Obergericht Lüneburg
Das Obergericht Lüneburg war ein großes Obergericht im Königreich Hannover. Es hatte seinen Sitz in Lüneburg in Niedersachsen.
Nach der Revolution von 1848 wurde im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.[1]
Zum 1. Oktober 1852 wurden 12 Große und 4 Kleine Obergerichte als Gerichte zweiter Instanz (vergleichbar mit heutigen Landgerichten), darunter das Obergericht Lüneburg eingerichtet.[2]
Dem Obergericht Lüneburg waren folgende Amtsgerichte nachgeordnet:
- Amtsgericht Artlenburg
- Amtsgericht Bleckede
- Amtsgericht Bodenteich
- Amtsgericht Ebstorf
- Amtsgericht Harburg
- Amtsgericht Lüneburg
- Amtsgericht Medingen
- Amtsgericht Tostedt
- Amtsgericht Uelzen
- Amtsgericht Salzhausen
- Amtsgericht Winsen[3]
1859 wurde das Obergericht Dannenberg aufgehoben und sein Gerichtsbezirk dem des Obergerichtes Lüneburg zugeordnet.
Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es zunächst zu einem preußischen Obergericht und wurde 1879 in das Landgericht Lüneburg umgewandelt.
Richter
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Christian Wilhelm Lindemann, Direktor 1852–1859
- Karl von Müller, Direktor 1859–1867
- August Carl Ernst von Werlhof, Direktor 1867–1876
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 207 )
- ↑ Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14,15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche, Band 3, 1852, S. 135 online
- ↑ Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32 ff. online