Reichsguldiner

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Herzogtum Bayern, Albrecht V., Reichsguldiner zu 60 Kreuzer von 1568

Der Reichsguldiner (andere Bezeichnungen Reichsguldener, Guldentaler) ist eine in der zweiten Augsburger Reichsmünzordnung von 1559 vorgesehene, große Silbermünze. Der Reichsguldiner sollte einen Wert von 60 Kreuzern haben und bei einem Raugewicht von 24,6 g aus einer Silberlegierung von 930,5/1000 geprägt werden. Die Rückseite der Münze sollte den doppelköpfigen Reichsadler und einen Reichsapfel mit der Wertangabe 60 tragen.

Die Einführung des Reichsguldiners erfolgte faktisch nur in den südwestdeutschen Gebieten. Das an Silbervorkommen reiche Kurfürstentum Sachsen sowie die nord-, west- und mitteldeutschen Reichsstände prägten keine Reichsguldiner. Stattdessen hielten sie am dort bereits eingeführten Taler fest. In der nachfolgenden Reichsmünzordnung von 1566 wurde der Taler dann an Stelle des Reichsguldiners als offizielle Großsilbermünze des Heiligen Römischen Reichs festgelegt (siehe Reichstaler).

Siehe auch

  • Abbildung eines Nürnberger Reichsguldiners von 1641

Literatur

  • Tyll Kroha: Reichsguldiner. Lexikon der Numismatik. Bertelsmann-Lexikonverlag, Gütersloh 1977, S. 363.
  • Tyll Kroha: Augsburger Reichsmünzordnung(en). Lexikon der Numismatik. Bertelsmann-Lexikonverlag, Gütersloh 1977. S. 43.