos Respublikos darbo kodeksas, LR DK) ist Litauisches Arbeitsgesetzbuch, verabschiedet am 4. Juni 2002. Es trat in Kraft am 1. Januar 2003. (außer Art. 47 Abs. 6 bezüglich der Arbeitsräte). Der Vorgänger dieses Gesetzbuches war Sowjetlitauisches Arbeitsgesetzbuch von 1971.[1]

Die Arbeitsgruppe des Entwurfes war vom stellvertretenden litauischen Sozial- und Arbeitsminister Rimantas Kairelis geleitet (der wissenschaftliche Leiter der Arbeitsgruppe war Professor Ipolitas Nekrošius). Es wurden auch Gesetzesprojekte vom 10. Dezember 2001 (Nr. IXP-1268), vom 20. Februar 2002 IXP-1268(2SP) und vom 23. April 2002 behandelt. Der letztere Entwurf wurde am 4. Juni 2002 angenommen[2].

Der Kommentar des litauischen Arbeitsgesetzbuchs wurden von 2003 bis 2004 angefertigt.

Struktur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Litauische Arbeitsgesetzbuch besteht aus 3 Teilen:

  • I Teil – Allgemeine Vorschriften
  • II Teil – Kollektive Arbeitsbeziehungen
  • III Teil – Individuelle Arbeitsbeziehungen.

Insgesamt gibt es 303 Artikel sowie Anlage des Gesetzbuches (über Rechtsharmonisierung mit dem EU-Recht).

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Tomas Davulis: Das Europa-Abkommen mit Litauen und das litauische Arbeitsrecht. In: Zeitschrift für internationales und ausländisches Arbeits- und Sozialrecht, Bd. 16 (2002), Heft 4, S. 391–415, ISSN 0930-861X.
  2. LRS informacija

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]