„Pro rata temporis“ – Versionsunterschied

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Latein
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Eine Maschine mit einem Kaufpreis von 48.000 € wird über eine angenommene Nutzungsdauer von 4 Jahren abgeschrieben. Auf jedes volle Jahr ihrer Nutzung entfallen 12.000 € des Anschaffungspreises. Fällt der Erwerb der Maschine in ein laufendes Geschäftsjahr – wird sie beispielsweise am 1. März angeschafft –, so belaufen sich die [[Abschreibung]]en im ersten Geschäftsjahr ''pro rata temporis'' auf 10.000 €, nämlich auf zehn Zwölftel des Jahresbetrages für zehn von zwölf Monaten.
Eine Maschine mit einem Kaufpreis von 48.000 € wird über eine angenommene Nutzungsdauer von 4 Jahren abgeschrieben. Auf jedes volle Jahr ihrer Nutzung entfallen 12.000 € des Anschaffungspreises. Fällt der Erwerb der Maschine in ein laufendes Geschäftsjahr – wird sie beispielsweise am 1. März angeschafft –, so belaufen sich die [[Abschreibung]]en im ersten Geschäftsjahr ''pro rata temporis'' auf 10.000 €, nämlich auf zehn Zwölftel des Jahresbetrages für zehn von zwölf Monaten.


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Version vom 30. Mai 2012, 13:26 Uhr

Mit der lateinischen Wendung pro rata temporis (dt. etwa zeitanteilig) ist, insbesondere in Recht und Wirtschaft, die Verteilung eines Geldbetrages auf Zeitabschnitte entsprechend der Dauer der Zeitabschnitte gemeint.

Pro rata bedeutet auch nach Verhältnis; bei Beteiligungen kann dies bedeuten, dass bei ungleichen Anteilen die getätigten Geschäfte im Verhältnis des Anteils aufgeteilt werden. Bei Kaufvorgängen bedeutet dies, dass die Zahlung im Verhältnis der bereits erbrachten Lieferung erfolgt.

Beispiel

Eine Maschine mit einem Kaufpreis von 48.000 € wird über eine angenommene Nutzungsdauer von 4 Jahren abgeschrieben. Auf jedes volle Jahr ihrer Nutzung entfallen 12.000 € des Anschaffungspreises. Fällt der Erwerb der Maschine in ein laufendes Geschäftsjahr – wird sie beispielsweise am 1. März angeschafft –, so belaufen sich die Abschreibungen im ersten Geschäftsjahr pro rata temporis auf 10.000 €, nämlich auf zehn Zwölftel des Jahresbetrages für zehn von zwölf Monaten.

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