Impunität
Impunität (lateinisch impunitas), Straflosigkeit oder auch Straffreiheit bezeichnet den Umstand, dass eine strafwürdige Straftat ungestraft bleibt. Der Begriff stammt aus der römischen Rechtsphilosophie.
Definition
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Unterschieden wird zwischen der normativen und der faktischen Impunität. Normative Impunität liegt vor, wenn das geltende Recht die Bestrafung nicht zulässt, bedingt etwa durch eine Gesetzeslücke, durch Indemnität, eine Amnestie, Verjährung oder andere rechtswirksame Hemmnisse. Faktische Impunität liegt vor, wenn eine Tat zwar strafbar ist, aber dennoch nicht geahndet wird, sei es durch die Ineffizienz der Justiz oder auch nur, weil der Täter vor der Strafverfolgung flieht oder stirbt.
Während die Begriffe „Straflosigkeit“ bzw. „Straffreiheit“ auch in den deutschsprachigen Rechtsordnungen Anwendung finden, wird „Impunität“ (englisch impunity) aktuell vor allem im Diskurs des humanitären Völkerrechts verwendet. Die UN-Menschenrechtskommission definiert impunity als
“the impossibility, de jure or de facto, of bringing the perpetrators of violations to account – whether in criminal, civil, administrative or disciplinary proceedings – since they are not subject to any inquiry that might lead to their being accused, arrested, tried and, if found guilty, sentenced to appropriate penalties, and to making reparations to their victims.”
„die Unmöglichkeit, de jure oder de facto, Straftäter zur Rechenschaft zu ziehen, ob in Straf-, Zivil- oder Disziplinarverfahren, da sie keiner Ermittlung unterworfen werden, die dazu führen könnte, dass sie angeklagt, verhaftet, verurteilt und, falls sie schuldig gesprochen werden, zu angemessenen Strafen verurteilt werden und ihren Opfern Entschädigung zuteil wird.“[1]
Besondere Bedeutung hat der Topos der Straflosigkeit im politischen Diskurs Lateinamerikas. Impunidad (spanisch) bzw. impunidade (portugiesisch) werden hier insbesondere im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Militärdiktaturen thematisiert, in Deutschland etwa ist eine „Koalition gegen Straflosigkeit in Argentinien“ aktiv.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Kai Ambos: Straflosigkeit von Menschenrechtsverletzungen: zur "impunidad" in südamerikanischen Ländern aus völkerstrafrechtlicher Sicht. Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg im Breisgau 1997, ISBN 3-86113-967-7
- Michael Börsch: Damit Übeltaten nicht ungestraft bleiben: impunitas als Argument der klassischen römischen Juristen. Peter Lang, Frankfurt am Main etc. 2003. ISBN 3631512805 (zugleich Diss. Universität Köln)
- Dominik Hofmann: Impunität. Zur Frage, was es bedeutet, wenn nicht gestraft wird. Velbrück, Weilerswist 2022, ISBN 978-3-95832-294-3
- Naomi Roht-Arriaza: Impunity and Human Rights in International Law and Practice. Oxford University Press, New York 1995. ISBN 0195081366
- Paul Wolf: Über Impunität und Verbrechen ohne Strafen. In: Cornelius Prittwitz et al. (Hrsg.): Festschrift für Klaus Lüderssen: Zum 70. Geburtstag am 2. Mai 2002. Nomos Verlag, Baden-Baden 2002. S. 305–316 ISBN 3-7890-7887-5
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ United Nations Human Rights Commission: Updated Set of principles for the protection and promotion of human rights through action to combat impunity (PDF) (E/CN.4/2005/102/Add.1), 8. Februar 2005, S. 6.