Diskussion:Karl Jäger

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von H.Parai in Abschnitt Fundstelle - to do
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Entscheidend sind die Urheberrechte des Photographen, nicht das veroeffentlichende Archiv oder Ort und Zeitpunkt Deiner Kopie. Siehe Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2006/September#Urheberrecht_bei_Passfotos. Ich nehme an, dass das Bild als URV geloescht werden muss. --Otfried Lieberknecht 04:34, 24. Dez. 2007 (CET)Beantworten


Urheberrechte sind im Unterschied zu Nutzungsrechten nicht uebertragbar, und schon garnicht durch die einseitige und pauschale Erklaerung eines veroeffentlichenden Archivs, die sich schwammig auf "the vast majority", aber nicht auf das konkrete Bild bezieht. Du hast die Urheberrechte des Bildes eindeutig falsch deklariert und solltest am besten selbst einen Loeschantrag stellen. --Otfried Lieberknecht 21:40, 25. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Nun, wenn es Dir nicht um deutsches Recht geht, dann bist Du in der deutschen Wikipedia wohl nicht ganz richtig. Hier haben sich eine Menge Leute den Kopf darueber zerbrochen, wie mit solchen Fragen umzugehen ist, und ich denke, man sollte sich nach diesen Regeln richten u. ggf., wofuer ich aber keinen Anlass sehe, eine Aenderung herbeifuehren. Konkret noch einmal zu Deinem Upload:
  • Du deklarierst den "Urheber" in den Metainformationen als "US National Archive". Der Urheber einer Photographie ist aber nicht die Institution, in deren Archiven Du einen Abzug gefunden hast, sonder der Photograph, der das Photo gemacht hat, selbst wenn er es fuer einen SS-Mann gemacht hat. Du haettest den Urheber also als "unbekannt" bezeichnen muessen.
  • Du behauptest unter "Genehmigung", das Photo sei "public domain", und verweist auf http://www.archives.gov/research/captured-german-records/. Dort steht speziell ueber die "Captured German and Related Records on Microform in the National Archives" zu lesen: "A relatively small number of these papers may have been of private origin, but the fact of their seizure is not believed to divest their original owners of any literary property rights in them. Anyone, therefore, who publishes them in whole or in part without permission may be held liable for infringement of property rights" [1]. Das gilt ja dann analog gewiss auch fuer Bildrechte. Du hast ausserdem als Genehmigung den Baustein Bild-Pd-US gewaehlt: "Diese Datei ist in den Vereinigten Staaten „public domain“, da sie von einem Bediensteten einer Bundesbehörde („federal government“) in Ausübung seiner dienstlichen Pflichten erstellt wurde und somit ein Werk der Regierung der Vereinigten Staaten ist." Das gilt aber hoechstens fuer die Kopie des Bildes (auf Microfilm oder einem anderen Bildtraeger), die ihrerseits ohnehin keine hinreichende Schoepfungshoehe aufweist, um urheberrechtrlich geschuetzt zu sein. Es gilt nicht fuer das Originalphoto, dass nicht von einem amerikanischen Bundesbeamten hergegestellt wurde. Du haettest unter "Genehmigung" folglich "liegt nicht vor" eintragen muessen.
Haettest Du Dein Bild korrekt deklariert, waere es bereits geloescht. Du solltest es wenigstens nachtraeglich korrekt deklarieren, wenn Du schon nicht selbst den Loeschantrag stellen willst. --Otfried Lieberknecht 18:27, 27. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Fundstelle - to do

[Quelltext bearbeiten]

Aus der Quellensammlung VEJ, Band 8, Seite 38 mit Anm. 89, geht hervor, dass Jäger bei einem Einsatz in der weiprussischen Hauptstadt entgegen einer Anordnung Himmlers, mänliche Juden im Alter zwischen 15 und 45 Jahren nicht zu erschießen, 630 jüdische Arbeitskräfte erschießen ließ. Jägerr habe darum von Heinrich Müller (Gestapochef) einen Verweis erhalten. --> Peter Klein (Hrsg.): Die Einsatzgruppen in der besetzten Sowjetunion 1941/42, Berlin 1997, S. 410f

--H.Parai (Diskussion) 22:37, 2. Jul. 2023 (CEST)Beantworten