Pairsschub

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Ein Pairsschub war ein Instrument in konstitutionellen Monarchien, die Mehrheitsverhältnisse im Parlament zugunsten der Regierung zu beeinflussen, indem eine größere Zahl von neuen Mitgliedern der ersten Kammer (Pairs) durch den Monarchen ernannt wurde.

Hintergrund

Im 19. Jahrhundert entstanden in einer Vielzahl von Ländern Parlamente mit zwei Kammern. Während die Zweite Kammer der Repräsentanz der Bevölkerung diente, hatten in der Ersten Kammer (dem Herrenhaus) typischerweise die Vertreter des Adels ihren Sitz. Dies waren zum einen diejenigen Adligen, die ihr Mandat erblich aufgrund ihres Ranges erhalten hatten. In Deutschland waren das vielfach die Standesherren, die Oberhäupter der mediatisierten, früher reichsunmittelbaren Familien. Diese hatten im Rahmen des Reichsdeputationshauptschlusses ihre Souveränität verloren und sollten so politisch entschädigt werden. Daneben behielten sich die Monarchen vor, weitere Mitglieder der ersten Kammer zu ernennen.

Damit bestand die Möglichkeit für den Monarchen, die Mehrheitsverhältnisse im Parlament durch die Ernennung von neuen Pairs zu verändern (oder damit zu drohen).

Monarchien im Deutschen Bund

Insbesondere in Folge der französischen Julirevolution griffen mehrere deutsche Monarchen zum Instrument des Pairsschubs, um Mehrheiten sicherzustellen. So wurde im Herzogtum Nassau per Edikt vom 29. Oktober 1831 die Ernennung weiterer Mitglieder der Herrenbank angeordnet. So erreichte der Herzog eine Mehrheit in den Ständen[1].

Ein bekanntes Beispiel für einen Pairsschub war der Konflikt um die neue preußische Kreisordnung 1860. Um eine Mehrheit für dieses Gesetz zu sichern, ernannte der preußische König Wilhelm eine Reihe von neuen Pairs[2]. Im Preußischen Herrenhaus stieg der Anteil der ernannten Mitglieder, der vor dem ersten Preußischen Pairsschub im September 1860 nur 11 % betrug, bis 1914 auf knapp 30 %.

Einzelnachweise

  1. Cornelia Rösner: Nassauische Parlamentarier: Nassauische Parlamentarier. Teil 1. Der Landtag des Herzogtums Nassau 1818 - 1866, Wiesbaden 1997, ISBN 3-930221-00-4, Seite XIIX
  2. Vergl. Sitzungsprotokoll des Kronrats vom 8. November 1872; in: Rainer Paetau u.a.: Acta Borussica, 2004, ISBN 3-487-11003-2, Seite 288[1]

Literatur