Wikipedia:WikiProjekt Stolpersteine/AG/Richtlinien
Präambel
[Quelltext bearbeiten]Stolpersteinlisten dienen der Dokumentation von Projekten, deren Ziel es ist, durch Verlegung von Stolper- und Gedenksteinen die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus in die alltägliche Öffentlichkeit zu bringen. Dazu gehört insbesondere das Kunstprojekt Stolpersteine, zudem andere Projekte, die dies auf ähnliche Weise tun. Stolpersteinlisten dokumentieren diese Projekte in räumlich (regional, lokal) gegliederter Listenform, um die zahlreichen Einzelbestandteile zu erfassen.
Einleitung
[Quelltext bearbeiten]Die Einleitung soll mit möglichst wenig Redundanzen zu anderen Listen die Situation vor Ort zusammenfassend darstellen. Dabei sollen die wesentlichen Punkte in Abhängigkeit von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten thematisiert werden. Genannt werden sollte überall, wo das zutrifft, der Hinweis, dass es sich um ein Kunstprojekt handelt. Zentrale Fragen sind:
- Was für eine Art von Steinen (Stolperstein/Gedenkstein) wurde verlegt?
- Wer ist der Initiator und wer Ausführender (Künstler/Verein/Institution)? Außerdem sollte beschrieben werden, welches Ziel sich die Initiatoren mit der Verlegung der Steine gesetzt haben. Wie viele Steine wurden bereits verlegt? Die Anzahl der insgesamt Deportierten und Ermordeten für die räumliche Untergliederung sollte genannt werden, wenn diese ermittelbar ist.
- Seit wann werden hier Stolpersteine/Gedenksteine verlegt? Gab es dazu einen Beschluss, ggf. eine öffentliche Kontroverse?
- Die Einführung ist auch der Ort, wo man auf örtlichen Besonderheiten hinweisen kann, z. B. bei der Beschriftung der Steine wie anonyme Steine (für Sinteza/Sinti/Romni/Opfer von NS-Krankenmorden)
- Falls es eine Zusammenarbeit mit einer Dokumentations- und Gedächtnisinstitution, Museum o. ä. gibt, kann man dies hier erwähnen.
- Abschließend kann in der Einleitung auch ein Hinweis stehen, wie mit fehlerhaften und kontroversen Angaben auf den Steinen (Namensschreibung, falsche Lebensdaten und Deportations- und Exilorte usw.) umgegangen wird, z.B. Hinweis auf die Diskussionseite der Liste? Außerdem Hinweise auf Widersprüche und Quellenlage.
Tabellenlayout
[Quelltext bearbeiten]Bild | Inschrift | Adresse | Zusätzliche Informationen |
---|---|---|---|
Bild | Inschrift des Stolpersteines | Ort und Koordinaten | Zusätzliche Informationen, darunter z. B. die Biografie |
Koordinaten
[Quelltext bearbeiten]In den Listen muss die aktuelle Adresse in Schriftform (Straße, Hausnummer) angegeben werden. Die Adresse muss so angegeben werden, wie sie in den amtlichen Kartenwerken verzeichnet ist. Die Benennung muss einheitlich sein. Bei Straßenumbenennungen, Straßenverlegungen oder bei geänderter Hausnummernbezeichnung sollte neben der aktuellen Adresse als zusätzliche Angabe auch die ursprüngliche Adresse angegeben werden. Ist die Lage der Steine ungewöhnlich oder schwer zu finden, sollte diese auch in Worten beschrieben werden. Besonderheiten sind zu benennen und zu dokumentieren, um die Auffindbarkeit zu erleichtern. Für die Stolpersteine sind Koordinaten wünschenswert. Diese sollen den Verlegeort möglichst exakt anzeigen. Koordinaten sollen nur unter Kenntnis der genauen Lage der Steine vor Ort angegeben werden. Ist dies nicht möglich, sollten diese näherungsweise angegeben werden und dies so vermerkt werden. Die Stolpersteinkoordinate sollte immer benannt und über den Namen eindeutig zuzuordnen sein.
Bebilderung
[Quelltext bearbeiten]Titelbilder
[Quelltext bearbeiten]Das Titelbild soll eine typische Verlegesituation im jeweiligen Stadtbild zeigen. Hoch- und Querformate sind erlaubt. Für die Größe gilt grundsätzlich die in Wikipedia:Artikel illustrieren#Positionierung von Bildern gemachte Vorgabe mini/miniatur. Weitergehende Formatdefinitionen sollten vermieden werden und sind nur in den in WP:AI genannten Ausnahmefällen erlaubt.
Stolpersteinbilder
[Quelltext bearbeiten]Gewünscht sind bildfüllende Fotografien der Stolpersteine, Bilder werden entsprechend beschnitten. Wenn möglich, werden die Steine vor dem Fotografieren von grobem Schmutz gereinigt. Sie dürfen geputzt werden. Die Steine werden so dokumentiert, wie sie vorgefunden werden; Beschädigungen werden nicht wegretuschiert. Da Stolpersteine häufig schwierig zu fotografieren sind (Lichteinfall, mitunter keine ebene Oberflächen, starke Abnutzung der Steine, Spiegelung der Oberfläche), ist es unter Umständen erforderlich, Aufnahmen aus verschiedenen Positionen zu machen. Zu Dokumentationszwecken ist es sinnvoll, mehrere Fotos desselben Stolpersteins in verschiedenen Zuständen auf Commons hochzuladen. Fakultativ kann in der dritten Spalte (Adresse) der Liste zusätzlich die Verlegestelle (z. B. zur Dokumentation des Familienverbundes ) und/oder das ehemalige Wohnhaus dokumentiert werden.
Die Bilder sind mit einer Darstellungsbreite von 120 px einzubinden. Ein Austausch von Bildern sollte nur dann stattfinden, wenn die Lesbarkeit der Inschrift dadurch deutlich verbessert oder eine Veränderung (z.B. Neuverlegung) dokumentiert wird. Derartige Ersetzungen sind vorher auf der Diskussionseite der Liste anzukündigen und zu diskutieren.
Weblinks, Literatur, Siehe auch
[Quelltext bearbeiten]Es gelten die Regeln von WP:WEB, WP:LIT und WP:ASV. Unter Weblinks sollten neben einem Link auf die betreffende Commons-Kategorie bevorzugt Links auf die örtlichen/regionalen Stolpersteininitiativen gesetzt werden. Links auf Einzelbiografien werden als Einzelnachweise zu den Biografien untergebracht. Der Abschnitt weiterführende Literatur kann personenübergreifende Darstellungen zur örtlichen/regionalen Geschichte dieser Zeit u. ä. enthalten. Siehe auch sollte sparsam und nur bei klar erkennbarem Bezug zum Lemma und seinem Thema gesetzt werden.
Navigationsleisten
[Quelltext bearbeiten]Navigationsleisten dienen der schnellen und einfachen Navigation innerhalb von Gebietskörperschaften bzw. Verwaltungseinheiten der gleichen Ebene. Navileisten sind sparsam zu verwenden.
Inschriften, Ortsnamen, Personennamen, Verlegedaten
[Quelltext bearbeiten]Die länderspezifischen Vorgaben von WP:NK sind strikt einzuhalten. Maschinenübersetzungen (z. B. Google Translator) sind unzulässig. Die Inschriften sind wortgetreu wiederzugeben. Vorhandene Fehler sollen in der letzten Spalte oder in einer Fußnote/Anmerkung dokumentiert werden. Bei den Ortsangaben sind neben den damals gebräuchlichen Ortsnamen auch die heutigen amtlichen Namen anzugeben. Die Angabe der Verlegedaten dürfen nur erfolgen, wenn diese aus zuverlässigen Quellen stammen. Die Angabe ist fakultativ.
Biographien
[Quelltext bearbeiten]Grundprinzipien wie die Belegpflicht und die Neutralität sind streng einzuhalten. Personen, die die Relevanzkriterien erfüllen, sollen eigene Artikel erhalten und in der Liste verlinkt werden. Personen, die die RK nicht erfüllen, sollen in der Liste beschrieben werden. Zu den biografischen Informationen gehören Geburtsort, -tag, Schulabschluss (wo und wann), Studium, Beruf vor 1933; Berufsverbote nach 1933, Flucht, Exilland, Beruf nach 1945 oder Daten zu Deportation, zum Tod, ggf. zum Gedenken. Bei der Darstellung der Verwandschaftsverhältnisse können Eltern, Kinder und ggf. die Geschwister erwähnt werden. Entferntere Verwandte (Onkel, Tanten, Enkel usw.) werden nur erwähnt, wenn sie WP-relevant sind. Kurzbiographien sind so kurz wie möglich und so ausführlich wie nötig zuhalten. Redundanzen bei der Schilderung von Familienverhältnissen und -geschichten sollten vermieden und wo möglich und/oder wenn es die Sekundärliteratur erlaubt, zusammengefasst werden.
Belege
[Quelltext bearbeiten]Die Regeln zu Belegen und Theoriefindung/Original Research sind streng einzuhalten. Weblinks in Belegen sollen wenn möglich als Deep Links gesetzt werden. Die biografischen Angaben in den Listen sollen sich auf wissenschaftliche Literatur und Berichte aus seriösen Medien beziehen. Datenbankeinträge und Einträge in die Gedenkbücher können aufgrund der Art und Weise der Datenerhebung mit Fehlern behaftet sein und müssen abgeglichen werden. Bei der Verwendung dieser Daten erfolgt eine Abwägung gemäß WP:Belege. Die Aktualität der Belege ist in jedem Fall zu berücksichtigen. Viele nationale und internationale Datenbanken und Gedenkbücher verfügen heute über kommentierte Datenbestände, die als Belege - nach Einzelfallprüfung - für die Artikelarbeit genutzt werden können. Eigene genealogische Nachforschungen sind hingegen OR und damit wenig geeignet.
Ausschlaggebend für die Qualität der biografischen Angaben ist, neben der Zuverlässigkeit der verwendeten Belege (Herausgeberschaft, verwendete Quellen, Arbeitsmethoden), die Verifizierung und der Abgleich der abweichenden Angaben (Lebensdaten, Namen, Flucht-/ Deportationsweg). Das bedeutet in diesem Fall die Gegenprüfung der Daten und idealerweise die Bestätigung durch eine zweite, unabhängige Quelle. Eine quellenkritische Arbeit ist dabei unabdingbar. Es gilt sicherzustellen, dass zweifelsfrei die Biografie der richtigen Person zugeordnet wird und nur gesicherte Daten in die Biografien einfließen. Genealogische Datenbanken werden nur im begründetem Einzelfall bei Dissens zur Verifizierung herangezogen, aber nicht als alleinige biografische Referenz angesehen. Die benutzten Quellen sind vollständig anzugeben, insbesondere wenn es zwischen ihnen Widersprüche gibt. Diese sollten dann dokumentiert werden.
Lemma und weitere Gedenkprojekte
[Quelltext bearbeiten]Neben den Stolpersteinen gibt es auch ähnliche Projekte mit Erinnerungsplaketten, die in einem Ort systematisch für Opfer des Nationalsozialismus an deren Wohn- oder Wirkungsstätten verlegt werden. Stolpersteine und den Stolpersteinen ähnliche Gedenksteine sind in getrennten Listenartikeln zu erfassen und über die Vorlage
zu verknüpfen und die Gedenksteine in der vom jeweiligen Projekt und/oder der Literatur angegebenen Bezeichnung für das Lemma zu verwenden. Bei mehreren Artikeln in größeren Städten sollte dies über eine Übersichtsseite gelöst werden. Bei Übersetzungen ist eine Übersetzung aus deutschsprachigen Quellen zu verwenden. Gibt es diese nicht, ist eine möglichst genaue Entsprechung zu nutzen. Für die Wahl des Lemmas sind die Regeln von WP:NK strikt einzuhalten. Bei sehr kurzen Listen können Stolper- und sonstige Gedenksteine in einem gemeinsamen Artikel getrennt erfasst werden.