Sekundant (Begriffsklärung)
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Der Sekundant (von lateinisch secundus für "der Zweite") bezeichnet:
- Sekundant, ein Beistand bei einem Duell oder einer studentischen Mensur
hieraus abgeleitet auch:
- Sekundant (Sport), ein Helfer oder Betreuer eines Sportlers während des Wettkampfes
- Sekundant (Schach), für Schachspieler
- Sekundant (Wirtschaft) ein Assistent oder Sekretär bei einer Verkaufsverhandlung
- inzwischen auch die deutsche Übersetzung für den Kaishakunin genannten Beistand beim traditionellen japanischen Seppuku, der jedoch im Vergleich zum europäischen Sekundanten eine ganz andere Funktion hat
Siehe auch: