Diskussion:Ausschreibung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Kulturkritik in Abschnitt Fluch des Gewinners
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Einschränkungen

[Quelltext bearbeiten]

Besteht die Möglichkeit bei Ausschreibungen Einschränkungen zu veranlassen, also z.B. der Bau des Gebäudes XYZ muss aus nicht einfach nur aus Zement erfolgen, sondern aus einem speziellen Zement, weil etwa ein Zemendmuseum entstehen soll, dessen Mauern jux auch aus dem Zement sind über das es informiert? (nicht signierter Beitrag von 87.144.146.12 (Diskussion) 13:21, 12. Jun. 2013 (CEST))Beantworten

das sind keine Einschränkungen. Eine Ausschreibung hat so genau zu erfolgen, dass das zu erstellende oder zu liefernde Werk den Anforderungen des AG entspricht. Wenn der AG fordert, dass spezielle Wandbildner einzusetzen sind, dann müssen diese beschrieben werden. Es hier zu unterlassen ist ein Mangel in der Ausschreibung und führt regelmäßig zu abzügen in der R-Note (Rechnung) und zu Schadensersatzforderungen. --Löschbold (Del) 15:00, 12. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Seit wann gibt es Ausschreibungen? Wo wurden sie zuerst eingeführt? Wie ist die Geschichte des Ausschreibungswesens im deutschsprachigen Raum verlaufen?

Was sollen denn die Ganzen Spamlinks? Außerdem sollten die Firmen auf die Verlinkt wird mal Objektiv als Firmen gekenzeichnet werden, die einzigen Offiziellen Stellen sind die Länder und die TED Datenbank! Bitte etwas Objektiver mit den 'Werbe-Links' --LateNight 11:08, 4. Jan 2006

Schwellen für die Ausschreibungspflicht

[Quelltext bearbeiten]

Intressant wäre zu diesem Thema noch: Ab welcher Summe ist eine Ausschreibung Pflicht????? Wo müssen diese bei welcher Summe publiziert werden? Regional? Landesweit? EU-weit? Gibt es Untschiede zwischen laufenden Aufträgen (Gebäudereinigung, etc.) und einmaligen Kosten (Neuverglasung, etc.)?

Antwort in Kurzform: Kommt darauf an! In der Öffentlichkeit! Ja! Nö! Ab Schwellenwert! Nö! --Luekk 00:38, 22. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Es ist ganz klar zu unterscheiden, ob es sich um öffentliche Ausschreibungen (also von staatlichen Stellen) oder um privatwirtschaftliche handelt. Die Privatwirtschaft kann sich an den gesetzlichen Vorschriften (VOB usw.) orientieren, muss es aber nicht. Die Grenzen für EU-weite Ausschreibungen sind auch nicht einheitlich. Als privater Häuslebauer kann ich den Auftrag an einen Bauunternehmer ohne Ausschreibung vergeben; der Staat muss immer schauen, welche Vorschriften gelten.--Fmrauch 16:32, 8. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Angelsächsische Begriffe

[Quelltext bearbeiten]

Es war sinnvoll diesen Teil hier zu integrieren. Aber der Abschnitt ist etwas unklar. Wie verhält sich RFQ zu den beiden anderen Formen. Ist das der Oberbegriff? Sollte dringend geklärt werden.--Ramsau 08:40, 17. Sep 2006 (CEST)

Nein, der RFQ ist die finale Aufforderung ein (letztes)verbindliches Angebot abzugeben. Ein RFI geh in der Regel an eine größere Anzahl möglicher Anbieter/Lieferanten.Nach Abschluß der RFP wird dieser Kreis häufig reduziert. Die Aufforderung eines RFQ geht nur an solche Anbieter, denen nach Sichtung aller Daten auch zugetraut wird, das zukünftige Geschäft in vollem Umfang auch abwickeln zu können.ThomasWolf-Sibbesse 18.10.2007
Ja, aber das Problem ist doch, dass sich niemand damit auskennt. Ich habe ja auch die Löschanträge gegen die einzelnen Artikel gestellt, weil die Beziehung zueinander und zu der Ausschreibung unklar war. --Alkibiades 10:15, 17. Sep 2006 (CEST)

Der Link 'Europas umfassendste Datenbank mit öffentlichen Ausschreibungen' ist meiner Meinung nach eindeutig Werbung und solte geloescht werden, sonnst geht das gespamme wieder los... --LateNight 16:57, 23. Okt 2006 (GMT+8)

WTO

[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist sehr Deutschlandlastig, dabei gelten heute fast überall WTO-Regeln. Auf diese wird nicht eingegangen, schade! Wer kennt sich aus? --Ikiwaner 13:06, 11. Nov. 2006 (CET)Beantworten

In der Schweiz gib es glaube ich eine Zeitschrift, wo alle öffentlichen Aufträge publiziert werden müssen, das Schweizerische Handelsamtsblatt. Man müsste prüfen, ob auch wirklich alle (kommunalen, halbprivaten) Aufträge publiziert werden. --Ikiwaner 13:11, 11. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Teilnehmerkreis

[Quelltext bearbeiten]

Wer darf sich denn jetzt an einem offenen Verfahren beteiligen? Nur Unternehmen aus der EU oder auch andere, z.b. den USA, da diese auch dem GPA angehören?! --89.204.139.165 17:52, 16. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Begriffsdefinition

[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff Ausschreibung und Submission ist nicht synonym zu verstehen. Der Begriff Submission beschreibt den Verfahren des Ausschreibungsprozesses, während die Ausschreibung das Leistungsverzeichnis mit den Bedingungen über die Auftragsvergabe ist. Eine Submission kann eine öffentliche oder eine private sein. Das öffentliche Submissionsverfahren ist streng reglementiert durch internationale Abkommen und durch nationale und kommunale Gesetze und Verordnungen unter Einhaltung der internationalen Abkommen. Ich könnte den die Begriffsbestimmung dahingehen anpassen. Was meinen die bisherigen Autoren dazu?--Gehrig64 (Diskussion) 23:50, 7. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Der Begriff Submission findet sich seit Jahrzehnten nicht mehr in den vergaberechtlichen Bestimmungen, da nicht (mehr) verhandelt wird (siehe andere Bedeutungen von Submission). Gehalten hat er sich umgangssprachlich für den Öffnungstermin (Submissionstermin) bei der Öffnungsstelle (Submissionsstelle) in Form der "Submissionsniederschrift". Der Begriff sollte wenn überhaupt, nur noch unter "Geschichte" erwähnt werden.--Wikiseidank (Diskussion) 08:35, 25. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
Das ist nicht ganz so. In der Schweiz ist das ein üblicher Begriff. Die lokal umgangssprachliche Bedeutung ist hier eher nicht relevant. Ich habe den Begriff entsprechend angepasst.--Gehrig64 (Diskussion) 00:23, 22. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Fluch des Gewinners

[Quelltext bearbeiten]

Der Hinweis ist sinnvoll, doch im Artikel Fluch des Gewinners wird das Thema nicht dargestellt. Es müsste belegt werden, dass derjenige, der aufgrund des niedrigsten Preises den Auftrag bekommt, dadurch einen Nachteil hat. Das ist aber durch die üblichen Qualitätsanforderungen meist nicht der Fall. Mögliche Dumpingpreise haben auch die Funktion, sich durch den Auftrag eine Reputation zu verschaffen oder eine bessere Marktposition zu bekommen, wodurch der rein finanzielle Nachteil des ersten Auftrags wieder wettgemacht werden könnte, zum Beispiel durch Folgeaufträge. Das ist aber Theoriefindung. --Kulturkritik (Diskussion) 07:37, 29. Aug. 2020 (CEST)Beantworten