Störung (Archäologie)

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Als Störung wird in der Archäologie die nachträgliche Veränderung von Bodendenkmalen bezeichnet.

Störungen bei speziell Grabanlagen können unterschiedliche Hintergründe haben:[1]

  • Ab der Jungsteinzeit treten in Grabanlagen wie Megalithanlagen und Hügelgräbern häufig Nachbestattungen auf. Diese werden in „berechtigte“ (von der gleichen Kultur durchgeführte) und „unberechtigte“ (von Fremden durchgeführte) Nachbestattungen unterschieden. Unberechtigte Nachbestattungen haben häufig destruktiven Charakter.
  • Unbeabsichtigte Störungen, die meist durch Zufall geschehen.
  • Exhumierungen. Auch hier gibt es die Unterscheidung in „berechtigte“ Exhumierungen für wissenschaftliche oder gerichtsmedizinische Untersuchungen und „unberechtigte“ Exhumierungen aus Neugierde oder zur Gewinnung von Reliquien.

Grabmanipulationen können sich entsprechend allein auf die Grabausstattung beschränken oder Manipulationen der Toten einschließen.

Neben den genannten anthropogenen Eingriffen in bestehende Grabanlagen gibt es auch nichtanthropogene Störungen, die z. B. durch Bodentiere verursacht werden können.

Bewusst ausgeführte Störungen von Grabanlagen werden auch als Grabmanipulationen bezeichnet.[2]

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Die folgenden Angaben basieren auf Christoph Kümmel: Ur- und frühgeschichtlicher Grabraub. Archäologische Interpretation und kulturanthropologische Erklärung. Waxmann Verlag, Münster 2009, S. 112 ff. (Google Books)
  2. Christoph Kümmel: Ur- und frühgeschichtlicher Grabraub. Archäologische Interpretation und kulturanthropologische Erklärung. Waxmann Verlag, Münster 2009, Grafik auf S. 122 (Google Books).