Diskussion:Säkularkanoniker

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von JWBE in Abschnitt Priesterweihe
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ich glaube nicht, dass man Mitglied einer Stiftskirche sein kann. --91.4.250.64 12:12, 22. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Priesterweihe

[Quelltext bearbeiten]

Stimmt es, dass Säkularkanoniker keine Priester sein mussten? Wieso bezeichnet der Artikel sie dann als "Geistliche"? --Rabanus Flavus 07:41, 31. Mär. 2009 (CEST)Beantworten

Mindenstvoraussetzung für die Possessio war die Tonsur, für die Emanzipation der Subdiakonat. Und mit der Tonsur war man im geistlichen Stand. Stimmt also (siehe z.B. St. Martini (Münster)#Verfassung). Viele Grüße --JWBE 09:22, 31. Mär. 2009 (CEST)Beantworten
Von den Gelübden dann jedenfalls doch die Ehelosigkeit? --Rabanus Flavus 09:37, 31. Mär. 2009 (CEST)Beantworten
Ehelosigkeit ja, aber man konnte auch in den weltlichen Stand zurücktreten, wenn man z.B. als ältester Sohn das elterliche Erbe antrat und dann heiraten wollte. Vorher erhielt man dann die Dispens vom Subdiakonat und trat aus dem Stift aus. Viele Kanoniker blieben ihr ganzes Leben Subdiakon, jedoch beim Antritt von Dignitäten (Propst, Dechant, Thesaurar, Scholaster, o.ä.) holte man sich die Priesterweihe. Der Diakonat war nur ein Durchlauf. Es ist seltenst nachweisen, dass ein Kanoniker als Diakon verstorben ist. --JWBE 09:45, 31. Mär. 2009 (CEST)Beantworten